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Zeit für Erholung

Warum du eine Mutter-Kind-Kur brauchst, obwohl du denkst, dass du keine brauchst

Mutter-Kind-Kur FAQ
© familie.de-Redaktion

„Es gibt bestimmt Mütter, denen es noch schlechter geht als mir.“ Wenn dir dieser Gedanke bekannt vorkommt und du dich deshalb weiter mit Erschöpfungszuständen, Schlafproblemen oder sogar Schmerzen plagst, lass dir gesagt sein: Du verdienst eine Mutter-Kind-Kur, und zwar jetzt! Mit einer Kur musst du nicht warten, bis du komplett ausgebrannt bist. Anspruch, Antrag, Kostenübernahme – das ist alles nicht so kompliziert, wie du vielleicht befürchtest. Wir helfen dir dabei.

Der Druck, unter dem Eltern heutzutage stehen, ist groß: Haushalt organisieren, sich um ein, zwei, drei, vier Kinder kümmern, im Job (wieder) einsatzbereit sein – spätestens, wenn dann auch noch eine Krankheit oder ein Pflegefall in der Familie dazu kommt, macht der enorme Druck nicht selten krank.

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Von 11,3 Mio. Müttern in Deutschland sind 2 Mio. kurbedürftig, doch nur jede 40. Mutter (!) macht eine Kur.
Müttergenesungswerk, Stand 2022

Wer hat Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur?

Im Grunde genommen hat jede*r Anspruch auf eine Vater- oder Mutter-Kind-Kur, die oder der sich um Kinder kümmert, belastet ist und körperliche und/oder psychosomatische Beschwerden hat.

Welche Gründe gibt es für eine Mutter-Kind-Kur?

  • Erschöpfung
  • Rückenschmerzen
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z. B. Bluthochdruck, Herzrasen)
  • Schlafstörungen
  • Depressionen, Burn-Out
  • Angst- und Unruhezustände
  • Essprobleme, Übergewicht
  • Starke familiäre Belastung (z. B. Trennung oder Trauer)

Merke dir: Schon dann, wenn ein bis zwei Symptome aus der Liste auf dich zutreffen, ist es höchste Zeit, neue Kraft und Zuversicht zu tanken. Mit einem Tapetenwechsel in den Ferien ist es meistens leider nicht getan. Damit du dich wirklich erholen kannst, brauchst du eine Auszeit und richtig Abstand vom Alltag: eine dreiwöchige Mutter-Kind-Kur, die du dir vom Hausarzt verordnen lassen kannst.

Gesine Engels-Krone

Mama kommt als Letzte

Für unsere Kinder wollen wir immer funktionieren. Der Klassiker: Unsere Erschöpfung und eigenen Probleme ignorieren wir so lange, bis irgendwann gar nichts mehr geht und wir schlimmstenfalls im Burnout landen. Ich habe es selbst erlebt und gebe euch den Rat: Lasst es nicht erst zum Äußersten kommen, ihr habt bereits vorher einen Anspruch auf echte Erholung!

Und um Missverständnissen vorzubeugen: Die Mutter-Kind-Kur kann genauso eine Vater-Kind-Kur sein – ich bleibe bei dem Begriff „Mutter-Kind-Kur“, weil es so gebräuchlicher ist, und weil es immer noch mehr Mütter sind, die sich so verdammt schwer damit tun, ihre eigenen Bedürfnisse im Familiengefüge zu priorisieren.

Gesine Engels-Krone
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Wie läuft es in einer Mutter-Kind-Kur ab?

Eine Mutter-Kind-Kur ist kein Urlaub auf Rezept – sondern eine medizinische Leistung, entweder zur Vorbeugung oder als Rehabilitationsmaßnahme nach einer Krankheit.

Mutter-Kind-Kur zur Vorbeugung: Die Kur soll verhindern, dass stark belastete Mütter ernsthaft erkranken. Deshalb werden sie während des dreiwöchigen Kuraufenthaltes nicht nur medizinisch betreut, sie lernen auch, den anstrengenden Alltag besser zu bewältigen.

Mutter-Kind-Kur als Rehabilitationsmaßnahme: Zur Erholung, z. B. nach einer Krebserkrankung oder bei Neurodermitis ist eine Mutter-Kind-Kur eine gute Maßnahme, dem Körper die benötigte Zeit zu geben, um in Ruhe Kraft zu tanken.

Während der Kurmaßnahme bekommen Mütter verschiedene Anwendungen nach einem individuellen, auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmten Behandlungsplan. Die Mahlzeiten werden in einem großen Speisesaal von der Kurgruppe gemeinsam eingenommen und finden zu geregelten Zeiten statt. Eine Mutter-Kur besteht meist aus:

  • Bewegungsübungen bzw. Physiotherapie
  • Anleitung zu Entspannungs- und Meditationsübungen
  • Psychotherapeutischen Einzelgesprächen
  • Geführten Gruppengesprächen
  • Angebote zur Erziehungsberatung
  • Vorträgen zum Thema Gesundheitsberatung
  • Ernährungsberatung
  • Angebote zur Eltern-Kind-Interaktion

Alle Angebote sind nur bedingt freiwillig.

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Begleitkinder sind während der Vormittage in altersgerechten Spielgruppen oder einem hausinternen Kindergarten betreut. Während die Mütter also Behandlungs- und Therapiestunden haben, werden die Kinder professionell begleitet, sodass sich Mama voll auf ihre Erholung und Genesung konzentrieren kann.

