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FAQs

Wie funktioniert ein Vaterschaftstest?

Wie funktioniert ein Vaterschaftstest
© Getty Images/splendens

Ein Vaterschaftstest kann zu 99,9 % nachweisen, ob ein Mann der biologische Vater seines Kindes ist. Wie er funktioniert und wie bzw. wann man das Ergebnis erhält.

Vaterschaftstest: Wie funkioniert er?

Ein Vaterschaftstest ist eine DNA-Analyse des Erbgutes. Dabei müssen Haar-, Blut- oder Speichelproben der zu testenden Personen entnommen und im Labor miteinander verglichen werden. In der Regel erfolgt er mittels Speichelprobe, die Vater, Kind und ggf. Mutter mit einem Wattestäbchen im Mund entnehmen und versiegelt in ein zertifiziertes Labor schicken. Im Anschluss erhalten die volljährigen Teilnehmenden und Auftraggeber*innen des Tests ein Ergebnis per Post oder per E-Mail.

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Der Vaterschaftstest im Labor kann zu 100 % ausschließen, dass ein Mann der biologische Vater des getesteten Kindes ist. Ebenso kann er zu 99,99 % nachweisen, dass ein Mann der biologische Vater des getesteten Kindes ist.

Wichtig: Heimliche Vaterschaftstests sind in Deutschland verboten!

In Deutschland müssen alle zu testenden Personen laut Gendiagnostikgesetz (GenDG) der Durchführung eines Vaterschaftstest schriftlich zustimmen. Ein deutsches Labor wird keine Analyse von Proben durchführen, wenn keine schriftliche Einwilligung der beteiligten Volljährigen vorliegt. Bei minderjährigen Kindern müssen die Eltern schriftlich einwilligen. Sonst droht laut §26 GenDG ein Bußgeld von bis zu 5.000 €.

Vaterschaftstest: Der Ablauf

Der Ablauf ist bei einem Vaterschaftstest immer gleich. Lediglich die Wahl des Labors bzw. des Anbieters kann unterschiedlich sein. 30-Minuten vor der Probeentnahme solltet ihr nicht essen oder trinken. Das ist der grobe Ablauf, den die meisten Labore angeben:

  1. Ihr bestellt die Utensilien für die Probeentnahme sowei alle auszufüllenden Dokumente bei einem zertifizierten Labor oder kauft diesen in einer Apotheke.
  2. Ihr erhaltet die Unterlagen und sterile Wattestäbchen sowie Verpackungsmaterial an die angegebene Adresse.
  3. Ihr sucht euch einen neutralen Zeugen wie einen (Amts-)-Arzt, Hausarzt bzw. Hausärztin oder Apotheker*in oder Anwalt und vereinbart einen Termin zur bezeugten Probeentnahme mit allen beteiligten Personen (Vater, Kind und ggf. Mutter).
  4. Zur vereinbarten Probeentnahme müssen alle volljährigen Personen identifiziert werden und schriftlich zustimmen. Dann erfolgt die Entnahme der Probe vor Augen der Zeug*innen, indem Speichel aus dem linken und rechten Mundraum mit dem Wattestäbchen aufgenommen wird. Dieses wird steril verpackt.
  5. Alle nötigen Unterlagen wie schriftliches Einverständnis und Identitätsnachweise werden zusammen mit allen Speichelproben in einen versiegelten Umschlag gesteckt und ans Labor gesendet.
  6. Das Labor wertet die Proben aus und erstellt ein Gutachten, dass nach ein paar Tagen schriftlich und auch Mail an die beteiligten Personen gesendet wird.

Private Vaterschaftstests ohne Zeugen und ohne Einwilligung aller sind nicht vor Gericht anerkannt

Damit ein Vaterschaftstest vor Gericht innerhalb einer Klage oder eines gerichtliches Prozesses anerkannt wird, muss er bezeugt werden. Die Probeentnahme muss bei einem neutralen Zeugen wie einem Apotheker*in, einem Arzt oder Ärztin oder Notar*in durchgeführt werden. Dafür muss die Identität aller Personen per Ausweisdokument festgestellt und dokumentiert werden. Die Speichelproben werden ebenfalls vor diesem neutralen Zeugen bzw. der Zeugin entnommen und in den zugehörigen Umschlägen versiegelt und ans Labor versendet. Nur dann kann ein solches Testergebnis auch gerichtlich anerkannt werden.

