Streik, Unwetter, technische Probleme: Ihr steht pünktlich auf dem Bahnsteig, um zur Arbeit, nach Hause, in eine andere Stadt, kurz gesagt, von A nach B zu gelangen, und die Bahn kommt und kommt nicht. Unter diesen Voraussetzungen erstattet euch die Deutsche Bahn bei Verspätungen und Zugausfällen von S-Bahn, RB, RE, IRE, IC/EC, ICE sowie Nachtzügen das Geld zurück.
- 1.Wann bekommt man von der Deutschen Bahn Geld zurück?
- 2.Zug verspätet: Wann zahlt die Deutsche Bahn Rückerstattung bei Verspätung?
- 3.Kann ich die Rückerstattung bei der Deutschen Bahn online beantragen?
- 4.Wie das Ticket stornieren bei der Deutschen Bahn?
- 5.Was tun bei Zugausfall?
- 6.Wie wird das Geld von der Deutschen Bahn erstattet?
- 7.Welche weiteren Rechte haben Bahnreisende?
Wann bekommt man von der Deutschen Bahn Geld zurück?
Ihr steht schon auf dem Gleis und plötzlich verkündet eine Ansage, dass sich die Ankunft aufgrund technischer Probleme auf unbestimmte Zeit verzögert. Ganze 45 Minuten später fährt die Bahn endlich ein... In diesem Fall oder bei ähnlich ärgerlichen Szenarien erstattet die Deutsche Bahn betroffenen Bahnreisenden unter bestimmten Voraussetzungen zumindest einen Teil oder den gesamten Fahrpreis:
Kommt ihr beispielsweise mit mindestens 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof an, habt ihr Anspruch auf eine Fahrpreiserstattung von 25 %. Alternativ könnt ihr das Ticket auch zurückgeben oder stornieren. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn ihr aufgrund der Verspätung einen Termin nicht mehr wahrnehmen könnt. Beträgt die Zugverspätung mehr als 120 Minuten, steht euch sogar eine Erstattung von 50 % des Fahrpreises zu.
Könnt ihr bereits vor Reiseantritt von einer mehr als einstündigen Verspätung am Zielbahnhof ausgehen, besteht die Möglichkeit des vorzeitigen Reiseabbruchs. Gleichzeitig habt ihr dann das Recht, euch die vollen Kosten der Fahrkarte erstatten zu lassen.
Anstelle einer Fahrpreiserstattung stehen euch zudem folgende Optionen zur Verfügung:
- Rückfahrt antreten: Ihr lasst euch bei der nächsten Gelegenheit zu eurem Ausgangsbahnhof zurückfahren, um eure Fahrt zum Beispiel mit dem Auto oder gar nicht mehr fortzusetzen.
- Umbuchung: Die Weiterfahrt zu eurem gewünschten Zielbahnhof wird zu einem späteren Zeitpunkt angetreten, wobei die Deutsche Bahn die Streckenführung zwar ändern kann, dies aber zu ähnlichen Reisebedingungen tun muss.
- Aufhebung der Zugbindung: Ab einer angekündigten Verspätung von mehr als 20 Minuten am Zielbahnhof könnt ihr auf eine andere Zugverbindung und zum Beispiel anstelle der Regionalbahn auf ICE & Co ausweichen. Müsst ihr dafür mehr für das Ticket zahlen, wird euch die Preisdifferenz nachträglich von der Deutschen Bahn erstattet.
Achtung, Achtung: Seit dem 7. Juni 2023 gilt eine neue Regelung für Verspätungen aufgrund von sogenannter höherer Gewalt. Die Deutsche Bahn muss keine Erstattung mehr zahlen wegen:
- Extremen Wetterbedingungen oder sonstigen außergewöhnlichen Umständen
- Verschulden des Fahrgastes
- Verschulden durch Dritte (z. B. Blockierung oder Beschädigung der Gleise)
Bei einem Streik durch das Personal der Deutschen Bahn erhaltet ihr weiterhin Entschädigungen. In diesen Fällen richtet die Bahn meist einen Extraservice ein, an den ihr euch dann online oder telefonisch wenden könnt. (Per Telefon kann es allerdings zu längeren Wartezeiten kommen.)
Zug verspätet: Wann zahlt die Deutsche Bahn Rückerstattung bei Verspätung?
Falls ihr euch gerade fragt, bei wieviel Verspätung zahlt die Deutsche Bahn Geld zurück?, gilt dieselbe Antwort wie oben: Bei 60 Minuten Verspätung gibt es eine Fahrpreiserstattung von 25 %, bei mehr als 120 Minuten 50 % des Fahrpreises zurück.
Hat euer Zug Verspätung und ihr wollt eure Ansprüche geltend machen, solltet ihr euch – auch wenn dies nicht zwingend erforderlich ist – vorsichtshalber eine schriftliche Verspätungsbestätigung besorgen.
Hierfür könnt ihr euch direkt an den Zugbegleiter oder bis zu fünf Tage nach der Reise an eine Person am DB-Informationsschalter wenden. Dort und im DB-Reisezentrum erhaltet ihr das notwendige Formular zum Ausfüllen. Alternativ könnt ihr euch das Fahrgastrechte-Formular online auf der Seite der Deutschen Bahn runterladen.
Das vollständig ausgefüllte und von euch unterschriebene Formular, das Originalticket bzw. eine Kopie davon und die Verspätungsbestätigung gebt ihr anschließend beim DB-Reisezentrum ab. Alternativ schickt ihr es per Post an:
DB Dialog
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Kann ich die Rückerstattung bei der Deutschen Bahn online beantragen?
