Jedes Kind ist sehr individuell. Seine Bedürfnisse und Entwicklung können euch vor verschiedenste Herausforderungen stellen. Wenn ihr das Gefühl habt mit der Erziehung überfordert zu sein, habt ihr Anspruch auf einen Erziehungsbeistand. Dieser kann eurer Familie eine große Unterstützung sein.
- 1.Rechtlicher Anspruch auf Erziehungsbeistand
- 2.Was macht ein Erziehungsbeistand?
- 2.1.Dieses Hilfsangebot richtet sich an folgende Kinder mit ...
- 3.Ziele des Erziehungsbeistands
- 4.Wie ihr einen Erziehungsbeistand beantragt
- 5.Wer diese Hilfe bekommt
- 6.Wer zahlt die Kosten eines Erziehungsbeistands?
- 7.Holt euch Hilfe, bevor es zu spät ist!
Rechtlicher Anspruch auf Erziehungsbeistand
In Deutschland werden Eltern mit der Erziehung ihrer Kinder nicht allein gelassen. Das Jugendamt, freie soziale Träger und karitative Einrichtungen sind dafür da, Familien in schwierigen Situationen und bei besonderen Herausforderungen zu helfen. Das Recht auf einen Erziehungsbeistand, der Kinder und Jugendliche in Alltagssituationen unterstützt und Eltern bei der Erziehung berät, ist sogar im Sozialgesetzbuch verankert.
Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
§ 30 SGB VIII
Was macht ein Erziehungsbeistand?
Der Erziehungsbeistand ist ein speziell ausgebildeter sozialpädagogischer Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin des Jugendamtes oder eines freien (karitativen) Trägers. Er berät ähnlich wie ein Betreuungshelfer die Familie hinsichtlich der Erziehung ihrer Kinder und unterstützt vor allem bei Entwicklungsproblemen und anderen Herausforderungen. Der/die Sozialpädagog*in spricht mit der gesamten Familie und bezieht das gesamte soziale Umfeld ein, um dem Kind und den Eltern gemeinsam zu helfen.
Dieses Hilfsangebot richtet sich an folgende Kinder mit ...
- Lernschwierigkeiten, Schul- oder Ausbildungsproblemen
- Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten
- Konflikten innerhalb der Familie oder dem sozialen Umfeld
- mangelnden sozialen Kompetenzen und Kontaktstörungen
- Problemen bezüglich Drogen oder Kriminalität
Der Unterschied zum Betreuungshelfer ist eindeutig: Dieser wird gerichtlich angeordnet, ein Erziehungsbeistand kann jedoch freiwillig beantragt werden.
Ziele des Erziehungsbeistands
Das Ziel der sozialpädagogischen Hilfe ist es, die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen zu fördern und die Probleme der Familie begleitend zu lösen. Dabei stehen die individuellen Bedürfnisse des Kindes im Mittelpunkt. Der Erziehungsbeistand unterstützt bei folgenden Zielen:
- materielle Hilfe und Nutzung verschiedenster Vergünstigungen
- Förderung schulischer und beruflicher Entwicklung
- Zusammenarbeit mit Freizeiteinrichtungen, Sportvereinen und sonstigen Nachbarschaftsforen
- soziale Unterstützung für den besseren Kontakt zur Familie und Freunden
- persönliche Hilfe zur Förderung des Selbstwertgefühls, Hilfe zur Konfliktlösung und Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit
- Ermutigung zur Selbstständigkeit und Tragen von Verantwortung
Wie ihr einen Erziehungsbeistand beantragt
Da ein Erziehungsbeistand gesetzlich verankert ist, kann man diese Hilfe über das Jugendamt und die entsprechende Abteilung für Familien bekommen. Für eine erste Beratung und Feststellung eurer Situation müsst ihr euch also zunächst an euer örtliches Jugendamt oder einen freien Träger für Jugendhilfe in eurer Region wenden.
Im ausführlichen Gespräch mit den Eltern und dem Kind wird ermittelt, welche Hilfe benötigt wird, die das Jugendamt oder der Träger anschließend beantragt. Nach Bestätigung des Antrags werden im Vorfeld dann die jeweiligen Themen, die Ziele und die Dauer der Betreuungshilfe festgelegt.
Wer diese Hilfe bekommt
Grundsätzlich können sich alle Eltern ans Jugendamt oder einen freien sozialen Träger wenden, die mit der Familiensituation oder dem Kind überfordert sind. Das gilt besonders für Eltern von Kindern mit oben genannten Entwicklungsschwierigkeiten. Die Altersspanne liegt bei den Kindern, die Hilfe bekommen können, bei sechs bis 21 Jahren. Die Eltern werden je nach Alter des Kindes oder Problematik stärker in die Beratung eingebunden.
Wer zahlt die Kosten eines Erziehungsbeistands?
Der Antrag für einen Erziehungsbeistand kostet euch gar nichts. Wenn dieser genehmigt wird, trägt die jeweilige Kommune die Kosten für diese Hilfe. Ihr müsst als Eltern bzw. Kinder keine Gebühren oder andere Kosten selbstständig tragen.
Holt euch Hilfe, bevor es zu spät ist!
Wichtig ist, dass ihr erkennt, dass ihr oder euer Kind Hilfe braucht. Dann solltet ihr euch nicht schämen für eure Überforderung. Jede Familie kann durch bestimmte Lebensumstände in schwierige Situationen kommen, aus denen man ohne fremde Hilfe nicht mehr herauskommt. Oftmals öffnen sich besonders verschlossene Kinder Sozialpädagog*innen und Streetworker*innen auch eher als den eigenen Eltern.
Hilfe zu suchen, heißt nie, dass ihr schlechte Eltern seid, sondern eure Probleme lösen möchtet. Ob und wie intensiv ihr diese dann erhaltet, liegt natürlich nochmal individuell an eurer Situation bzw. hängt von der Beurteilung des Jugendamtes oder Trägers ab. Ihr könnt diese jederzeit für ein Erstgespräch kontaktieren und einen Termin ausmachen.
Quellen: Sozialgesetzbuch, Berliner Senat, Deineinhorn.de
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