Je näher die Geburt rückt, umso mehr sollten sich die werdenden Mamas schonen. Unter anderem aus diesem Grund und um sich in der Zeit im Wochenbett keine finanziellen Sorgen machen zu müssen, gibt es in Deutschland den wichtigen Mutterschutz und das Mutterschaftsgeld. Wer das Mutterschaftsgeld zahlt, welche Voraussetzungen es gibt und wo ihr es beantragen könnt.
Was ist Mutterschaftsgeld?
Die Babykugel wächst und wächst und mit jedem Tag werden alltägliche Dinge in der Endphase der Schwangerschaft beschwerlicher. Die meisten werdenden Mamas fiebern daher dem Mutterschutz entgegen, um die Zeit zum Kräftetanken oder für letzte Erledigungen vor der Geburt zu nutzen. Denn in den Wochen vor und nach der Entbindung habt ihr unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Mutterschutz und somit auch Mutterschaftsgeld.
Das sogenannte Mutterschaftsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und ersetzt – zusammen mit dem Arbeitgeberzuschuss – das Einkommen von abhängig beschäftigten bzw. krankenversicherten Frauen. Angestellte, die nicht Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten hingegen einmalig ein reduziertes Mutterschaftsgeld von höchstens 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Sinn und Zweck des Mutterschaftsgeldes ist mitunter, dass ihr euch vor der Geburt schonen und nach der Geburt voll und ganz auf euer Neugeborenes konzentrieren könnt, ohne dabei finanzielle Einbußen zu befürchten.
Der gesetzliche Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und dauert insgesamt 14 Wochen. Somit stehen euch nach der Geburt weitere acht Wochen Mutterschaftsgeld zu. Fühlt ihr euch fit und wollt lieber bis zur Entbindung arbeiten, ist dies auch möglich. Eure Entscheidung könnt ihr dabei jederzeit wieder zurücknehmen und stattdessen doch in den Mutterschutz gehen.
Bei einer Mehrlingsgeburt verlängert sich die Mutterschutzfrist automatisch von acht auf 12 Wochen nach der Entbindung. Das Gleiche gilt bei einer Frühgeburt sowie bei Babys mit Behinderung. Kommt das Baby vor der regulären Mutterschutzfrist zur Welt, stehen der Mama insgesamt 18 Wochen nach der Geburt zu.
Wer zahlt das Mutterschaftsgeld und wer hat Anspruch darauf?
Von wem ihr das Mutterschaftsgeld ausgezahlt bekommt, liegt in erster Linie an eurem Versicherungsstatus sowie eurem Arbeitsverhältnis. Seid ihr gesetzlich krankenversichert und angestellt, zahlt eure Krankenkasse das Mutterschaftsgeld – maximal allerdings 13 € pro Kalendertag. Da das eigentliche Arbeitsentgelt in den meisten Fällen jedoch höher ist, zahlt der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin einen Zuschuss und gleicht so die Differenz aus. Bei Selbstständigen, Privatversicherten & Co. sieht es folgendermaßen aus:
- Privat- bzw. familienversicherte Angestellte: In diesem Fall erhaltet ihr einmalig das Mutterschaftsgeld von bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung. Zudem habt ihr als privatversicherte Angestellte ganz normal Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss.
- Selbstständige: Hier kommt es darauf an, ob ihr freiwillig gesetzlich versichert seid oder ihr einer Privatkrankenkasse angehört. Seid ihr selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert, zahlt eure Krankenkasse das Mutterschaftsgeld. Voraussetzung ist, dass ihr Anspruch auf Krankengeld habt. Selbstständige, die privat versichert sind, haben hingegen keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Stattdessen könnt ihr – je nach Krankenversicherung – ein Krankentagegeld für den Verdienstausfall beantragen. Alternativ könnt ihr ein einmaliges Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für Soziale Sicherung in Höhe von maximal 210 € erhalten.
- Angestellte in einem Minijob: Geht ihr einem Minijob nach und seid gesetzlich krankenversichert, bekommt ihr das Mutterschaftsgeld ebenfalls von eurer Krankenkasse und gegebenenfalls einen Arbeitgeberzuschuss. Seid ihr geringfügig beschäftigt und familien- bzw. privatversichert, ist hingegen das Bundesamt für Soziale Sicherung für euer Mutterschaftsgeld zuständig oder ihr könnt Krankentagegeld bei eurer Privatkrankenkasse beantragen.
