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Kinderkrankengeld: Bitte auch nach dem 12. Geburtstag!

Kinderkrankengeld nach dem 12. Geburtstag

Wenn kleine Kinder krank sind und Mama und Papa arbeiten müssen, gibt es eine rechtliche Regelung und Kinderkrankengeld. Bei Kindern ab 12 Jahren erlischt dieser Anspruch. Das soll sich, auch nach dem Wunsch von Kinder- und Jugendmedizinern, möglichst ändern.

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Welche Rechte haben Eltern, wenn größere Kinder krank sind?

Kranke Kinder und berufstätige Eltern – das verträgt sich nicht. Für Eltern von Kindern unter 12 Jahren gibt es aber glücklicherweise einen Rechtsanspruch auf Kinderkranktage: Wenn das Kind krank ist, haben die Eltern das Recht, daheim zu bleiben und sich um ihr Kind zu kümmern. Damit die finanziellen Einbußen nicht allzu groß ausfallen, gibt es den Anspruch auf Kinderkrankengeld.

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Das Recht auf Kinderkranktage und Kinderkrankengeld gilt aber nur für Kinder unter 12 Jahren.

Was aber ist mit Kindern, die älter als 12 Jahre sind? Auch die kann man nicht unbedingt alleine daheim lassen, wenn sie die Grippe oder einen Magen-Darm-Virus erwischt haben. Bislang gilt hier: Eltern haben ab dem 12. Geburtstag ihres Kindes keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, sie müssen Urlaub oder unbezahlt frei nehmen, im Homeoffice arbeiten oder Überstunden abbummeln, wenn sie ihr krankes Kind daheim betreuen möchten oder müssen.

Eltern und Expert*innen fordern: Kinderkrankengeld auch für Kinder über 12 Jahre

Eine Verlängerung des Anspruchs über den 12. Geburtstag hinaus wünschen sich nicht nur viele Eltern. Im April 2018 haben sich die Mitglieder des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags für eine Anhebung der Altersgrenze für das Kinderpflegekrankengeld ausgesprochen.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt die Initiative: „Die Altersgrenze von 12 Jahren ist aus kinderärztlicher Sicht nicht verständlich, denn auch ältere Kinder und Jugendliche brauchen im Krankheitsfall selbstverständlich häufig häusliche Betreuung und Pflege“, erläutert Prof. Dr. Ingeborg Krägeloh-Mann, Präsidentin der DGKJ. Bleibt zu hoffen, dass der Bundestag nicht allzu lange beraten muss und der Empfehlung folgt.

Bisher ist aber (noch) nichts geschehen. Leider.

Wenn ihr mal wieder eine Petition seht, die Unterschriften für eben dieses Anliegen sammelt, dann unterschreibt fleißig. Denn auch wenn eure Kinder jetzt vielleicht noch klein sind, irgendwann werden sie älter und dann wünscht ihr euch auch, dass es auch für Kinder über 12 Jahre Kinderkranktage und Kinderkrankengeld gibt.

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Bildquelle: Getty Images/ MStudioImages

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