Regenbogenfamilien machen unsere Gesellschaft bunter! Überarbeitungswürdige Gesetze machen es schwulen und lesbischen Paaren mit Kinderwunsch aber leider nicht einfach, eine Familie zu gründen. Hier kommen Bedeutung, Herausforderungen und Vorurteile der Regenbogenfamilie.
Seit die “Ehe für Alle” im Oktober 2017 für die rund 94.000 in Deutschland lebenden gleichgeschlechtlichen Paare endlich rechtliche Türen der Familiengründung geöffnet hat, entscheiden sich mehr denn je für eine eigene Familie. Leider finden sie sich schnell mitten im Dschungel von Gesetzen und Rechten, die mit neuen medizinischen und gesellschaftlichen Möglichkeiten nicht immer Schritt halten können.
Regenbogenfamilie: Was bedeutet das?
Eine Regenbogenfamilie ist eine Familie, bei der Kinder bei zwei gleichgeschlechtlichen Eltern aufwachsen. Die Möglichkeiten, eine Regenbogenfamilie zu gründen, sind dabei bunt und vielfältig:
- ein oder beide Partner*innen bringen ein oder mehrere (Adoptiv-)Kinder mit in die Partnerschaft
- beide Partner*innen adoptieren ein oder mehrere Kinder zusammen
- eine der Partner*innen bringt durch künstliche Befruchtung ein Kind zur Welt
- beide Partner*innen bringen ein Kind zur Welt
- ein schwules und ein lesbisches Paar bekommen ein Kind zusammen
- ein schwules Paar und eine Frau bekommen ein Kind (mit oder ohne zukünftigem Kontakt / Einbezug in Erziehung als Mutter, Patentante o.ä.)
- ein lesbisches Paar und ein Mann bekommen ein Kind (mit oder ohne zukünftigem Kontakt / Einbezug in Erziehung als Mutter, Patenonkel o.ä.)
- uvm.
Warum heißt es Regenbogenfamilie?
Die bunte Regenbogenfahne ist das Symbol der LGBTIQ-Community. Sie wird weltweit als Zeichen des Aufbruchs, der Veränderung, der Akzeptanz und der Vielfalt von Lebensformen genutzt. Der Name "Regenbogenfamilie" leitet sich von dieser Symbolik ab.
Wie viele Regenbogenfamilien gibt es in Deutschland?
Es gibt keine offiziellen Zahlen, wie viele Regenbogenfamilien es in Deutschland gibt. Während der Familienreport 2020 darauf aufmerksam macht, dass es 2018 etwa 6.000 gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und rund 4.000 gleichgeschlechtliche
Ehepaare gab, die mit minderjährigen Kindern in einem Haushalt lebten, dürfte die offizielle Ziffer weit höher liegen.
Wie ist das Adoptionsrecht für Regenbogenfamilien?
Seit der Gleichstellung der Ehe ist es nun für gleichgeschlechtliche Paare leichter, Kinder zu adoptieren. Bereits seit 2014 haben alle eingetragenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner die Möglichkeit, ein vom Partner adoptiertes Kind anzunehmen – einer sogenannten Sukzessivadoption.
Für Ehepaare ist auch die gemeinsame Adoption eines Kindes möglich und einfacher, denn Paare werden meist gegenüber ledigen Einzelpersonen bevorzugt.
Auch eine Adoption im Ausland ist eine Möglichkeit, eine Familie zu gründen – besonders das Adoptionsrecht in ärmeren oder konfliktreichen Ländern Asiens, Afrikas und Südamerikas wie Thailand, Togo oder Peru ist aus politischen Gründen weniger streng und die Nachfrage nach Adoptiveltern aus der Not heraus sehr ausgeprägt.
Pflegschaft statt Adoption: Das sind die Unterschiede
Die Pflegschaft eines Kindes war vor der Ehe für Alle für viele Paare die einzige realistische Option, offiziell eine Familie zu gründen und ist weiterhin sehr beliebt, denn sie setzt keine Heirat voraus.
So können Pflegeverträge juristisch wirksam auch von unverheirateten Paaren eingegangen werden und selbst langjährige Dauerpflegschaften festgelegt werden, deren alltägliches Leben dem einer Adoptivfamilie sehr ähnelt.
Während die Pflegeeltern für einen vorbestimmten Zeitraum alle Verantwortung für ihr Pflegekind übernehmen können, bleibt dieses rechtlich das Kind seiner leiblichen Eltern und die Tür zur Rückkehr in die Herkunftsfamilie offen. Der Kontakt zu dieser ist ebenfalls fester Bestandteil einer Pflegschaft.
Was ist eine “Mit-Mutter”?
Während eine Adoption für lesbische und schwule Paare dank der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe vergleichsweise einfacher wurde, hat die Ehefrau einer gesetzlichen Mutter bisher kein Recht auf Elternschaft und trägt somit z. B. kein Sorgerecht und keine Unterhaltspflicht. Das deutsche Abstammungsrecht, das die gesetzlichen Eltern eines Kindes festlegt, soll laut dem Bundesjustizministerium aus diesem Grund angepasst und für gleichgeschlechtliche Paare gerechter werden.
