Im April ändert sich was beim Elterngeldbezug und Studenten dürfen sich freuen. Warum, das erfahrt ihr jetzt – mit unserem Überblick zu den neuen Gesetzen im April 2024.
Neuerungen beim Elterngeld
Im letzten Jahr schon angekündigt und heiß diskutiert, erfolgt jetzt die Reform des Elterngelds: Ab 1. April ändert sich nun die Einkommensgrenze für den Bezug der finanziellen Unterstützung in der Elternzeit: Der Anspruch für Elterngeld besteht ab sofort nur noch für Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 200.000 €. Alle, die mehr verdienen, bekommen kein Elterngeld. Für Alleinerziehende gilt dabei der gleiche Wert.
Eine weitere Änderung gibt es auch für die Beantragung von paralleler Elternzeit: Ab April 2024 dürfen beide Elternteile nur noch einen Monat gemeinsam Elternzeit beantragen. Detaillierte Informationen finden ihr beim BfFSFJ.
Deutschlandticket für Studenten und Mobilitätszuschuss für Azubis
Zur Universität oder zum Ausbildungsplatz zu gelangen, ist häufig mit Fahrkosten verbunden. Damit Studenten und Azubis sich das besser leisten können, gibt es ab sofort eine finanzielle Förderung: An vielen Hochschulen können Studentinnen und Studenten ein Deutschlandticket für 29,40 € im Monat bekommen. Damit können sie im gesamten deutschen Nah- und Fernverkehr Busse und Bahnen nutzen. Einzelne Hochschulen regeln das jedoch anders. Hier müsst ihr selber bei eurer Hochschule und eurem Bundesland nochmal nachfragen.
Wenn ein Azubi eine bestimmte Kilometeranzahl zum Ausbildungsort zurücklegen muss, bekommt er ab April ebenfalls einen Zuschuss. Der soll die Kosten für zwei Heimfahrten pro Monat im ersten Ausbildungsjahr abdecken und helfen, dass anstrengendes Pendeln weniger wird. Den Zuschuss muss man individuell bei der örtlichen Jobbörse oder der Agentur für Arbeit beantragen.
Finanzieller Zuschuss für berufliche Weiterbildung
Ab April führt die Bundesagentur für Arbeit ein sogenanntes Qualifizierungsgeld ein: Beschäftige aus bestimmten Branchen, die klimafreundlich umbauen müssen, kann ein Jobverlust drohen. Wenn der Beschäftigte durch eine berufliche Umschulung oder Weiterbildung weiter beschäftigt werden kann, zahlt die Arbeitsagentur 67 % des Nettolohns während dieser Fortbildung. Der Arbeitgeber solle für die Kosten dieser Maßnahme aufkommen und den Lohn möglichst aufstocken.
Cannabis wird legalisiert
Ab dem 1. April ist der Cannabiskonsum für Erwachsene teilweise legal. Alle volljährigen Personen ab 18 Jahren dürfen straffrei bis zu 25 Gramm Cannabis besitzen und konsumieren. Außerdem ist es erlaubt, bis zu drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung oder im Haus zum Eigenbedarf anzubauen. Weiterhin verboten ist jedoch immer noch der Cannabiskonsum im öffentlichen Raum, an Schulen oder Sportstätten.
Mehrwertsteuererhöhung bei Gas- und Fernwärme
Leider zahlen wir ab April wieder mehr für Gas- und Fernwärme. Aufgrund der Energiekrise wurde der übliche Steuersatz von 19 % auf 7 % reduziert. Ab 1. April wird er wieder angehoben auf die 19 %. Wir müssen uns also alle wieder auf steigende Betriebskosten einstellen.
Kürzere Rückgabefristen bei Amazon
Amazon-Kunden und -kundinnen müssen ab April genauer hinsehen: Die Rückgabefrist bestimmter Produkte wird von 30 auf 14 Tage gesenkt. Das betrifft u.a. Elektronikartikel wie Kameras, Computer und Videospiele. Schaut also genau in die Rückgabebedingungen, bevor ihr eine Bestellung tätigt.
Quellen: BMFSJ, Arbeitsagentur, tagesschau.de