Beim Wohngeld handelt es sich um einen staatlichen Zuschuss, der Personen mit niedrigem Einkommen helfen soll, ihren Lebensalltag zu bestreiten. Wir erklären euch, wo ihr Wohngeld beantragen könnt und welche Bedingungen ihr erfüllen müsst, um diese Unterstützung zu erhalten.
Wer kann Wohngeld beantragen?
Wohngeld kann erst mal jeder beantragen, der auf finanzielle Hilfe angewiesen ist, sprich, dessen Einkommen nicht ausreicht, um den eigenen Wohnraum zu bezahlen. Dazu zählen Mieter*innen (Mietzuschuss), Eigentümer*innen, die den Wohnraum für sich nutzen (Lastenzuschuss) und Menschen, die im Pflegeheim leben. Wichtig ist, dass ihr dabei bedenkt, dass die finanzielle Unterstützung nur einmal pro Haushalt und in der Regel für zwölf Monate bewilligt wird.
Ob ihr Anspruch auf Wohngeld habt, hängt außerdem von folgenden Faktoren ab:
- Gesamteinkommen/Vermögen
- Höhe der Miete
- Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben (Haushaltsmitglieder)
Der Antragsteller muss genügend Einkommen haben, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren, um Wohngeld zu erhalten. Dabei handelt es sich nicht um Almosen des Staates. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann auch seinen Rechtsanspruch auf Wohngeld durchsetzen.
Kein Anspruch auf Wohngeld besteht, wenn ihr bereits Transferleistungen (Zahlungen zur Sicherung des Lebensunterhalts) erhaltet. Dazu zählen unter anderem Bürgergeld nach dem SGB II., Grundsicherung im Alter sowie Sozialhilfe. Ausgeschlossen sind dabei Arbeitslosengeld I sowie Kurzarbeitergeld, da in diesem Fall die Kosten für die Unterkunft nicht mit inbegriffen sind.
Wer bereits Anträge zur finanziellen Unterstützung stellen musste, weiß, dass es oft sehr schwierig ist, zu beurteilen, ob man Anspruch hat oder nicht. Das trifft auch auf das Wohngeld zu, weshalb wir euch raten, im Zweifelsfall den Antrag einfach zu stellen und das zuständige Amt entscheiden zu lassen.
Wie viel Wohngeld bekommt man?
Bei der Berechnung des Wohngeldes spielt unter anderem die Anzahl der Haushaltsmitglieder eine wichtige Rolle, da sich daraus auch das monatliche Gesamteinkommen berechnet. Wichtig ist, dass ihr bedenkt, dass nicht alle Personen, die in einem Haushalt leben, automatisch zu den Haushaltsmitgliedern zählen. Dafür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Zu den Mitgliedern können neben dem Antragsteller beispielsweise der Ehegatte bzw. die Ehegattin, Kinder, Verwandte sowie Personen, die mit dem Antragsteller in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft leben, gehören.
Von einer Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft spricht man, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Antragsteller und der im Haushalt lebende Partner bzw. die Partnerin den gemeinsamen Willen haben, füreinander Verantwortung zu tragen sowie füreinander einzustehen. Das ist der Fall, wenn die Personen ...
- länger als ein Jahr zusammenleben.
- mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben.
- Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen ...
- oder befugt sind, über Einkommen oder Vermögen der anderen zu verfügen.
Neben der Haushaltsgröße spielen außerdem die Miete sowie das Einkommen eine Rolle. Leider kann aufgrund der verschiedenen Aspekte, die bei der Bearbeitung berücksichtigt werden, nicht pauschal gesagt werden, wie viel Wohngeld euch zusteht. Einen ersten Eindruck kann euch allerdings der Wohngeld-Plus-Rechner geben:
Wo muss ich Wohngeld beantragen und welche Unterlagen brauche ich?
Wenn ihr euch dazu entschieden habt, Wohngeld zu beantragen, müsst ihr euch entweder an die für euch zuständige Wohngeldbehörde wenden oder prüfen, ob ihr in eurem Bundesland den Antrag auch online stellen könnt. Habt ihr den Antrag ausgefüllt und die nötigen Nachweise parat, ist es empfehlenswert, die Dokumente persönlich abzugeben. So kann direkt vor Ort bestimmt werden, ob noch Unterlagen fehlen oder nicht. Zu den Unterlagen zählen insbesondere:
- der Wohngeldantrag
- ein Einkommensnachweis und
- ein Nachweis über die Wohnkosten.
Je nach Fall kann es sein, dass ihr noch weitere Unterlagen einreichen müsst.
Können Studenten Wohngeld beantragen?
Ob Schüler, Auszubildende und Studenten Wohngeld beantragen können, hängt in der Regel davon ab, ob sie Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben. Sollte das nicht der Fall sein, könnte eine Chance darauf bestehen, dass der Antrag auf Wohngeld bewilligt wird. Bezieht ihr BAföG nur als Bankdarlehen, könnte einem Antrag ebenfalls stattgegeben werden.
Allerdings spielen bei der Entscheidung auch weitere Faktoren wie das Einkommen der Eltern, des Ehepartners, des Studierenden usw. eine Rolle. Auch hier empfehlen wir euch, sich bei Unsicherheiten an das zuständige Amt zu wenden.
Können Rentner Wohngeld beantragen?
Auch Rentnerinnen und Rentner können Wohngeld beantragen. In diesem Fall gilt die Rente als Einkommen. Solltet ihr allerdings bereits andere Sozialleistungen bekommen, entfällt in der Regel der Anspruch auf Wohngeld, wie es auch bei anderen Gruppen der Fall ist.
Wohngeld-Plus
Wahrscheinlich stolpert ihr bei der Recherche, wer Wohngeld beantragen kann, über den Begriff "Wohngeld Plus". Durch die steigenden Heizkosten mussten und müssen viele Familien fürchten, ihre Rechnungen nicht mehr zahlen zu können. Um hier Abhilfe zu schaffen, trat am 1. Januar 2023 die Wohngeldreform in Kraft. Durch die Reform hat sich nicht nur die Anzahl der Wohngeldhaushalte verdreifacht, sondern die Wohngeld-Höhe verdoppelt. Laut Bundesregierung (Stand 5. Mai 2023) können damit "4,5 Millionen Menschen – insbesondere Alleinerziehende, Familien oder Rentnerinnen und Rentner – [...] sorgenfreier wohnen".
Wohngeldberechtigungsschein (WBS)
Wenn ihr nur ein kleines Einkommen habt, lohnt es sich auch zu prüfen, ob ihr einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen könnt. Dieser Schein ist der Nachweis dafür, dass ihr das Recht auf eine Sozialwohnung habt. In meiner Studienzeit habe ich mithilfe des WBS eine kleine, süße Wohnung für mich gefunden. Erkundigt euch am besten nach den genauen Regelungen eures Bundeslandes. Den Schein könnt ihr bei einer Wohngeldbehörde in eurer Nähe beantragen. Er gilt ab dem Ausstellungstag für ein Jahr.
Quellen: wohngeld.org: Haushaltsmitglieder beim Wohngeld; wohngeld.org: Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld; wohngeld.org: Wohngeld für Studenten; bundesregierung.de: Mehr Wohngeld für zwei Millionen Haushalte; bmwsb.bund.de: Wohngeld-Plus Sorgenfreier wohnen (pdf); arbeitsagentur.de: Ausfüllhinweise zum Antragsvordruck Bürgergeld (pdf)
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