Im Februar ist die Bundestagswahl das wichtigste Ereignis. Es gibt diesmal eine Veränderung im Wahlrecht. Wie die genau aussieht und was sonst noch wichtig ist.
Am 23. Februar ist Bundestagswahl!
Die meisten von uns haben sie bereits oder erhalten in diesen Tagen ihre Wahlbenachrichtigungen. Am 23. Februar wählen wir in Deutschland eine neue Regierung bzw. den neuen Bundestag. Was diesmal neu ist: Es ändert sich das Wahlrecht. Das Parlament wird nur noch maximal 630 Abgeordnete umfassen, vorher waren es 733 Politiker*innen. Um die Anzahl der Sitze einer Partei zu ermitteln, werden die Zweitstimmen dieser Partei wichtig.
Mit der Erststimme wählen wir den Kandidaten und vergeben ein Direktmandat. Mit der Zweitstimme wählen wir die Partei. Diese Stimme bestimmt, wie viele Sitze eine Partei hat. Bisher war es so, dass der Direktkandidat unabhängig von den Zweitstimmen einer Partei in den Bundestag einziehen konnte. Ab jetzt gilt die Zweitstimmendeckelung. Es kommen nur noch so viele Direktkandidaten einer Partei ins Parlament, wie ihr Zweitstimmen zustehen. Mehr erfahrt ihr auf Bundeswahlleiterin.de Ihr wisst noch nicht, wen ihr wählen sollt? Diese Wahl-o-maten helfen euch bei eurer Entscheidung!
Mehr Geld im Öffentlichen Dienst
Wer im öffentlichen Dienst beschäftigt ist, darf sich ab Februar freuen: Hier steht eine Lohnerhöhung von 5,5 % ins Haus. Das gilt für alle Beamte und Beamtinnen. Das Ziel ist es, die Beschäftigung im öffentlichen Dienst generell attraktiver zu gestalten und die Gehälter an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.
Neue KI-Verordnung eingeführt
Die EU führt ab 2. Februar 2025 ein Gesetz ein, das Systeme der künstlichen Intelligenz verbietet, die ein gewisses Risiko darstellen. Der sogenannte AI Act, die europäische KI-Verordnung, regelt dann, welche KI-Systeme genutzt werden dürfen und welche nicht. Es gibt jedoch einige Schlupflöcher, wenn sie der "nationalen Sicherheit" dienen. Strafverfolgungsbehörden dürfen z. B. weiterhin Gesichtserkennung auf Videoüberwachungsbilder anwenden u. v. m.
Es gibt jedoch viel Kritik, wie z. B. von der NGO Equinox, die sich gegen rassistische Diskriminierung einsetzt: "Eine Reihe von bürokratischen Schlupflöchern führt dazu, dass der AI Act nicht das Gesetz zum Schutz der Menschenrechte ist, auf das viele gehofft hatten. (...) In Wirklichkeit ist der AI Act ein industriefreundliches Instrument, das den europäischen KI-Markt schnell voranbringen und den öffentlichen Dienst digitalisieren soll." Weitere Details gibt es auf netzpolitik.org
HD-Fernsehen wird teurer
Wer gern analoges TV in HD-Qualität empfängt, wird ab Februar zur Kasse gebeten: Ein HD+ -Abo beim Anbieter Astra kostet dann 6,99 € statt 6 € und das Jahrespaket 85 € statt 75 €. Auch die Kabelanbieter dürfen ab Februar höhere Preise verlangen. Wer dem widersprechen möchte, hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht.
Änderung bei Betrieb von Photovoltaik-Anlagen
Wer ab 1. Februar 2025 eine eigene Photovoltaik-Anlage betreibt, muss Zertifikate seiner Stromerzeugungsanlagen nachweisen. Es dürfen nur noch jene Solaranlagen ans Netz angeschlossen werden, die auch im Zentralen Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate (ZEREZ) registriert sind. Weitere Details könnt ihr dazu bei agrarheute.com nachlesen.