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Personensorgeberechtigter: Was bedeutet das?

Personensorgeberechtigter: Kind umarmt Mutter
© Getty Images/vadimguzhva

Das Wort "Personensorgeberechtigter" ist ein Wort, das nicht nur schwer zu schreiben und auszusprechen ist, sondern auch so einige Fragen aufwirft – zum Beispiel, was das denn überhaupt ist. 

Was ist eine personensorgeberechtigte Person?

Ein Personensorgeberechtigter ist eine Person, die für das Wohl und die Belange eines Kindes rechtlich verantwortlich ist. Das umfasst das Wohlergehen des Kindes, die Pflege, die Beaufsichtigung und Erziehung, die medizinische Versorgung, das Schulbestimmungsrecht, das Recht der Namensgebung, die Gesundheitsfürsorge und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Entscheidung über die religiöse Erziehung, die Vermögenssorge, sowie das Recht zur Beantragung von Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII", erklärt Nathalie Zülke, Sozialarbeiterin beim Jugendamt in Berlin.

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Der Begriff ist vor allem im deutschen Familienrecht (Bürgerlichen Gesetzbuch BGB §§ 1626-1698b) relevant und bezieht sich auf die elterliche Verantwortung für minderjährige Kinder. Kurzum kann man also sagen, dass Eltern personensorgeberechtigte Personen für ihre minderjährigen Kinder sind.

"Nicht nur Eltern können personensorgeberechtigt sein. Es gibt auch Großeltern oder andere Verwandte, die die Personensorge ausüben können"
Nathalie Zülke, Sozialarbeiterin

Im deutschen Rechtssystem werden die Rechte und Pflichten der Personensorgeberechtigten, also der Eltern, durch das Sorgerecht geregelt. Dabei werden grundsätzlich beide Elternteile als sorgeberechtigt angesehen, sofern sie miteinander verheiratet sind oder die gemeinsame elterliche Sorge explizit festgelegt wurde.

Als Personensorgeberechtigter bist du natürlich auch dafür verantwortlich, deinen Kindern Regeln beizubringen. Wie dir das am besten gelingt, siehst du im Video:

Vom Kleinkind zum Teenager: So funktioniert harmonisches Einführen von Regeln Abonniere uns
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Wer ist personensorgeberechtigt bei einer Scheidung oder Trennung?

Im Falle einer Trennung oder Scheidung können die Eltern das Sorgerecht weiterhin gemeinsam ausüben oder es wird einem Elternteil übertragen, falls dies im besten Interesse des Kindes liegt. In besonderen Situationen, in denen die Eltern ihre elterlichen Pflichten nicht wahrnehmen können oder dürfen, kann auch das Jugendamt oder ein Vormundschaftsgericht als Personensorgeberechtigter fungieren.

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Interessant: Waren Eltern nie verheiratet und haben keine schriftliche Einigung bezüglich des Sorgerechts unterschrieben, hat in Deutschland im Falle einer Trennung immer die Mutter automatisch das Sorgerecht der Kinder (§ 1626a Abs. 2 BGB). Der Begriff "Personensorgeberechtigter" gilt übrigens ausschließlich für die Verantwortung von Minderjährigen, während bei Volljährigen die Rede von einer gesetzlichen Betreuung ist. "Die Vormundschaft endet mit der Volljährigkeit", bestätigt Nathalie Zülke. 

Personensorgeberechtigter vs. Erziehungsberechtigter: Was ist der Unterschied?

Wer Personensorgeberechtigter ist, ist automatisch auch erziehungsberechtigt. Umgekehrt ist dies jedoch nicht der Fall! Nicht jeder, der erziehungsberechtigt ist, ist auch personensorgeberechtigt: Personensorgeberechtigte Eltern können andere zum Erziehungsberechtigten ernennen – etwa Großeltern, volljährige Verwandte oder auch Freunde und Freundinnen.

Achtung: Die Erziehungsberechtigung muss schriftlich erfolgen. Wenn die Großeltern, Freunde etc. also das minderjährige Kind auf eine Veranstaltung mitnehmen, solltet ihr immer pro forma eine schriftliche Erziehungsberechtigung mitgeben.

Zeitweise erziehungsberechtigt sind übrigens auch Erzieher in der Kita, Lehrer, Betreuerinnen im Verein oder Ausbilder.

Quelle: BGB, Jugendamt Berlin

Welcher Mama-Typ bist du oder wirst du vielleicht sein?

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