- Arbeitslose: Sofern ihr Arbeitslosengeld bezieht, erhaltet ihr von der gesetzlichen Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Bezieht ihr stattdessen Bürgergeld, solltet ihr euch bei eurem zuständigen Jobcenter nach einem anderweitigen Zuschuss und einmaligen Leistungen (z. B. Zuschuss für Babyerstaustattung) informieren.
- Familienversicherte Mamas: Seid ihr nicht in einem Beschäftigungsverhältnis und zum Beispiel über euren Partner bzw. eure Partnerin familienversichert, besteht kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
- Mamas in der Elternzeit: Werdet ihr während eurer Elternzeit erneut schwanger, zahlt die gesetzliche Krankenkasse maximal 13 € pro Kalendertag. Einen Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss habt ihr hingegen nicht.
Gut zu wissen: Als Schülerin, Auszubildende oder Studentin erhaltet ihr kein Mutterschaftsgeld, es sei denn, ihr geht zusätzlich einem Nebenjob nach. Unter Umständen könnt ihr Sozialleistungen beim Jobcenter beantragen, wie zum Beispiel Zuschüsse für Wohnung und Heizung, Umstandsmode sowie Babykleidung.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Wie hoch das Mutterschaftsgeld ausfällt, richtet sich in erster Linie nach eurem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate, wobei die gesetzlichen Krankenkassen maximal 13 € pro Kalendertag bezahlen. Der Differenzbetrag, der in der Regel höher ausfällt als das tatsächliche Mutterschaftsgeld, wird hingegen vom Arbeitgeber ausgezahlt.
Mit beiden Zahlungen kommt ihr so auf euren normalen Nettolohn vor der Mutterschutzfrist. Verdient ihr also mehr als 390 € im Monat (13 € x 30 Tage), ist euer Arbeitgeber zur Zahlung des Arbeitgeberzuschusses verpflichtet. Geregelt wird der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld im § 20 Mutterschutzgesetz.
Rechenbeispiel: Bei einem Nettogehalt von 1.800 € kommt ihr auf einen kalendertäglichen Nettolohn von 60 € (1.800 € x 3 Monate : 90 Tage). Die Krankenkasse zahlt davon 13 € und euer Arbeitgeber die Differenz von 47 €. Alternativ könnt ihr zur Berechnung auch einen Mutterschaftsgeld-Rechner verwenden.
Bald ist es so weit und ihr dürft endlich euer kleines Wunder in den Armen halten. Was euch im Wochenbett erwarten kann, zeigen wir euch im folgenden Video!
Wo wird Mutterschaftsgeld beantragt?
Das Mutterschaftsgeld erhaltet ihr nicht automatisch, sondern ihr müsst hierfür einen Antrag bei eurer Krankenkasse bzw. dem Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Nichtsdestotrotz ist die Beantragung wirklich einfach und unkompliziert. Ihr benötigt lediglich von eurer Frauenärztin bzw. eurem Frauenarzt oder eurer Hebamme ein sogenanntes „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung". Das Formular ist kostenlos und ihr könnt es unter anderem in der Frauenarztpraxis bekommen.
Zudem müsst ihr eure persönlichen Daten, eure Kontonummer sowie Angaben zu eurem Arbeitgeber und Beschäftigungsverhältnis angeben. Eure Krankenkasse wird sich daraufhin mit eurem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Sobald euer kleiner Schatz das Licht der Welt erblickt hat, reicht ihr noch die Geburtsurkunde bei der Krankenkasse ein, um das Mutterschaftsgeld weitere 8 bzw. 12 Wochen zu erhalten.
Tipp: Den Arbeitgeberzuschuss beantragt ihr direkt bei eurem Arbeitgeber. Hierfür müsst ihr ebenfalls das Zeugnis über den Entbindungstag vorlegen, weshalb ihr das Attest in zweifacher Ausfertigung benötigt.
Wann bekommt man Mutterschutzlohn?
Liegt bei euch eine Risikoschwangerschaft vor oder könnt ihr aus anderen medizinischen Gründen vor bzw. nach der Mutterschutzfrist nicht arbeiten, unterliegt ihr einem Beschäftigungsverbot. In dieser Zeit erhaltet ihr von eurem Arbeitgeber einen sogenannten Mutterschutzlohn in Höhe eures durchschnittlichen Bruttogehalts (Lohnfortzahlung). Dabei macht es keinen Unterschied, wie lange ihr vor eurer Schwangerschaft bereits für euren Arbeitgeber gearbeitet habt. Wichtig ist jedoch, dass ihr eurem Arbeitgeber schnellstmöglich ein ärztliches Attest über das Beschäftigungsverbot vorlegt.
Quellen: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Elterngeld.net