Bisher sieht die Regelung allein die Frau, die das Kind zur Welt gebracht hat als gesetzliche Mutter eines Kindes vor; ihre Partnerin und die Co-Mutter des Kindes besitzt bisher keine Elternrechte. Bisher ist der einzige Weg, diese zu bekommen eine Stiefkindadoption. Im Gegensatz dazu wird die Elternschaft in heterosexuellen Partnerschaften laut Bundesgesetzbuch so geregelt, dass als zweiter Elternteil bzw. “Vater” automatisch der Partner erkannt wird, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.
Das heißt zum Einen, dass lesbische Ehepartner heterosexuellen Ehepaaren immer noch nicht gleichgestellt sind. Aber auch, dass Co-Mütter zu ihren Kindern keinerlei rechtliche Verbindung haben.
Das heißt viel mehr, als nicht in der Geburtsurkunde ihres Kindes zu stehen: Elternschaft bedeutet auch eine rechtliche und finanzielle Absicherung für alle Parteien. Sollte ihrer Ehefrau etwas zustoßen, besitzt eine Co-Mutter kein Sorgerecht für ihr Kind, welches somit beide Elternteile verliert. Umgekehrt hat die Co-Mutter auch keine finanziellen Verpflichtungen und muss im Falle einer Trennung keinen Unterhalt für ihr Kind zahlen, was eine große Belastung für Mutter und Kind darstellen kann.
Nach einem Antrag des Bundesjustizministeriums soll das Abstammungsrecht dementsprechend angepasst werden. Bald kann sich also hoffentlich auch die Partnerin der gesetzlichen Mutter rechtlich als Elternteil bzw. “Mit-Mutter” bezeichnen – dem Äquivalent der traditionellen “Vaterschaft”.
Biologische Eltern vs. rechtliche Eltern: Was muss man beachten?
Dank rasant wachsenden medizinischen Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung wie Samen- und Embryospenden, die unter bestimmten Voraussetzungen auch in Deutschland legal sind, können sich mehr Paare ihren Kinderwunsch erfüllen.
Optionen wie Eizellenspenden und Leihmutterschaften sind in Deutschland nach dem Embryonenschutzgesetz von 1990 bisher verboten – ein Gesetz, dass gesellschaftlich, politisch und medizinisch heiß diskutiert wird, aber auch einigen Spielraum lässt. Eine gute Anlaufstelle für Informationen ist der Lesben- und Schwulenverband. Fakt ist, dass es für schwule Paare weiterhin sehr schwer bleibt, ihr eigenes Kind zu bekommen.
Mit den vorhandenen Optionen wächst bei Paaren berechtigterweise auch die Angst, dass die Elternrechte nicht anerkannt oder nachträglich weggenommen werden könnten.
So kann z. B. nach Samenspenden aus dem privaten Umfeld die Vaterschaft nachträglich anerkannt oder gerichtlich erlangt werden. Anders sieht es aber aus, wenn dies über eine offizielle Samenbank erfolgte und die künstliche Befruchtung ärztlich begleitet wurde.
Laut Abstammungsrecht geben Spender bei der Registrierung bei bei einer Samenbank automatisch das Recht auf Vaterschaft auf und dürfen dieses seit 2018 auch nachträglich nicht mehr einklagen. Bisher ist dann aber auch nur die Mutter, die das Kind zur Welt bringt, der rechtliche Elternteil.
Dieses Recht soll nun zusätzlich genauso für die Partnerin oder den Partner gelten, der in die künstliche Befruchtung eingewilligt hat – egal, ob die beiden verheiratet sind oder nicht.
Vorurteile gegen Regenbogenfamilien: Studien räumen auf
Auch, wenn überfällige Gesetzesänderungen viel zur Legitimation von gleichgeschlechtlichen Paaren beitragen: Leider halten sich noch immer viele unfundierte Vorurteile gegen alternative Familienmodelle.
Kinder bräuchten eine Mutter und einen Vater, um “gesund” aufzuwachsen, gleichgeschlechtliche Paare würden ihre Kinder nicht richtig erziehen oder ihre sexuelle Orientierung beeinflussen. Eine Studie des Bundesjustizministeriums zeigt, dass sich rund 47 % der Kinder gleichgeschlechtlicher Eltern Diskriminierung im Alltag auseinandersetzen müssen, eine Ziffer, die viel zu hoch ist.
Dabei belegt etwa dieselbe Studie, dass Kinder aus Regenbogenfamilien in ihrer Entwicklung denen aus heterosexuellen Familien in nichts nachstehen. Im Gegenteil: Sie sind tendenziell selbstbewusster, selbstständiger und emotional stabiler als ihre Altersgenossen.
Du möchtest dich informieren oder engagieren? Neben dem LSVD bietet die Organisation ENOUGH IS ENOUGH! viele wichtige Informationen über beispielsweise verschiedene Kampagnen und Aktionen, bei denen man mitmachen kann.
Bildquelle: Getty Images/visualspace