Damit ihr euch um euer Kind kümmern könnt, habt ihr einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. In der Zeit müsst ihr nicht arbeiten gehen, sondern könnt bei eurem Nachwuchs zuhause bleiben. Wie lange ihr Anspruch auf diese Kinderauszeit habt sowie Beispiele und Tipps, wie ihr die Elternzeit aufteilen könnt.
- 1.Elternzeit aufteilen: Die rechtlichen Grundlagen
- 2.5 Beispiele, wie ihr die Elternzeit aufteilen könnt
- 2.1.Beispiel 1: 12 Monate Mutter, 2 Monate Vater
- 2.2.Beispiel 2: Gleichzeitig 6 Monate Mutter, 6 Monate Vater
- 2.3.Beispiel 3: 36 Monate Vater, 0 Monate Mutter
- 2.4.Beispiel 4: 24 Monate Mutter, 0 Monate Vater
- 2.5.Beispiel 5: 36 Monate Mutter, 0 Monate Vater
- 3.Tipps zum Aufteilen der Elternzeit
Elternzeit aufteilen: Die rechtlichen Grundlagen
Jedes Elternteil hat gegenüber dem Arbeitgeber insgesamt bis zu drei Jahre (36 Monate) Anspruch auf Elternzeit pro Kind. In dieser Zeit müsst ihr nicht arbeiten gehen, sondern könnt euch – unbezahlt freigestellt – um die Erziehung eures Kindes kümmern. Ihr seid vor Kündigung geschützt und könnt nach Ablauf der Elternzeit auf euren bisherigen oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückkehren. Wenn ihr möchtet, könnt ihr während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten (Teilzeitmodell).
Wann Mama, wann Papa zuhause bleiben, bleibt euch überlassen. Ihr könnt sowohl gleichzeitig (paralleles Modell) als auch nacheinander in Elternzeit gehen (sequentielles Modell) oder es kann auch nur ein Elternteil Elternzeit nehmen. Ihr könnt euch auch abwechseln (Wechselmodell). Auch gleichgeschlechtliche Paare haben einen Anspruch auf Elternzeit unter denselben Voraussetzungen wie verschiedengeschlechtliche Paare.
Für den Anspruch auf Elternzeit sowie den Zeitpunkt und die Aufteilung ist es völlig egal, ob und wann der andere Partner/die andere Partnerin auch Elternzeit beantragt. Das ist nur fürs Elterngeld wichtig.
Allerdings gilt für alle folgender gesetzlicher Rahmen:
- Jeder Elternteil kann seine Elternzeit in maximal drei Zeitabschnitte aufteilen. Wenn der Arbeitgeber zustimmt, können es sogar noch mehr Blöcke sein.
- 12 Monate Elternzeit müssen bis zum 3. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.
- Die verbleibenden 24 Monate können zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr eures Kindes beantragt werden.
Bitte beachten: Beginnt ein Block der Elternzeit vor dem 3. Geburtstag des Kindes, darf der Arbeitgeber die Elternzeit weder beim Papa noch bei der Mama ablehnen. Danach ist jedoch die Zustimmung des Arbeitgebers wichtig. Aus dringenden betrieblichen Gründen kann er den dritten Block der Elternzeit, wenn diese nach dem 3. Geburtstag geplant ist, auch ablehnen. Deswegen unbedingt rechtzeitig beantragen und ausführlich absprechen!
Die Elternzeit der Mama startet frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Ihr bleiben danach also 2 Jahre und 10 Monate Elternzeit. Als Vater bzw. Partnerin könnt ihr ab dem Tag, an dem euer Kind zur Welt kommt, schon Elternzeit nehmen.
Bindungszeitraum: Die ersten zwei Jahre der Elternzeit gelten als sog. Bindungszeitraum. Wenn du Elterngeld beantragst, legst du fest, wie du deine Elternzeit innerhalb dieser ersten zwei Jahre aufteilen möchtest. Dies geschieht, damit dein Arbeitgeber besser planen, also z. B. eine Vertretung für dich organisieren kann. Änderungen sind auch innerhalb des Bindungszeitraums möglich, allerdings muss der Arbeitgeber dem zustimmen: Wenn du also zwei Jahre Elternzeit beantragt hast, du aber schon nach ein paar Monaten merkst, dass es dich doch früher in den Job zurückzieht, liegt es am Arbeitgeber, ob er dem zustimmt oder nicht.
