Flugausfälle und Flugannullierungen bestimmen in diesem Sommer die Schlagzeilen. Welche Ansprüche du bei einer Flugstornierung durch die Fluggesellschaft hast, erfährst du in diesem Artikel. Außerdem zeigen wir, was du beachten solltest, wenn du selbst einen Flug stornieren möchtest.
- 1.Flugstornierung durch die Airline
- 1.1.Umbuchung und Erstattung
- 1.2.Entschädigung bei einer Flugstornierung
- 1.3.To-Dos wenn du auf dem Flughafen mit einer Flugannullierung überrascht wirst
- 2.Eigene Stornierung deines Flugs
- 3.Unsere Tipps, wenn nette Worte nicht mehr helfen:
- 3.1.Charge-Back-Verfahren
- 3.2.Schlichtungsstelle
- 3.3.Online Stornierungs- und Erstattungsdienst
- 3.4.Hilfe durch den Anwalt bekommen
Flugstornierung durch die Airline
Flugausfälle bestimmen die Schlagzeilen dieses Sommers. Neben den Billigfliegern Ryanair und Eurowings müssen auch Fluggesellschaften wie die Lufthansa tausende Flüge streichen. Eine Flugstornierung des langersehnten Familienurlaubs durch die Fluglinie ist ärgerlich, aber was passiert eigentlich mit deinem bezahlten Geld?
Umbuchung und Erstattung
Bei einer Flugstornierung durch die Airline hast du immer Anspruch auf kostenlose Umbuchung oder komplette Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises.
Bietet dir die Airline keinen Ersatzflug an, kannst du selbst einen Flug buchen und die Kosten später der Fluggesellschaft in Rechnung stellen. Dein Anspruch auf kostenlose Umbuchung gilt auch für andere Beförderungen wie z.B. mit der Bahn. Bei Pauschalreisen kannst du dich entspannt zurücklehnen: Dein Reiseveranstalter muss sich um einen Ersatzflug kümmern.
Wenn die Familienreise aus mehreren Flügen besteht und nur der Anschlussflug annulliert wird, ihr bereits auf einem Zwischenstopp seid, kannst du für euch die Rückbeförderung zu dem Startflughafen verlangen.
Trittst du die Reise nicht an, hast du Anspruch auf die Rückerstattung der bezahlten Flugkosten. Ein großer Streitpunkt ist die sogenannte Gutschein-Regelung. Statt einer Rückzahlung bieten dir viele Fluggesellschaften einen Gutschein als Ausgleich an.
Das Thema sorgt auf EU-Ebene für viel Streit. Gemäß EU-Recht hast du als Verbraucher*in die Wahl zwischen Gutschein und Rückerstattung. Jedoch bieten einige Airlines trotz dieser Regelung weiterhin nur den Gutschein als Ersatz an. Einige Fluggesellschaften stellen dir sogar einen höheren Gutscheinwert für den Ausfall aus, wenn sie deinen Flug stornieren. Ob für den Gutscheinwert jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ein vergleichbarer Flug buchbar ist, kannst du nicht wissen. Bei steigenden Preisen ist es durchaus denkbar, dass der ursprünglich gebuchte Flug bei einer Neubuchung teurer und nicht ganz vom Gutscheinwert abgedeckt sein wird.
Hinweis: Wenn für dich klar ist, dass du den Gutschein in nächster Zeit nicht nutzen kannst, spricht auch das Insolvenzrisiko gegen diese Lösung. In diesem Falle wäre das bezahlte Geld futsch, denn durch den Gutschein bist du an die Airline gebunden.
Entschädigung bei einer Flugstornierung
Darüber hinaus steht dir und deiner Familie bei einer Annullierung eine Entschädigung zu. Allerdings sollten folgende Punkte zutreffen:
- Grund der Flugstornierung wurde von der Fluggesellschaft selbst verschuldet
- EU-Fluggastrechteverordnung findet Anwendung
- du wurdest nicht rechtzeitig informiert
Schauen wir uns die Punkte einzeln an:
1. Von der Fluggesellschaft selbst verschuldet
Nicht selbst verschuldet sind außergewöhnliche Umstände. Dazu zählen typischerweise:
- Unwetter
- Streik
- Naturkatastrophen
- politische Unruhen
Sie hat die Fluggesellschaft ebenso nicht zu verantworten wie den Ausfall wegen Corona. Führt sie solche Gründe an, muss die Airline diese Umstände auch beweisen können, um sich der Zahlungsverpflichtung zu entziehen.
