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Warum ein Mutterschutz nach Fehlgeburten jetzt kommen muss

Leere Wiege: Natascha Sagorski
Natascha Sagorski bei der ersten Familienkette für die Kampagne zum gestaffelten Mutterschutz in Berlin. (© Fulmidas Medienagentur)

Verlieren Frauen vor der 24. SSW ihr Baby, steht ihnen derzeit kein Mutterschutz zu. Das heißt: Theoretisch müssen sie am nächsten Tag wieder arbeiten gehen. Die Gesetzesinitiative von Natascha Sagorski will das ändern – und wir unterstützen sie wieder tatkräftig dabei: mit einer brandneuen Kampagne im Oktober. Den Weg frei für eine Gesetzesänderung macht auch ein brandneues Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Seit zwei Jahren kämpft die Gesetzesinitiative zum gestaffelten Mutterschutz von Natascha Sagorski (Autorin "Jede Dritte Frau" und Vorsitzende der gemeinnützigen Organisation familie sind alle) dafür, dass Frauen nach ihrer Fehlgeburt in Ruhe heilen können – egal, zu welchem Zeitpunkt in der Schwangerschaft diese stattgefunden hat. Denn auch, wenn die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt eine Krankschreibung ausstellen kann, ist das nicht immer üblich. Und der Gedanke, selbst danach fragen zu müssen, kann das Leiden der betroffenen Frauen noch verstärken– wenn überhaupt die Kraft dafür ausreicht.

Den Betroffenen wird suggeriert, dass sie schnell wieder "funktionieren" sollen, weswegen etliche Frauen sich nicht trauen, Zeit für ihre Trauer einzufordern.
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Zeit zum Heilen

Viele Frauen brauchen nach einer Fehlgeburt Zeit zum Heilen – seelisch und körperlich. Das kann in einem kleinen Wochenbett geschehen – zu Hause, in einem sicheren Umfeld und nicht mit dem Druck, schnell wieder funktionieren zu müssen. Deshalb spricht sich die Initiative für mindestens zwei Wochen freiwilligen Mutterschutz aus. Fast zwei Drittel der betroffenen Frauen entwickeln nach ihrer Fehlgeburt eine Depression, denn heilen, das klappt nicht auf Knopfdruck.

Mehrheit im Bundesrat & Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die Initiative zum gestaffelten Mutterschutz konnte schon viele Erfolge erzielen, seit sie im Juli 2022 an den Start ging. Dazu gehört, dass die Mehrheit im Bundesrat für die Gesetzesänderung stimmte. Und die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am 25. September 2024, dass Frauen nach einer Fehlgeburt vor der 24. SSW Anspruch auf eine Zahlung von Mutterschaftsgeld haben – auch durch ihren Arbeitgeber. Die Entscheidung fiel als Antwort auf die Verfassungsbeschwerde „Gewährung von Mutterschutz nach einer Fehlgeburt“ durch Natascha Sagorski und Isa Grütering, die das Urteil beide begrüßen:

"Das Wichtigste ist nun die schnelle Schaffung von Rechtssicherheit durch den Gesetzgeber. Wir brauchen keine Klageflut, sondern einen Gestaffelten Mutterschutz, der zu mehr Gerechtigkeit führt und dessen schnelle Umsetzung nun noch wichtiger und dringender ist."
Natascha Sagorski

Aber die Zeit rennt: Auch wenn sich die demokratischen Fraktionen im Familienausschuss des Bundestages derzeit über einen Gesetzentwurf beraten, naht das Ende der Legislaturperiode. Deshalb ist eine neue große Kampagne in Arbeit, um die Initiative zu unterstützen.

Was genau für die Kampagne geplant ist, ist noch top secret. Aber Natascha gibt euch hier schon einen kurzen Einblick. Und zeigt, wie auch ihr den gestaffelten Mutterschutz weiter unterstützen könnt.

Feminismus-Quiz: Wie feministisch bist du?

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