5 Beispiele, wie ihr die Elternzeit aufteilen könnt
Es gibt unzählige Varianten, wie ihr die Elternzeit aufteilen könnt. Sprecht in eurer Beziehung also am besten rechtzeitig über die jeweiligen Vorstellungen: Wer ist wie lange bereit, im Job kürzer zu treten? Wie viel unbezahlte Auszeit könnt ihr euch finanziell leisten? Wer möchte wie viel Zeit mit dem Kind verbringen? Das sind wichtige partnerschaftliche Fragen, die ihr klären solltet. Schaut, was für euch, für eure individuelle Situation und eure Familie am besten passt. Und bleibt flexibel! Ihr könnt die Aufteilung der Elternzeit auch nochmal ändern oder euch zunächst offenhalten und später festlegen – ihr müsst dem Arbeitgeber nur rechtzeitig Bescheid geben. Und zwar schriftlich:
- Bis zum 3. Geburtstag: sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit
- Ab dem 3. Geburtstag: 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn
Hier ein paar Beispiele zur Aufteilung der Elternzeit:
Beispiel 1: 12 Monate Mutter, 2 Monate Vater
Viele Eltern können es sich nicht leisten, während der Elternzeit komplett auf Einkommen zu verzichten und knüpfen die Zeit daher an den Bezug des Elterngeldes. Darauf habt ihr 12 Monate lang Anspruch. Wenn der andere Partner auch mindestens 2 Monate Elterngeld bezieht, erhöht sich der Zeitraum auf 14 Monate. Daher entscheiden sich viele Eltern für diese Aufteilung:
Mama: 12 Monate Elternzeit, Papa: 2 Monate Elternzeit. Dieses klassische Modell ist zwar immer noch recht geläufig aber gar kein Muss! Mittlerweile sind auch viele Väter bzw. Partnerinnen dazu bereit, mehr Elternzeit zu nehmen.
Aber Achtung! Wenn euer Kind nach dem 31. März 2024 auf die Welt gekommen ist, dürft ihr innerhalb des ersten Lebensjahres nicht mehr wie bisher zwei Monate gleichzeitig Elterngeld beziehen, sondern nur noch einen Monat. Zwar gibt es weiterhin bis zu 14 Monate Elterngeld, aber wenn ihr diese voll nutzen möchtet, muss das andere Elternteil sich seit 1. April 2024 mindestens einen Monat allein um das Kind kümmern.
Beispiel 2: Gleichzeitig 6 Monate Mutter, 6 Monate Vater
Ihr könnt auch beide gleich viele Monate Elternzeit beantragen und gleichzeitig zu Hause bleiben. Zum Beispiel gleichzeitig 6 Monate, dann könnt ihr in der Zeit Elterngeld beziehen:
Mama: 6 Monate Elternzeit direkt nach der Geburt, gleichzeitig Papa: 6 Monate Elternzeit
Beispiel 3: 36 Monate Vater, 0 Monate Mutter
In diesem Beispiel ist der Papa angestellt, hat also ein Anrecht auf Elternzeit. Die Mama dagegen ist selbstständig, wodurch sie keine Elternzeit beziehen kann. Dann ist folgende Aufteilung denkbar:
Papa: 24 Monate Elternzeit ab Geburt, 12 Monate Elternzeit ab der Einschulung des Kindes, Mama: 0 Monate Elternzeit
Der Papa kann sich in diesem Beispiel um das Kleine kümmern, bis es mit 2 in den Kindergarten geht, dann geht er wieder arbeiten. Wenn das Kind in die Schule kommt, nimmt Papa wieder ein Jahr Elternzeit, um es im ersten Schuljahr bei der Umgewöhnung und den Hausaufgaben zu unterstützen. Mama arbeitet in ihrer selbstständigen Tätigkeit die ganze Zeit weiter und teilt sich die Zeit frei ein.
Beispiel 4: 24 Monate Mutter, 0 Monate Vater
Wie gesagt: Ihr könnt eure Elternzeit in bis zu 3 Blöcke aufteilen. Wenn diese vor dem 3. Geburtstag beginnen, kann der Arbeitgeber sie nicht ablehnen. Kombiniert mit dem Wechselmodell ist daher z. B. folgende Aufteilung möglich:
Mama: 6 Monate Elternzeit ab Geburt, 6 Monate Elternzeit wenn das Kind 1,5 Jahre alt ist, 12 Monate Elternzeit, wenn das Kind 2,5 Jahre alt ist. Der Papa nimmt immer dann Elternzeit, wenn die Mama wieder arbeitet. Also in unserem Beispiel: 1 Jahr Elternzeit, wenn das Kind 6 Monate alt ist, 6 Monate Elternzeit, wenn es 2 Jahre alt ist. Dann bleiben ihm noch zwei Jahre, die er ggf. danach noch Elternzeit nehmen kann. Für ihn ist aber auch jede andere Aufteilung möglich, ihr seid – wie gesagt – voneinander völlig unabhängig!
Beispiel 5: 36 Monate Mutter, 0 Monate Vater
Denkbar ist auch folgende Aufteilung:
Die Mama nimmt direkt nach der Geburt 24 Monate Elternzeit (die zunächst mit dem Mutterschutz verrechnet wird) bis das Kind zwei Jahre alt ist. Die ersten 12 Monate erhält sie Elterngeld, die zweiten 12 Monate geht sie (maximal 32 Stunden wöchentlich) in Teilzeit arbeiten, während das Kleine z. B. in der Kita ist. Damit hat sie die Elternzeit zunächst in einem Block genommen.