2. Anwendung der EU-Fluggastrechteverordnung
Die EU-Fluggastrechteverordnung wird auf Flüge mit einem Abflug-Flughafen in der Europäischen Union angewendet. Befindet sich nur der Ziel-Flughafen in der EU muss die ausführende Fluggesellschaft außerdem ein europäisches Luftfahrtunternehmen sein. Ausgenommen ist somit der Fall, wenn du mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft aus einem Nicht-EU Land in die EU fliegst.
Beispiele:
Abflug | Ziel | Airline | Anwendbar? |
Frankfurt | New York | USA | JA |
New York | Paris | USA | NEIN |
New York | Paris | EU | JA |
3. Rechtzeitige Informierung über die Flugstornierung
Wichtig ist auch, wann du über die Stornierung informiert worden bist, hier gibt es verschiedene Konstellationen. In folgenden Fällen kannst du keine Ausgleichszahlung aufgrund einer Flugstornierung verlangen:
- Die Airline hat dich mindestens 2 Wochen im Voraus über die Annullierung informiert.
- Die Fluglinie hat dich 7 bis 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug über die Flugstornierung informiert und eine alternative Beförderung angeboten. Der alternative Flug darf frühestens zwei Stunden vor der ursprünglich geplanten Startzeit liegen und das Endziel der Reise höchstens vier Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen.
- Die Fluggesellschaft hat dich weniger als 7 Tage vor dem planmäßigen Abflug über den Flugausfall informiert und eine Alternative angeboten. Der Flug darf frühestens eine Stunde vor der ursprünglich geplanten Startzeit liegen und das Endziel der Reise höchstens zwei Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen.
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der sogenannten Ausgleichszahlung ist von der Länge der Flugstrecke abhängig.
Art des Flugs | Höhe der Ausgleichszahlung |
Kurzstrecke bis 1500 km | 250 € |
Mittelstrecke bis 3500 km | 400 € |
Langstrecke ab 3500 km | 600 € |
Nach Annullierung des Flugs solltest du mit deinen Ansprüchen direkt an die Fluggesellschaft herantreten und gegebenenfalls mittels Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) oder eines Anwalts deine Forderungen auf Rückerstattung und Entschädigung durchsetzen. Eine praktische Alternative sind die Online-Stornierungsdienste.
To-Dos wenn du auf dem Flughafen mit einer Flugannullierung überrascht wirst
- Informiere dich bei der Fluggesellschaft über die Sachlage.
- Lass dir den Grund der Annullierung bestätigen.
- Hebe alle Belege für Ausgaben wie Getränke und Essen auf.
- Sonderfall Pauschalreise: Kontaktiere den Reiseveranstalter.
Eigene Stornierung deines Flugs
Das Familienleben hält viele Überraschungen bereit und nicht alles läuft nach Plan. Wenn ein Kind kurz vor der Reise erkrankt, musst du mitunter den Flug stornieren. In diesem Fall hast du mindestens Anspruch auf die Rückzahlung der Steuern, Gebühren und personenbezogenen Zuschläge. Zu diesen Zuschlägen zählt beispielsweise die Sitzplatzreservierung.
Durch das Urteil vom 20.03.2018 (Az. X ZR 25/17) ist die Rückerstattung des Flugpreises vom Buchungstarif abhängig und kann somit vorab durch die Fluggesellschaft ausgeschlossen werden. Ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bringt dir hier Klarheit.
Hast du dich für einen günstigen Tarif ohne Stornierungsmöglichkeit entschieden, erklärst du dich bereit, bei der Stornierung des Fluges auf die Rückerstattung des Kaufpreises zu verzichten und hast somit auch keine Ansprüche mehr darauf.
Du hast das Recht, die Erstattung sämtlicher Steuern, Gebühren und Zuschläge bis zu drei Jahre rückwirkend einzufordern. Diese Regelung kann auch nicht rechtswirksam durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft ausgeschlossen werden. Gerade Billig-Airlines weigern sich leider oftmals bei der Rückerstattung der Beträge, hier ist deine Ausdauer gefragt. Bestehe am besten auf dein Recht.