Dennoch sollte man innerhalb eines Prozesses nicht eigenmächtig einen Vaterschaftstest in Auftrag geben. Generell hat der Richter bzw. die Richterin Beweismittelfreiheit und kann selbst bestimmen, welches Labor dafür beauftragt werden soll. Im Zweifel muss ein privat durchgeführter Test auf eigene Kosten wiederholt werden.

Ein Vaterschaftstest ist offiziel gültig, wenn:

  • Alle Beteiligten Volljährigen vorher schriftlich zugestimmt haben.
  • Ein neutraler Zeuge bzw. Zeugin bei der Probeentnahme anwesend ist und dies schriftlich bezeugt hat.

Vaterschaftstest: Wie lange dauert das Ergebnis?

Viele Labore geben an, dass es wenige Tage dauert, bis das Ergebnis da ist. Ab dem Zeitpunkt, wo die Probe das Labor erreicht hat, dauert es meist zwischen 4 und 7 Tagen. Manche Labore bieten auch schnellere Testergebnisse an, die dann meist etwas teurer sind. Es kommt darauf an, welche Variante man auswählt.

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Wer bekommt das Ergebnis?

Das Ergebnis eines Vaterschaftstests bekommt derjenige, der ihn in Auftrag gegeben, bezahlt und seine Adresse ans Labor weitergeleitet hat. Beziehungsweise können alle Teilnehmenden des Vaterschaftstest ein Gutachten erhalten, wenn sie das vorher beim Labor so bekannt geben. Das Labor wird das Ergebnis außerhalb dieses Personenkreises nicht an Dritte weiterleiten.

Vaterschaftstest positiv: Wie geht's weiter?

Ein Vaterschaftstest wird als Ergebnis nie 100 % positiv sein, denn dabei handelt es sich immer um eine statistische Berechnung. Bei der Bestätigung der biologischen Vaterschaft ist das Ergebnis immer zu 99,9 % positiv. Der negative Test ist jedoch zu 100 % auch negativ, d.h. eine biologische Vaterschaft kann zu 100 % ausgeschlossen weren.

Wenn der vermutete biologische Vater auch der tatsächliche biologische Vater ist, kann das in Sachen Unterhalts- oder Erbschaftsfragen Auswirkungen haben. Vor allem bei einer Trennung kann das weitreichende Folgen für den Vater und die Mutter haben, wenn es um Sorgerecht und Unterhalt geht. Letztlich kommt es immer darauf an, warum die Vaterschaft angezweifelt oder bestätigt werden musste. Lasst euch daher am besten vor dem Test schon rechtlich beraten.

Was passiert, wenn der Vaterschaftstest negativ ist?

Wenn ein Vaterschaftstest zu 100 % negativ ist, heißt das, dass der vermutete soziale und rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Dann kann das Auswirkungen auf seine Rechte aber auch auf seine Pflichten haben: Die Verwandtschaftsbeziehungen, das Sorgerecht und Umgangsrecht, Unterhaltszahlungen und alle sozialrechtlichen Ansprüche werden dann nichtig (Familienversicherung, Kindergeld, Elterngeld).

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Dies gilt aber nur, wenn der Vaterschaftstest auch über eine Vaterschaftsanfechtungsklage erfolgt ist. Nachdem das Verfahren offiziell abgeschlossen wird und eine leibliche Vaterschaft ausgeschlossen ist, wird dies umgesetzt. Daraus können auch Schadenersatzansprüche gegenüber dem leiblichen Vater entstehen. Dies muss jedoch auch gerichtlich festgesetzt werden. Gegenüber dem Kind besteht kein Anspruch auf Erstattung.

Wenn die biologische Vaterschaft im Rahmen einer Unterhaltsklage ermittelt werden musste und ausgeschlossen wird, hat das ebenso Auswirkungen auf etwaige Unterhaltstitel und Weiteres. Lasst euch daher immer am besten anwaltlich beraten, bevor ihr auf eigene Faust einen Vaterschaftstest machen lasst. Sonst könnt ihr eure Ansprüche weder geltend machen noch den etwaigen Ansprüchen der Mutter widersprechen.

Quellen:
GenDG, Anbieter für Vaterschaftstests

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