Danach stehen ihr noch 12 Monate Elternzeit zu, die sie bis zum 8. Geburtstag des Kindes noch in zwei Blöcke aufteilen darf.
Wie genau du die Elternzeit beantragen kannst, zeigt unser Video:
Tipps zum Aufteilen der Elternzeit
- "Ab Geburt": Als Papa bzw. Partnerin könnt ihr ab dem Tag der Geburt eures Kindes in Elternzeit gehen. Wenn ihr bei eurem Arbeitgeber Elternzeit beantragt, schreibt daher am Besten "ab Geburt" in den Brief. Ihr könnt auch den errechneten Termin angeben, allerdings halten sich ja die wenigsten Babys an genau diesen Tag.
- An Lebens-, nicht an Kalendermonaten orientieren: Grundsätzlich könnt ihr den Starttermin für die Elternzeit selbst festlegen. Wenn ihr allerdings parallel Elterngeld beziehen wollt, solltet ihr euch nicht an den Kalendermonaten orientieren, sondern an den Lebensmonaten eures Kindes. Beispiel: Euer Kind wurde am 05.03.2024 geboren. Nun möchtet ihr ab Juni in Elternzeit gehen und Elterngeld beziehen. Dann ist es wichtig, dass die Elternzeit nicht am 01.06. beginnt, sondern erst am 05.06.2024, denn ab dann erhaltet ihr auch erst Elterngeld.
- Partnermonate des Elterngeldes beachten: Wenn ihr in der Elternzeit Elterngeld ausgezahlt haben möchtet, müsst ihr darauf achten, dass jede*r von euch mindestens zwei Monate Elternzeit nehmen muss. Eine*r nur einen Monat geht nicht, dann müsstet ihr das Elterngeld sogar zurückzahlen. Die zwei Monate müsst ihr allerdings nicht am Stück nehmen, sondern könnt sie zeitlich splitten. Der Zeitraum muss aber vor dem 14. Lebensmonat des Kindes liegen. Und wie bereits erwähnt: Diese zwei Monate dürfen nicht mehr von beiden Elternteilen zur gleichen Zeit genommen werden, wenn ihr das volle Elterngeld haben möchtet. Eltern dürfen für Geburten ab 1. April 2024 das Basiselterngeld nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb des ersten zwölf Lebensmonate des Kindes gleichzeitig beziehen.
- Bindungszeitraum beachten: Wenn du zunächst nur für das erste Lebensjahr Elternzeit beantragst, hast du kein Anrecht darauf, doch die ersten zwei Jahre zu Hause bleiben zu dürfen. Du bist dann auf die Zustimmung deines Arbeitgebers angewiesen.
- Absichtsbekundung beilegen: Damit ihr bei der Rückkehr aus der Elternzeit flexibler seid, könnt ihr eurem Elternzeitantrag an den Arbeitgeber eine Absichtsbekundung beilegen. Darin könnt ihr schreiben, wann ihr die Absicht habt, wieder an euren Arbeitsplatz zurück zu kehren. Das ist aber nicht rechtlich bindend, so dass ihr diesen Punkt bei Bedarf nochmal anpasen könnt.
Wochenbett-Unterstützung vs. Elternzeit-Roadtrip
Elternzeit aufteilen – so war unsere Erfahrung: Nach der Geburt unserer Tochter bin ich für zwei Jahre in Elternzeit gegangen. Mein Mann hatte ebenfalls direkt nach der Geburt einen Monat. Seinen zweiten Monat hatten wir eingeplant, wenn unsere Tochter ein halbes Jahr alt war. Wir wollten die Zeit nutzen, um gemeinsam mit der Kleinen einen Elternzeit-Roadtrip mit unserem Camper nach Spanien zu machen.
Doch dann kam Corona und wir konnten nicht mehr reisen. Daraufhin haben wir die Elternzeit immer wieder nach hinten geschoben, in der Hoffnung, unsere Reise noch nachholen zu können. Aber die Pandemie zog sich so lange hin, dass mein Mann kurz vor dem 14. Lebensmonat unserer Tochter seinen Monat noch nehmen musste, bevor der Anspruch auf Elterngeld verfiel. Reisen konnten wir leider nicht mehr, haben uns aber dennoch eine schöne Zeit gemacht.
Mein Mann sagt, er hätte lieber die ersten zwei Monate zuhause bleiben sollen, da er es wichtig gefunden hätte, mich im Wochenbett mehr zu unterstützen. Das geht nun nicht mehr, da nach dem neuen Bundestagsbeschluss nur noch ein Monat zusammen Elterngeld bezogen werden darf. Eine 8-wöchige Kennenlernzeit mit beiden Partner*innen und gleichzeitigem Bezug von Eltengeld direkt nach der Geburt ist also nicht mehr möglich.
Quellen: arbeitsrechte.de, Bundesministerium der Justiz