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Gutes Recht!

Urteil: Kein Anspruch auf bestimmte Öffnungszeiten einer Kita

Gerichtsurteil: Kein Recht auf Kinderbetreuung zu bestimmten Öffnungszeiten

Kinder ab einem Jahr haben in Deutschland Anspruch auf einen Betreeungsplatz, damit die Eltern arbeiten können. Dieser Anspruch schließt aber keine Betreuung zu bestimmten Randzeiten ein, wie das Oberverwaltungsgericht NRW jetzt in einem Urteil festhielt.

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Demnach hatten Eltern geklagt, weil sie zwar einen Betreuungsplatz für ihr Kind erhalten hatten, aber die Einrichtung nur eine Betreuung bis 16.30 Uhr anbot. Die Eltern forderten aus Arbeitszeitgründen jedoch eine erweiterte Betreuung in der Randzeit bis 18.00 Uhr.

Dagegen haben die Eltern geklagt. Das Oberverwaltungsgericht NRW urteilte jetzt, dass der Träger der Tagesstätte nicht verpflichtet ist, die Kapazität einer bestimmten Tageseinrichtung mit erweiterten Betreuungszeiten zu erhöhen.

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Recht auf Betreuung aber kein Recht auf gesonderte Öffnungszeiten

Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Träger nur innerhalb ihrer Kapazitäten und Möglichkeiten eine Betreuung sicherstellen müssen. Die von den Eltern gewählte Kindertagesstätte trug der benötigten Wochenbetreuungszeit von 45 Stunden Rechnung, allerdings nur innerhalb bestimmter Zeiten – bis 16.30 Uhr am Nachmittag. Die Eltern wollten die Betreuungszeit auf 18.00 Uhr ausweiten lassen, um diese ihren eigenen Arbeitszeiten anzupassen. Dazu ist die Kindertagesstätte jedoch nicht gezwungen.

Das Urteil nochmal im Klartext

Kurz und knackig: Wenn die von euch gewählte Kindertagesstätte die von euch benötigten Betreuungsstunden abdeckt, besteht von Seiten der Eltern kein Anrecht auf bestimmte, mit den eigenen Arbeitszeiten kompatiblen Betreuungszeiten.

Charoline Bauer

Unser Familien-Fazit

Wir wissen wir tricky es ist, einen Kitaplatz für sein Kind zu bekommen. Gerade in Ballungszentren gleicht die Kitasuche oft der berühmten Nadel im Heuhaufen. Es ist super deprimierend, wenn es im Umkreis zwar viele Kitas gibt, diese aber alle voll sind. Und wenn man dann einen Platz ergattert, ist es vielleicht nicht unbedingt die Wunschkita oder vielleicht eben eine mit nicht ganz so passenden Öffnungszeiten.

Das ist ärgerlich und macht den ohnehin schon anstrengenden Alltag mit Kind und Job noch komplizierter. Aber aus eigener Erfahrung wissen wir auch, dass die Kitas oft am Rande ihrer personellen Kapazität arbeiten – es fehlt einfach oft an ausreichend Erziehern und Erzieherinnen.

In unserer Kita fehlen aktuell ganze fünf Erzieher! Dennoch biegt und schiebt die Kitaleitung die Dienstpläne hin und her, um eine optimale Betreuung zu gewährleisten ohne Kindern kündigen zu müssen oder Geschwisterkindern die Aufnahme zu verweigern. So ärgerlich und frustrierend die Kitasuche für uns berufstätige Eltern ist, so viel Respekt und Bewunderung habe ich auch für die vielen tollen Erzieher, Erzieherinnen und Kitaleitungen, die sich jeden Tag – oft bis weit über ihre Grenzen – dafür einsetzen, unsere Kinder gut und liebevoll zu betreuen. So viel Dank und Anerkennung muss trotz des Ärgers über den Kitaplatzmangel sein!

Liebe Politiker, legt euch endlich mehr ins Zeug, um dieses Problem für uns Eltern und Erzieher zu lösen! Wir arbeiten alle jeden Tag zusammen, um das beste für unsere Kinder möglich zu machen. Arbeitet ihr bitte mit Nachdruck daran, den Erzieherberuf endlich entsprechend zu würdigen und zu bezahlen! Denn diese Arbeit ist wichtig, sogar eine der wichtigsten unserer Gesellschaft.

Charoline Bauer

Bildquelle: Getty Images/ Liderina