Ja, die Fahrpreiserstattung kann auch online und so sogar um einiges schneller erfolgen als beim analogen Weg. Voraussetzung ist, dass ihr das Ticket über euer Kundenkonto per Bahn-App oder auf der Bahn-Webseite gekauft habt. Klickt dann einfach auf „Meine Tickets" bzw. „Alle Buchungen anzeigen" und wählt die entsprechende verspätete Zugfahrt aus.
Unter den Punkten „Fahrgastrechte" und „Entschädigung beantragen" könnt ihr eure erforderlichen Daten eingeben und den Antrag auf Erstattung unkompliziert übermitteln. Innerhalb von zwei Wochen erhaltet ihr eine Rückmeldung von der Deutschen Bahn.
Gut zu wissen: Ihr könnt sowohl den schriftlichen als auch den Online-Antrag bis zu drei Monate nach der Verspätung einreichen.
Wie das Ticket stornieren bei der Deutschen Bahn?
Ihr möchtet euer Ticket noch vor Fahrtantritt zurückgeben bzw. stornieren? Dann informiert euch zuerst über die jeweiligen Storno-Bedingungen und Erstattungskonditionen eures Ticket-Typs. Das gilt vor allem für Sparpreis-Tickets.
Bei Verschulden durch die Bahn, das Wetter, Streiks etc., ist eine Stornierung aller Tickettypen vor Fahrtantritt normalerweise problemlos online und postalisch möglich. Hier geht es direkt zum Stornierungs-Link der Deutschen Bahn mit allen wichtigen Infos.
Was tun bei Zugausfall?
Bei Zugausfall ist es wichtig zu wissen, dass bereits ab einer Verspätung von 20 Minuten die Zugbindung automatisch aufgehoben ist. In diesem Fall dürft ihr einfach so in einen alternativen Zug steigen, falls dieser euch zum gewünschten Ziel bringt.
Falls sich ein Antritt der Reise jetzt nicht mehr lohnt, könnt ihr entweder:
- Von der Reise zurücktreten und euch den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
- Euch den nicht genutzten Anteil erstatten lassen, wenn ihr nur einen Teil der gebuchten Strecke gefahren seid.
Oder:
- Falls euer Anschlusszug ausfällt, zum Ausgangsbahnhof zurückkehren und euch den vollen Fahrpreis erstatten lassen.
Die Entschädigung beantragt ihr wieder bequem in eurer Bahn-App bzw. eurem Bahn-Konto oder mit dem Fahrgastrechte-Formular per Post. Lasst euch den Zugausfall vorsichtshalber schriftlich an einem Serviceschalter der Deutschen Bahn bestätigen.
Wie wird das Geld von der Deutschen Bahn erstattet?
Sofern es sich nicht um eine Zeitkarte handelt, wird euch der Geldbetrag bzw. der Gutschein – es kommt darauf an, für welche Form der Entschädigung ihr euch entscheidet – sofort am DB-Reisezentrum oder einer Geschäftsstelle in Form von Bargeld oder einer Überweisung erstattet. Gutscheine könnt ihr beim nächsten Fahrkartenkauf einlösen.
Auf dem Postweg kann die Bearbeitung und die Erstattung mehrere Wochen in Anspruch nehmen. In diesem Fall wird euch das Geld ebenfalls aufs Konto überwiesen oder ihr könnt es euch im DB-Reisezentrum auszahlen lassen.
Verspätungen „sammeln"
Laut der europäischen Fahrgastrechteverordnung für den Eisenbahnverkehr 1371/2007 muss die DB erst Beträge ab 4 € auszahlen. Vor allem bei Zeitkarten – zu der unter anderem das 49-Euro-Ticket und das Länder-Ticket zählen – lohnt es sich daher, mehrere Verspätungen gesammelt geltend zu machen.
Nach vier Verspätungen innerhalb mehrerer Wochen bekam ich auf diesem Weg um die 6 € erstattet und hab mir davon einen leckeren Cappuccino und etwas zum Essen gegönnt, während ich auf meinen Zug gewartet habe, der übrigens pünktlich war ;-)
Welche weiteren Rechte haben Bahnreisende?
Sind alle Voraussetzungen erfüllt und der Antrag eingereicht, bekommt ihr von der Deutschen Bahn nicht nur Geld zurück, sondern ihr habt weitere Rechte:
- Verpflegung & Hotelkosten: Ab einer Verspätung von 60 Minuten muss euch die Bahn kostenloses Essen und Trinken zur Verfügung stellen. Könnt ihr die Reise aufgrund der Verspätung oder des Zugausfalls nicht am selben Tag antreten, werden euch „angemessene" Übernachtungskosten (max. drei Tage) sowie der Transfer ins Hotel erstattet.
- Weiterreise mit Taxi & Co: Ist eine Weiterreise mit der Bahn nicht möglich, könnt ihr euch stattdessen ein Taxi nehmen. Kosten bis zu 80 € werden euch von der Bahn erstattet.
- Erstattung der Reservierungsgebühren: Habt ihr eine Sitzplatzreservierung und könnt diese aufgrund der Verspätung nicht nutzen, erhaltet ihr ebenfalls eine Erstattung.
Und falls ihr gerade mal wieder auf den Zug warten müsst, stellen wir euch im folgenden Video die besten Reisebücher vor:
Bildquelle: GettyImages / djedzura