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FAQ

Adoption: 20 wichtige Fragen zur Kindesvermittlung beantwortet

Adoption

Wenn man sich als Paar oder als Single überlegt, ein Kind zu adoptieren, eröffnet sich ein ganzer Kosmos an Fragen. Wir haben für euch recherchiert und beantworten in diesem FAQ die meist gestellten Fragen zum Thema Adoption. Zur Übersicht gleich mal ein Inhaltsverzeichnis.

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Was versteht man unter Adoption?

Unter Adoption versteht man ein Eltern-Kind-Verhältnis, das nicht auf eine biologische Abstammung zurückgeführt werden kann.

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Wieso gibt es Adoptionen?

Die Gründe für eine Adoption sind sehr unterschiedlich. Dazu gehören beispielsweise ein unerfüllter Kinderwunsch oder die Absicht, das Kind des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin anzunehmen (Stiefkindadoption).

Wer vermittelt Adoptionen?

Wenn du dich für eine Adoptionsvermittlung interessierst, kannst du dich an die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter oder des Landesjugendamtes wenden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich an die örtlichen Adoptionsdienste in katholischer Trägerschaft, die evangelischen Adoptionsberatungsstellen und weitere Organisationen zu wenden, die von der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes als Adoptionsvermittlungsstellen anerkannt wurden.

Wo muss man einen Adoptionsantrag stellen?

Die erforderlichen Unterlagen müssen als notariell beglaubigte Erklärungen beim Familiengericht eingereicht werden.

Wie kann man adoptieren?

In Deutschland unterscheidet man verschiedene Formen der Adoption. Es werden unter anderem Fremdadoptionen, Verwandtenadoptionen und Stiefkindadoptionen voneinander unterschieden. Zudem differenziert das deutsche Recht zwischen der Adoption Volljähriger und Minderjähriger.

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Die lange dauert das Adoptionsverfahren?

Die Dauer des Adoptionsverfahrens ist sehr unterschiedlich. Bei manchen ist das Verfahren bereits nach ein bis zwei Jahre abgeschlossen, andere müssen sogar bis zu fünf Jahre warten.

Was wird für eine Adoption benötigt?

Um ein Kind adoptieren zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Dazu gehören beispielsweise eine festgesetzte Altersgrenze (siehe Frage 9), ein entsprechender Wohnraum, die Vorstrafenfreiheit sowie die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses. Außerdem ist eine Adoption an bestimmte Kosten geknüpft (siehe Frage 8).

Wie viel kostet es, ein Kind zu adoptieren?

Spricht man über die Kosten, die bei einer Adoption entstehen, dann muss man zwischen Inlands- und Auslandsadoptionen unterscheiden. Bei einer Inlandsadoption können für die benötigten Unterlagen Kosten entstehen, die sich auf mehrere Hundert Euro belaufen. Auslandsadoptionen sind im Gegensatz zu den Inlandsadoptionen wesentlich kostenintensiver.

Bis wann ist eine Adoption möglich?

Es gibt das Gerücht, dass man nicht mehr adoptieren darf, wenn man über 40 Jahre alt ist. Dieses Gerücht entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Es wird lediglich darauf geachtet, dass die Altersdifferenz zwischen den Adoptiveltern und dem Adoptivkind nicht zu hoch ist. Im Gegensatz dazu gibt es jedoch ein festgeschriebenes Mindestalter (siehe Frage 10).

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Wer darf adoptieren?

Egal ob Inlands- oder Auslandsadoption: Es gibt ein rechtlich festgeschriebenes Mindestalter. Wer ein Kind adoptieren möchte, muss unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Entscheidet sich ein Ehepaar für die Annahme eines Kindes, kann eine bzw. einer dieses Alter unterschreiten, muss jedoch mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Ist jedoch einer der Ehepartner unter 21 Jahre oder geschäftsunfähig, ist der andere allein adoptionsberechtigt (§ 1741 Abs.2 S. 1 BGB). Im Falle einer Stiefkindadoption adoptiert selbstverständlich nur der Ehepartner beziehungsweise die Ehepartnerin. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen dürfen auch Ehepaare des gleichen Geschlechts gemeinsam ein Kind adoptieren. Sollte ein Paar nicht verheiratet sein, ist eine gemeinsame Adoption nicht möglich.

Kann man allein ein Kind adoptieren?

Jeder Mensch kann, unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen, ein Kind adoptieren. Man muss dementsprechend nicht verheiratet oder in einer festen Partnerschaft sein. Auch Singles dürfen nach deutschem Recht ein Kind annehmen. In § 1741 Abs. 2 S. 1 BGB ist diese Möglichkeit der Adoption für Alleinstehende festgeschrieben.

Was ist eine Inlandsadoption?

Die Inlandsadoption unterscheidet sich von der Auslandsadoption. Letztere beinhaltet einen Wechsel des Aufenthaltes von einem Staat in einen anderen. Das ist bei einer Inlandsadoption, wie der Name bereits sagt, nicht der Fall.

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Wo werden Adoptionen eingetragen?

Nach Abschluss des Adoptionsverfahrens durch das Familiengericht wird das Geburtenregister durch das zuständige Standesamt ergänzt. Dieses enthält schließlich die Daten der leiblichen sowie der Adoptiveltern. In der Geburtsurkunde werden jedoch nur die Adoptiveltern genannt. Sollte es sich um eine Auslandsadoption handeln, bleibt die ausländische Geburtsurkunde zwar erhalten, ihr könnte jedoch zusätzlich eine Beurkundung im Geburtenregister in Deutschland beantragen. Das gilt, wenn das Kind durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt hat.

