In Ostdeutschland sind über 50 Prozent sowohl der Ein- als auch der Zweijährigen in einer Kindertagesbetreuung untergebracht. In Westdeutschland sind es weniger.
Das Statistische Bundesamt berichtet, dass im März 2010 über 50 Prozent der Kinder aus ostdeutschen Landkreisen im Alter von einem Jahr in einer Kindertagesbetreuung untergekommen waren. In Westdeutschland lag die Betreuungsquote unter 15 Prozent. Mit Ausnahme Berlin, dort lag die Quote bei 46,8 Prozent. Die höchsten Betreuungsquoten in Ostdeutschland, zwischen 78 und 81 Prozent, erreichten drei Landkreise in Sachsen-Anhalt. Die höchsten Betreuungsquoten in Westdeutschland lagen in Heidelberg bei 40,6 Prozent und in Hamburg bei 32,6 Prozent.
Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung
In Sachsen-Anhalt haben Eltern bereits ab der Geburt des Kindes das Anrecht auf eine Kindertagesbetreuung. Im übrigen Deutschland besteht der Rechtsansprucherst ab Vollendung des dritten Lebensjahres. Das soll sich mit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 ändern. Dann gilt der Anspruch ab Vollendung des ersten Lebensjahres. Auch bei den Zweijährigen lag die Betreuungsquote in ostdeutschen Landkreisen über 50 Prozent. In Westdeutschland hingegen bei ca. zehn Prozent. Brandenburg an der Havel verzeichnete den ostdeutschen Rekord mit 96,9 Prozent und der Landkreis Südwestpfalz den westdeutschen mit 75,9 Prozent. (leo)