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Aktuelles Urteil

Trotz Klage: Lesbische Paare müssen künstliche Befruchtung weiterhin selbst finanzieren

Nach Klage: Lesbische Paare müssen künstliche Befruchtung weiterhin selbst finanzieren
© Getty Images/Mikhail Spaskov

Lesbische Paare, die eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen durchführen lassen, müssen die Kosten weiterhin selbst tragen. Dagegen hatte eine Frau geklagt, indem sie sich auf den Gleichheitssatz und den Schutz der Familie berief. So begründete das Gericht seine Entscheidung.

Lesbische Frau klagt Übernahme der Kosten für eine künstliche Befruchtung ein

Eine lesbische unfruchtbare Frau aus Aschaffenburg hatte die Erstattung von Kosten einer künstlichen Befruchtung mittels Spendersamen gerichtlich eingeklagt. In Deutschland zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen Anteil von mindestens 50 % der künstlichen Befruchtung für heterosexuelle verheiratete Paare mit gewissen Alterseinschränkungen. Homosexuelle Paare erhalten diese finanzielle Unterstützung für eine Kinderwunschbehandlung leider nicht.

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Die Frau, die unter hormonellen Störungen leidet, klagte gegen diese rechtliche Regelung und berief sich auf den Gleichheitssatz und Familienschutz. Sie fühlte ihre Rechte dadurch eingeschränkt und sah in dem Gesetz, das gleichgeschlechtliche Paare ausschließt, eine schwerwiegende Diskriminierung. Das Gericht argumentierte jedoch, die Voraussetzung für eine Kostenerstattung sei die Verwendung der Ei- bzw. Samenzelle des Ehepartners bzw. Ehepartnerin. Lesbische Paare seien bei einer künstlichen Befruchtung jedoch immer auf einen Spendersamen von Dritten angewiesen.

Gesetz soll unfruchtbare Paare unterstützen

Das Urteil betonte nochmalig das Gesetz, das Paare nur dann unterstützt, wenn beide grundsätzlich miteinander Kinder bekommen könnten. Wenn dies jedoch wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich ist, wird die künstliche Befruchtung mitfinanziert.

Das Gesetz schließt damit nicht nur gleichgeschlechtliche Paare aus, sondern auch den Fall, dass ein heterosexuelles Paar auf einen dritten Spendersamen bzw. Spendereizelle angewiesen ist. Auch dies wird in Deutschland nicht finanziell unterstützt. Die Eizellenspende ist rechtlich sogar verboten. Dazu müssen Paare ins Ausland gehen.

(...) Aus der Möglichkeit einer gleichgeschlechtlichen Ehe folge auch "nicht die Pflicht, die zeugungsbiologischen Grenzen einer solchen Ehe mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung auszugleichen".
Zeit.de

Staatliche Förderung nur in einem Bundesland für gleichgeschlechtliche Paare

Paare, die ihren Kinderwunsch aufgrund gesundheitlicher Aspekte durch künstliche Befruchtung umsetzen müssen, können staatliche Unterstützung erhalten. Der Bund hat dafür eine Förderung eingerichtet, die jedoch in jedem Bundesland etwas unterschiedlich gehandhabt wird. Nur in Rheinland-Pfalz können auch lesbische Paare bei einer ICSI oder IVF den staatlichen Zuschuss erhalten.

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"Rheinland-Pfalz wird als erstes Bundesland auch gleichgeschlechtliche Frauenpaare fördern, wenn eine medizinischen Indikation vorliegt, welche eine IVF oder ICSI für die Erfüllung ihres Kinderwunsches nötig macht. Dieser Zuschuss wird ausschließlich aus Landesmitteln finanziert."
Bundesfamilienministerium

Quelle: Zeit.de, BMFSFJ

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