Wenn es an die Wahlen zum Elternbeirat in der Kita geht, werden auf einmal alle ganz klein und starren unauffällig auf den Boden. "Bitte nicht ich!" steht in den Gesichtern. Doch warum eigentlich? Sich im Elternbeirat zu engagieren ist eine tolle Möglichkeit, das Leben in der Kita mitzugestalten, Verbesserungsvorschläge direkt einzubringen und guten Kontakt zu Erzieher*innen und Leitung zu pflegen. Und schließlich verbringen eure Kinder dort einen großen Teil ihres Tages. Sich zur Wahl stellen zu lassen ist definitiv eine Überlegung wert, denn mit ein wenig Engagement könnt ihr für eure Kleinen Großes bewirken.
Was macht ein Elternbeirat im Kindergarten?
Eltern können auch ganz offiziell über die Situation in der Gruppe und der ganzen Kita mitbestimmen: Indem sie sich zur Elternvertretung wählen lassen. Die Konkurrenz ist meist überschaubar, man braucht auf dem Elternabend eigentlich nur den Finger zu heben, anstatt auf den Tisch zu starren und zu hoffen, dass der Kelch vorüberzieht. Elternvertreter*innen erfahren vieles, was uns anderen Eltern verborgen bleibt. Das ist oft anstrengend, aber immer interessant.
Also ran ans Ehrenamt Elternvertretung! Anstatt aus Angst vor den Aufgaben schon vorher einzuknicken, sollte man es einmal versuchen. Neben den seltenen Treffen des Elternbeirats übernimmt der Elternbeirat der Kita vor allem folgende Aufgaben:
- Weiterleitung der Mails der Leitung
- Organisation von Geschenken, Ausflügen und Festen
Da es immer mindestens zwei Elternvertreter*innen gibt, lässt sich die Arbeit aufteilen. Der Vorteil des Ehrenamts für einen selbst: Man schaut hinter die Kulissen – und hat echte Gestaltungsmöglichkeiten.
Wie sehen die Pflichten und Rechte des Elternbeirats im Kindergarten aus?
Egal, ob im Tür-und-Angel-Gespräch, bei einzelnen Aktionen oder im Amt des Elternvertreters – Elternarbeit im Kindergarten ist erlaubt, erwünscht und wirklich wichtig. Nutzen wir die Chance!
- Das Ziel der Elternvertretung: Den Anspruch der Kinder auf Bildung und Erziehung bestmöglich verwirklichen!
- Die Rechte der Elternvertretung: Bildung ist Ländersache, und das betrifft nicht nur Schulen, sondern auch Kitas. Die Kita-Gesetze der Bundesländer regeln, wie die Elternvertretung gewählt wird und welche Rechte sie hat. Von Bundesland zu Bundesland ist das unterschiedlich, selbst die Bezeichnungen für die Elternvertretung reichen von „Elternrat“ über „Elternausschuss“ bis hin zu „Kindergartenbeirat“.
Dies ist in jedem Bundesland gleich:
- Die Elternvertreter*innen werden von den Eltern gewählt.
- Sie sind Ansprechpartner für alle Eltern der Einrichtung, umgekehrt auch der Kita-Leitung sowie der Träger der Einrichtung.
- Die Elternvertretung hat ein Informations-, Anhörungs- und Beratungsrecht. Das heißt: Kita-Leitung und Träger müssen den Elternbeirat über alles Wichtige auf dem Laufenden halten und seine Meinung anhören. Er hat jedoch keine Entscheidungsbefugnisse.
- Der Elternbeirat hält mindestens zweimal im Jahr Versammlungen ab. Dabei geht’s um die räumliche Ausstattung der Kita und neue Einrichtungs- und Spielgeräte; finanzielle und organisatorische Dinge (Öffnungszeiten, Gruppengrößen, Betreuungsangebote etc.); die Einführung neuer pädagogischer Konzepte und pädagogische Zusatzangebote wie Tanzkurs, Sprachkurs, Schwimmkurs.
Warum ist ein Elternbeirat im Kindergarten wichtig?
Erziehung ist wichtig, Betreuung ist Pflicht – vielseitige Bildungsangebote aber sind heute die Kür in der Kita. Auch hierzu können wir Mütter und Väter beitragen. Der Bayerische Bildungsplan formuliert es zutreffend so:
Wenn Eltern eingeladen werden, ihr Wissen, ihre Kompetenzen oder ihre Interessen in die Kindertageseinrichtung einzubringen, erweitert sich das Bildungsangebot. Wenn Eltern mit Kindern diskutieren, in Kleingruppen oder Einzelgesprächen, bringen sie andere Sichtweisen und Bildungsperspektiven ein.
Bayrischer Bildungs- und Erziehungsplan
Je enger und vertrauensvoller Eltern und Erziehungskräfte zusammenarbeiten, desto stimmiger verläuft der Alltag des einzelnen Kindes. Das Ziel ist eine Erziehungspartnerschaft, „bei der sich Familie und Kindertageseinrichtung füreinander öffnen, ihre Erziehungsvorstellungen austauschen und zum Wohl der ihnen anvertrauten Kinder kooperieren. Sie erkennen die Bedeutung der jeweils anderen Lebenswelt für das Kind an und teilen ihre gemeinsame Verantwortung für die Erziehung des Kindes.“
Was der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan vorsieht, klingt selbstverständlich. Es bedeutet aber, dass Eltern und Erziehungskräfte miteinander sprechen, diskutieren und manchmal abweichende Meinungen ertragen müssen.
Für beide Seiten kann das anstrengend und manchmal auch frustrierend sein. Wichtig sind deshalb eine respektvolle Grundhaltung, ein freundlicher Ton – und letztlich auch Verständnis dafür, dass nicht jeder Wunsch umsetzbar ist.
Quelle: Bayerischer Bildungs- und Erziehungsplan
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