Wenn du für deine Familie einen teureren Flextarif mit Stornierungsmöglichkeit gebucht hast, solltest du unbedingt eventuelle Fristen beim Flugstornieren einhalten, um die Rückerstattung für den Flug zu erhalten.
Unsere Tipps, wenn nette Worte nicht mehr helfen:
Charge-Back-Verfahren
Wenn du mit Kreditkarte bezahlt hast, kannst du mit dem Charge-Back-Verfahren den bezahlten Betrag zurückfordern. Du solltest dies jedoch im Vorfeld bei der Fluggesellschaft ankündigen. Bei der Fristsetzung ist zu beachten, dass die Frist erst ab Kenntnisnahme gilt. Ein Einschreiben kann hier als Beweis für die Terminierung des Fristbeginns dienen.
Schlichtungsstelle
In Härtefällen kannst du dich auch an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale oder die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden. Die Schlichtungsstelle versucht eine außergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen. Das Beste daran: Die Schlichtung ist für dich als Reisende*r kostenfrei.
Online Stornierungs- und Erstattungsdienst
Mittlerweile gibt es viele Unternehmen, die sich auf die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen von Passagieren im Flugverkehr wie beim Stornieren eines Flugs spezialisiert haben. Ob Flugverspätung oder Flugausfall, deine Rechte werden durch die Anbieter durchgesetzt. Kostenlos ist dieser Service jedoch nicht, im Erfolgsfall musst du meistens eine Provision bezahlen. Diese ist abhängig vom Provisionsmodell des Anbieters und beträgt bei Rückerstattung der gezahlten Flugkosten beispielsweise 14 bis 28 %. Bei Entschädigung zahlst du mit 20 bis 30 % meistens mehr. Dazu kommt dann noch die Umsatzsteuer.
Über Eingaben und Fragen wirst du online durch den Prozess geleitet, ein typischer Ablauf sieht häufig folgendermaßen aus:
- Online Eingabe der Flugdetails und kostenlose Prüfung der Ansprüche
- Bei positiver Prüfung: Möglichkeit zu Beauftragung zur Durchsetzung der Ansprüche durch den Dienstleister
- Auszahlung des Geldes unter Einbehalt der Provision
Hilfe durch den Anwalt bekommen
Bei schwierigen Fällen oder wenn du großen Wert auf individuelle Beratung legst, kannst du anwaltlichen Rat einholen. Die Ersteinschätzung ist in der Regel kostenfrei und dient dazu, die Erfolgsaussichten abzuklären. Die Gebühren richten sich dann grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sofern du eine Rechtsschutzversicherung hast, frage dort gerne wegen einer Kostenübernahme an.
Wenn du noch in den Planungen für die nächste Familienreise oder Reise mit Baby steckst, kannst du Folgendes für zukünftige Buchungen beachten:
- AGBs bei Buchung gründlich (insbesondere die Stornierungsbedingungen) durchlesen und speichern
- bei der Buchung das Risiko einer eigenen Stornierung abschätzen und notfalls einen teureren flexiblen Tarif mit Stornooption wählen oder eine entsprechende Versicherung abschließen
- bei erfolgter Flugstornierung, auch wenn nicht der volle Betrag erstattet wird, zumindest immer die Rückzahlung der Steuern und Gebühren einfordern
- wenn keine Reaktion der Fluggesellschaft nach deiner Forderung erfolgt, wende dich am besten an die Verbraucherzentrale, SÖP, einen Anwalt bzw. eine Anwältin oder nutze einen Online-Stornierungsdienst
Die Schnäppchenfalle
Ja, ich liebe günstige Angebote und Schnäppchen. Aber zwei Stornierungen ohne Rückzahlung bedingt durch Kindererkrankungen später hat sich meine Kaufeinstellung etwas geändert: Aufgrund einer gewissen Planungsungewissheit, mit der wir als Familie regelmäßig konfrontiert werden, gebe ich mittlerweile lieber mehr Geld aus und buche Tickets mit Stornierungsmöglichkeit.
Beim Thema Flugstornierung kannst du bereits bei der Buchung eine Menge beachten, aber ein erholsamer Urlaub wird dich für den zusätzlichen Aufwand entschädigen. In unserem Video stellen wir für jeden Monat großartige Urlaubsziele vor und hoffen, dass du nie Ärger wegen einer Flugstornierung haben wirst.
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Bildquelle: Getty Images/Vasyl Dolmatov