Ihr spielt mit dem Gedanken, ein Kind zu adoptieren, seid euch aber nicht sicher, ob ihr schon zu alt seid? Hier erfahrt ihr alles über die Altersgrenze bei einer Adoption in Deutschland.
Gibt es eine Altersgrenze bei Adoption?
Erstmal die gute Nachricht: Grundsätzlich gibt es keine gesetzlich festgelegte Altersgrenze für eine Adoption in Deutschland. Egal ob es sich um eine Adoption eines Kindes in Deutschland oder im Ausland handelt. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass jeder – egal wie alt – ein Kind adoptieren kann. Das deutsche Adoptionsrecht hält eine Adoption dann für sinnvoll, wenn ein angemessener Altersabstand zwischen Eltern und Kind besteht.
Was ist ein angemessener Altersabstand zwischen Eltern und Adoptivkind?
Der Altersabstand zwischen Adoptiveltern und dem Adoptivkind sollte einem natürlichen Eltern-Kind-Verhältnis entsprechen. Das deutsche Recht definiert den natürlichen Altersabstand als nicht größer als 40 Jahre. Eine Adoption im Alter von 45 ist also durchaus möglich, wenn das adoptierte Kind nicht jünger als fünf Jahre ist. Eine Adoption im Alter von 50 Jahre wäre bei einem älteren Kind (zehn Jahre oder älter) theoretisch ebenfalls möglich, sofern alle anderen Voraussetzungen – darunter auch die finanziellen – gegeben sind.
Adoption für gleichgeschlechtliche Paare: Alles zum Thema Regenbogenfamilien erfahrt ihr in unserem Video:
Rechtliche Voraussetzungen für eine Adoption in Deutschland auf einen Blick
- Voll geschäftsfähig Mindestalter: 25 Jahre (bei Single-Adoption)
- Bei Ehepaaren muss einer der Partner mindestens 25 Jahre alt sein, der andere darf mindestens 21 Jahre alt sein
- Kein gesetzliches Höchstalter
- Angemessenes Altersverhältnis zum Kind (maximal 40 Jahre zwischen Eltern und Kind)
- Angemessene Wohnverhältnisse
- Finanzielle Sicherheit/ Berufstätigkeit
- Einwandfreies Führungszeugnis/ nicht vorbestraft
- Gesundheit (keine schweren oder ggf. tödlichen Erkrankungen)
- Stabile Partnerschaft, wenn als Paar adoptiert wird
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Deutscher Bundestag – Kurzinformation zum Höchstalter von Adoptierenden