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Kryokonservierung

Sofia Vergara-Rechtsstreit: Darf ihr Ex-Freund ihre Eizellen ohne ihre Erlaubnis austragen lassen?

Sofia Vergara Eizellen Rechtsstreit

Was in Deutschland rechtlich unmöglich ist, scheint in Amerika in bestimmten Bundesstaaten wohl möglich: Der Ex-Freund von Schauspielerin Sofia Vergara wollte vor einigen Jahren ihre eingefrorenen befruchteten Eizellen von einer Leihmutter austragen lassen. Gegen dieses Vorgehen zog das Model vor Gericht. Nach einem neuen Urteil kann Sofia scheinbar aufatmen.

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Gerichtsbeschluss gibt Sofia Vegara Recht

Nach mehreren Jahren darf Modern-Family-Schauspielerin sich jetzt freuen: In einem Jahre langen Rechtsstreit kämpfte sie dafür, dass ihr Ex-Freund Nick Loeb die von ihm befruchteten Eizellen nicht auftauen lassen darf. Der 48-Jährige wünschte sich Kinder und wollte die mit seinem Sperma befruchteten Eizellen ohne ihre Erlaubnis per Leihmutter austragen lassen. Ein Gericht entschied laut US-Portal "Page Six", dass er das "ohne explizite schriftliche Einwilligung" nicht dürfe.

Die Rechte von Embryos

Dieser Rechtsstreit wurde überhaupt erst möglich, weil im US-Bundesstaat Lousianna auch befruchtete Eizellen im Embryostadium Rechte haben. Nick Loeb gründete damals einen Treuhandfonds für die Eizellen und reichte in deren Namen Klage ein. Er wollte auf diese Weise das Sorge- und Lebensrecht für die Embryonen erstreiten. Doch nach jahrelangem Rechtsstreit scheint dieses Vorhaben zunächst erstmal vom Tisch, solange Sofia Vergara nicht einwilligt.

Das Paar ließ während seiner Beziehung im Jahre 2013 Sofias Eizellen entnehmen, künstlich mit Loebs Sperma befruchten und einfrieren. Dann trennten sie sich im Jahr 2014 und es entstand ein Streit um diese kryokonservierten Eizellen. Die 48-jährige Schauspielerin ist inzwischen mit einem anderen Mann verheiratet und hat bereits einen Sohn. Doch der Geschäftsmann kämpft seit Jahren dafür, dass er mithilfe dieser Eizellen Vater werden kann.

Eizellen einfrieren - die Rechtslage

In Deutschland bedarf es der beidseitigen Einwilligung, wenn befruchtete Eizellen eingefroren werden sollten. Ebenso müssen beide schriftlich zustimmen, wenn die kryokonservierten Eizellen aufgetaut und der Frau per IVF oder ICSI wieder eingesetzt werden sollten. Leihmutterschaft ist in Deutschland untersagt, das heißt, man kann eingefrorene Eizellen, die schon befruchtet sind lediglich derjenigen Frau einsetzen lassen, von der diese stammen.

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Ebenso bedarf es der beiderseitigen schriftlichen Einwilligung, wenn befruchtete Eizellen bzw. "kryokonserviertes Material" vom Labor vernichtet werden soll, weil die Eizellen nicht mehr für einen Kinderwunsch benötigt werden. Für die Lagerung und Konservierung von Eizellen fallen Kosten an, die das Paar oder die Person, die die Konservierung in Auftrag gegeben hat, zahlen muss.

Anders ist die Rechtslange beim Einfrieren eigener Eizellen, die noch nicht befruchtet sind. Eine Frau kann sich jederzeit ihre eigenen Eizellen einfrieren lassen, um diese später mit dem Sperma eines Mannes befruchten zu lassen und diese sich selbst wieder einsetzen lassen.

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Bildquelle: Getty Images/Morgan Lieberman / Freier Fotograf

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