Um Schwangere kurz vor oder nach der Geburt zu schützen, gibt es den Mutterschutz. In der Zeit darfst du nicht arbeiten und kannst Mutterschaftsleistungen erhalten. Das sogenannte Mutterschaftsgeld erhält man wenige Wochen vor der Geburt. Ab wann genau du Mutterschaftsgeld beantragen kannst.
Was ist Mutterschaftsgeld?
Mutterschaftsgeld bekommst du einige Wochen vor und nach der Geburt im Wochenbett, wenn du innerhalb der Mutterschutzfrist zu Hause bist und nicht arbeitest. Es dient dazu, dich finanziell in dieser Zeit zu unterstützen. Das Mutterschaftsgeld bezahlt die gesetzliche Krankenkasse bis zu acht Wochen oder zwölf Wochen nach der Geburt bei Mehrlingen. Es ist ein bestimmter Betrag pro Tag, der von deinem Lohn abhängt.
Mutterschaftsgeld können daher nur Angestellte erhalten und alle, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Du bekommst bis zur Geburt also noch Mutterschaftsleistungen deines Arbeitgebers, aber nicht mehr den vollen Lohn. Zusätzlich erhältst du pro Tag besagtes Mutterschaftsgeld. Alle Details zur Leistung findest du in unserem ausführlichen Ratgeber zum Thema Mutterschaftsgeld.
Wann sollte ich Mutterschaftsgeld beantragen
Angestellte müssen das Mutterschaftsgeld bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse beantragen. Für den Antrag auf Mutterschaftsgeld brauchst du ein Formular deiner Frauenärztin oder des Frauenarztes über den wahrscheinlichen Geburtstermin – das sogenannte "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung". Dieses bekommst du ca. sieben Wochen vor der Geburt von deinen behandelnden Ärztinnen ausgehändigt und kannst dann direkt das Mutterschaftsgeld bei deiner Krankenkasse beantragen.
Die Antwort auf die Frage "Wann kann ich Mutterschaftsgeld beantragen" lautet also: Frühestens sieben Wochen vor dem Geburtstermin und sobald du die Bescheinigung über diesen Termin von deinem Arzt oder deiner Ärztin erhalten hast. Auf der Rückseite dieses Schreibens muss du deine persönlichen Daten ergänzen und unterzeichnen und musst diese an deine gesetzliche Krankenkasse senden. Wo du sie hinsenden musst, verrät dir auch deine jeweilige Kasse. Da rufst du entweder an oder schaust auf der jeweiligen Website, an welche Adresse du das bzw. die unterzeichneten Formulare senden musst.
Wann kann ich Mutterschaftsgeld als privat Versicherte beantragen?
Wenn du zu Beginn der gesetzlichen Mutterschutzfrist privat krankenversichert oder über deinen Ehemann familienversichtert bist, kannst du beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ein einmaliges Mutterschaftsgeld erhalten. Diesen Betrag in Höhe von maximal 210 € erhältst du dann vom BAS. Den Antrag kannst du ebenfalls frühestens sieben Woche vor dem Geburtstermin in deinem Account beim BundID stellen und benötigst auch dafür die erwähnte ärztliche Bescheinigung.
Ab der Geburt deines Kindes kannst du Elternzeit nehmen. Wie du sie beantragst und was du wissen musst, erfährst du im Video:
Rund ums Mutterschaftsgeld und die Mutterschutzfrist
Sind noch Fragen offen zum Thema Mutterschutz vor oder nach der Geburt, die hier nicht beantwortet wurden? Wir haben noch viele weitere Beiträge zum Thema Mutterschaftsleistungen und auch Elterngeld, in denen wir dich informieren:
- Wer zahlt Mutterschaftsgeld?
- Deine Rechte und Pflichten im Mutterschutz
- Alles zur Mutterschutz-Dauer
- Elterngeld: Alle wichtigen Fristen und Fragen beantwortet
- Elterngeldrechner: So viel Geld bekommst du
Quellen: Bundesamt für Soziale Entschädigung, Familienportal, Finanztipp