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Steuern im Homeoffice: Das bringt die höhere Homeoffice-Pauschale

Arbeiten im Homeoffice: Frau arbeitet am Schreibtisch
© Getty Images/ shironosov

Arbeiten am Küchentisch, auf dem Balkon oder an einem Schreibtisch im eigentlichen Gästezimmer: Was vor der Coronapandemie keine steuerlichen Vorteile mit sich brachte, hat sich dank der Homeoffice-Pauschale mittlerweile für Arbeitnehmer*innen geändert. Wie und in welcher Höhe ihr im Homeoffice Steuern absetzen könnt und was sich in Sachen Homeoffice-Pauschale Anfang 2023 verbessert hat. 

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Welche Steuern können im Homeoffice abgesetzt werden?

Internet, Strom, Wasser, Heizung: Wer von zu Hause aus arbeitet und ein häusliches Arbeitszimmer besitzt, kann diese Kosten unter Umständen in der Steuererklärung als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Allerdings gelten in Sachen absetzfähiges Arbeitszimmer bestimmte Voraussetzungen, die wir euch nachfolgend zusammengefasst haben: 

  • Arbeitszimmer muss mit einer Tür von den restlichen Zimmern getrennt sein
  • es darf nicht zusätzlich als Hobby-, Fitness-, Abstell- oder Gästeraum genutzt werden und somit auch keinen Fernseher, kein Bett, Fitnessgeräte, Kleiderschrank, Esstisch, etc. enthalten
  • Zimmer muss mehr oder weniger ausschließlich zum Arbeiten genutzt werden
  • Arbeitgeber stellt keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung (trifft vor allem bei Lehrer*innen zu)
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Zusätzlich zum Arbeitszimmer könnt ihr alle Anschaffungen, die sich direkt oder zumindest anteilig diesem zuordnen lassen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Darunter zählen unter anderem ein neuer Laptop, ein Schreibtisch, ein Bürostuhl, Ordner, ein Regal, eine Leselampe sowie Computer-Software. Beachtet jedoch, dass für viele Gegenstände eine bestimmte Nutzungsdauer festgelegt ist und Computerprogramme einen klaren Bezug zu eurem Beruf aufweisen müssen.

Erfüllt ihr die Voraussetzungen eines absetzfähigen Arbeitszimmers, können anteilig auch Mietkosten, Renovierungskosten sowie Nebenkosten, darunter Wasser und Gebäudeversicherungen, in der Steuererklärung angegeben werden. Zu finden sind die Werbungskosten in der Anlage N unter dem Punkt „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer". 

Um die Kosten voll absetzen bzw. die Pauschale von 1.230 € (Stand: Juli 2023) geltend zu machen, muss das häusliche Arbeitszimmer nach wie vor den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bilden. Ansonsten reicht mittlerweile eine Arbeitsecke, zum Beispiel der Küchentisch oder ein Schreibtisch im Schlafzimmer, aus.

Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Seit 2020 und mit Beginn der Coronapandemie ist das Arbeiten von Zuhause zu einem regelrechten Massenphänomen geworden. Doch da nicht alle Arbeitnehmer*innen bzw. Selbstständige oder Freiberufler*innen über den Luxus eines Arbeitszimmers sowie eine große Wohnung verfügen, hat die Regierung die sogenannte Homeoffice-Pauschale eingeführt. 

Indem Mehrausgaben für Strom, Wasser, Heizung & Co. in der Steuer abgesetzt werden, sollen vor allem Familien und Arbeitnehmer*innen mit einer kleinen Wohnung, die die oben genannten Voraussetzungen zum häuslichen Arbeitszimmer nicht erfüllen und dennoch komplett oder teilweise im Homeoffice arbeiten, steuerlich entlastet werden. Ob das Homeoffice an einem Schreibtisch im Gästezimmer, am Esstisch, auf der Couch oder eurem Balkon stattfindet, macht keinen Unterschied. 

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Gut zu wissen: Hintergrund zur Homeoffice-Pauschale ist, dass bis 2020 nur diejenigen mit einem häuslichen Arbeitszimmer Kosten absetzen konnten. Nun können auch „einfache Arbeitsecken" in den eigenen vier Wänden geltend gemacht werden und sich in der Steuererklärung gewinnmindernd auswirken.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

Anfang 2023 wurde die Homeoffice-Pauschale zur Freude der Arbeitnehmer*innen erhöht und gleichzeitig entfristet. Laut Bundesregierung sind so pro Tag im Homeoffice anstelle von 5 € nun 6 € in der Steuererklärung absetzbar – unabhängig davon, ob ein Arbeitszimmer vorhanden ist. Zudem werden anstelle von 120 Tagen mittlerweile 210 Homeoffice-Tage pro Jahr begünstigt. Somit könnt ihr jährlich maximal 1.260 € in eurer Steuererklärung geltend machen, zuvor waren es 600 €.  

Tipp: Auch, wenn ihr ein häusliches Arbeitszimmer besitzt, könnt ihr zusätzlich die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Homeoffice-Tag absetzen. 

Welche Voraussetzungen gelten für die Homeoffice-Pauschale?

Damit ihr die Homeoffice-Pauschale in Anspruch nehmen könnt, müsst ihr nicht allzu viele Voraussetzungen erfüllen: Es genügt, wenn ihr einen Tag komplett im Homeoffice verbracht und von Zuhause aus gearbeitet habt. Tage, an denen ihr das Homeoffice unterbrochen und einen Geschäfts- bzw. Kundentermin hattet oder zwischenzeitlich eure Arbeitsstätte aufgesucht habt, sind hingegen nicht absetzfähig. 

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Praktisch ist, dass ihr eure Mehrausgaben für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden nicht dem Finanzamt nachweisen müsst. Nichtsdestotrotz ist es ratsam, sich die Homeoffice-Tage zu notieren. Zudem kann die Homeoffice-Pauschale auch dann geltend gemacht werden, wenn ein anderer Arbeitsplatz, zum Beispiel in eurem Betrieb, vorhanden ist oder ihr ein Ladengeschäft besitzt.

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Wo wird die Homeoffice-Pauschale eingetragen?

Hier kommt es darauf an, ob ihr als Angestellte oder selbstständig bzw. freiberuflich tätig seid. Arbeitnehmer*innen tragen die Homeoffice-Pauschale in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) ab Zeile 47 unter der Rubrik „Weitere Werbungskosten“ ein. Selbstständige und Freiberufler*innen hingegen nutzen die Anlage EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) und füllen den Punkt „Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ dementsprechend aus. 

Schätzfragen mit Antworten: Wer schafft alle 30 kniffligen Aufgaben?

Quellen: Bundesministerium für Finanzen, finanztip.de

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