Wo werden Adoptionsunterlagen aufbewahrt?

Adoptionsunterlagen werden bei der Adoptionsvermittlungsstelle aufbewahrt. Genaueres ist in § 9b Abs. 1 Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) nachzulesen. Hier heißt es:

Aufzeichnungen und Unterlagen über jeden einzelnen Vermittlungsfall (Vermittlungsakten) sind, gerechnet vom Geburtsdatum des Kindes an, 100 Jahre lang aufzubewahren. Wird die Adoptionsvermittlungsstelle aufgelöst, so sind die Vermittlungsakten der Stelle, die nach § 2 Abs. 1 Satz 3 oder Satz 4 ihre Aufgaben übernimmt, oder der zentralen Adoptionsstelle des Landesjugendamtes, in dessen Bereich die Adoptionsvermittlungsstelle ihren Sitz hatte, zur Aufbewahrung zu übergeben. Nach Ablauf des in Satz 1 genannten Zeitraums sind die Vermittlungsakten zu vernichten.
https://www.buzer.de/gesetz/5418/a74457.htm

Das steht in der Geburtsurkunde?

In der neuen Geburtsurkunde sind lediglich die Adoptiveltern eingetragen (siehe Frage 15).

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Was steht in der Adoptionsakte?

In der Adoptionsakte stehen Informationen über die Herkunft sowie die Lebensgeschichte. Allerdings unterscheiden sich die einzelnen Akten in ihrer Informationsfülle. Während einige beispielsweise etwas über den leiblichen Vater verraten, müssen andere leider auf diese Informationen verzichten. Allerdings dürfen aufgrund des Sozialdatenschutzes Namen und Adressen der leiblichen Eltern nicht ohne deren Zustimmung von dem/der Adoptierten eingesehen oder ihm/ihr bekannt gegeben werden. Ab dem 16. Geburtstag hat der/die Adoptierte ein eigenständiges

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Akteneinsichtsrecht, soweit es die eigene Herkunft und Lebensgeschichte betrifft.

Wie sage ich es meinem Kind?

Man sollte bestenfalls schon sehr früh mit der Aufklärung beginnen, da jedes Kind mit dem Wissen um seine Herkunft aufwachsen sollte. Kleinkinder stellen grundsätzliche Fragen. Gebt ihnen einfache klare Antworten. Mit einer großen Fülle von Details können die Kleinen noch nichts anfangen. Wenn ihr euch große Sorgen macht, denkt daran, dass für euren kleinen Schatz die Adoption nur eine zusätzliche Information ist, die es über sich erhält.

Zudem solltet ihr unbefangen an die Sache gehen. Vieles findet über die nonverbale Kommunikation statt. Spricht man mit dem Kind über die Adoption, sollte dies unbefangen vonstattengehen. Eine Adoption ist nichts Schlechtes. Immerhin hat sie euch zusammengeführt. Klärt euer Kind am besten in einer ruhigen, liebevollen Atmosphäre auf. Dann wird es die Information mit großer Wahrscheinlichkeit auch ziemlich entspannt aufnehmen.

Wie finde ich meine leiblichen Eltern?

Adoptionsvermittlungsstellen helfen bei der Suche nach den leiblichen Eltern. Die vorhandenen Unterlagen können dem Adoptivkind ab dem 16. Geburtstag, ohne weitere Zustimmung, ausgehändigt werden.

Das Adoptivkind hat unter anderem das Recht, einen Einblick in die Adoptionsakte zu erhalten (siehe Frage 18). Zusätzlich kann man Informationen zur eigenen Abstammung über einen Antrag beim Geburtsstandesamt erhalten. In der Regel geht aus dem Geburtseintrag hervor, wer die leiblichen Eltern, oder zumindest die leibliche Mutter, sind, sowie der Wohnort der Eltern zum Zeitpunkt der Adoption.

Warum ein Kind zur Adoption freigeben?

Die Gründe, warum Eltern sich entscheiden, ihr Kind zur Adoption freizugeben, sind vielseitig. Dazu gehören beispielsweise:

  • Die Eltern befinden in einer Lebenssituation, die es auch in Zukunft nicht ermöglicht, den Ansprüchen des Kindes gerecht zu werden.
  • Eine ungewollte Schwangerschaft kann so einer emotionalen und sozialen Überforderung führen
  • Mutter oder Vater sind alleinstehend und erhalten keinerlei Unterstützung, was ebenfalls zu einer starken Überforderung führen kann
  • Das Kind ist durch eine Vergewaltigung entstanden

Wer zahlt bei einer Adoption den Unterhalt?

Die rechtliche Stellung des adoptierten Kindes unterscheidet sich hier nicht von der eines leiblichen Kindes. Das heißt, dass es unterhalts- und erbrechtlich gleichgestellt ist. Somit bestehen Unterhaltsansprüche zwischen dem/der Adoptierten und den Adoptiveltern.

Und wie funktioniert Adoption bei gleichgeschlechtlichen Paaren? Infos dazu im Video ...

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Kennst du diese 21 Phobien, unter denen viele Eltern leiden?

Bildquelle: Getty Images/master1305

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