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Das Ziel einer Mutter-Kind-Kur ist es, die eigenen Bedürfnisse mal wieder an erste Stelle zu stellen, Grenzen zu setzen, Kraftreserven zu mobilisieren und Alltagsmuster langfristig zu ändern. Darüber hinaus werden natürlich individuelle, eigene Ziele erarbeitet und formuliert, die deine persönliche Familiensituation entspannen oder verbessern sollen.

Mutter-Kind-Kur beantragen: So einfach geht's

Im Prinzip braucht ihr für den Antrag nichts weiter als ein Attest eures Hausarztes, in dem die Kurmaßnahme empfohlen wird. Dieses Attest, in dem eure gesundheitlichen Probleme (wie chronische Erkrankungen, Schlafstörungen, Rückenprobleme, depressive Verstimmungen, Burnout-Symptome etc.) plus verstärkende Faktoren (alleinerziehend, Pflegefall, Trauerfall, Erziehungsprobleme etc.) aufgeführt werden, reicht ihr dann zusammen mit eurem Antrag bei der Krankenkasse ein.

Gut zu wissen: Bei den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände bekommen Mütter Hilfe beim Ausfüllen des Antragsbogens und Hinweise darauf, welche Formulierungen das ärztliche Attest für die Mutter-Kind-Kur enthalten muss.

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Eine sinnvolle Ergänzung zu diesen Pflichtunterlagen ist ein Selbstauskunftsbogen, wie er beim jeweiligen Kuranbieter oder den Beratungsstellen angefordert werden kann. Hier haben Mütter dann Gelegenheit, ihre Gesamtsituation ausführlich zu beschreiben. Weist auch auf für euch zusätzliche Belastungen hin, zum Beispiel bei Alleinerziehenden, finanziellen Problemen oder einem kranken Kind.

Bei der Krankenkasse einreichen:

  • Antrag
  • Attest
  • Selbstauskunft

Auf eine Auszeit in Form einer Mutter-Kur oder Mutter-Kind-Kur habt ihr Rechtsanspruch. Seit der Gesundheitsreform 2007 sind Kuraufenthalte für Eltern Pflichtleistung der Krankenkassen, der Leistungsumfang ist im Sozialgesetz festgelegt. Voraussetzung für den Kuraufenthalt ist natürlich, dass der Arzt die Notwendigkeit für eine Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur gegeben sieht.

Gesine Engels-Krone

Ein Angang und es läuft mit dem Antrag

Das sind jetzt ganz schön viele Infos auf einmal. Im Grunde genommen ist es nur ein Termin bei eurem Hausarzt oder eurer Hausärztin, der den Stein ins Rollen bringt. Beschreibt ihm oder ihr eure Symptome und schon sollte euch ein Rezept ausgestellt werden (das ist so ein DIN-A4-Bogen), das ihr dann an eure Krankenkasse schickt.

Gesine Engels-Krone

FAQ Mutter-Kind-Kur: Wartezeit, Kosten, Alter der Kinder, wie oft?

FAQ

Wie lange muss man auf eine Mutter-Kind-Kur warten?

In der Regel kommt der Bescheid von der Krankenkasse innerhalb weniger Wochen. Dann ist bis zu 6 Monate Zeit, die Kur anzutreten. Selten verweisen die Krankenkassen berufstätige Mütter an Rentenversicherungsträger wie die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), unter dem Vorwand, die Mutter-Kind-Kur diene der Wiederherstellung der Arbeitskraft. Das stimmt nur bedingt, denn bei einer Mutter-Kind-Kur steht die familiäre Belastung im Vordergrund. In diesem Fall empfiehlt sich ein Einspruch bei der Krankenkasse, der sich meist lohnt.

Was kostet eine Mutter-Kind-Kur?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Mutter-Kind-Kur – auch für mitreisende Kinder. Ihr zahlt lediglich einen Selbstanteil von 10 € pro Kalendertag. Privatkassen zahlen nur bei entsprechender Zusatzversicherung für die Mutter-Kind-Kur, die Kosten für euer Kind tragt ihr selbst – es sei denn, es ist ebenfalls behandlungsbedürftig. Dann benötigt die Krankenkasse ein Extra-Attest für jedes Kind, das im Rahmen der Kur mitbehandelt werden soll.

Wie oft kann man eine Mutter-Kind-Kur machen?

Alle vier Jahre haben Eltern – berufstätig oder nicht – Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur. Bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen sind es alle 2 Jahre.

Wie alt dürfen die Kinder bei einer Mutter-Kind-Kur sein?

Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr werden Kinder in einer Mutter-Kind-Klinik mitaufgenommen. Erhält auch das Kind selbst Anwendungen, darf es bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres mit. Für Kinder mit einer Behinderung gibt es keine Altersbegrenzung. Es gibt Kliniken, die sich z. B. speziell auf Mütter mit Babys oder jugendliche Begleitkinder eingerichtet haben. Informiert euch vorher bei der Klinik eurer Wahl darüber.
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Vorbereitung auf die Mutter-Kind-Kur

Informiert euren Arbeitgeber rechtzeitig über die geplante Mutter-Kind-Kur. Verweigern kann er euch diese Zeit nicht. Weil es sich um eine medizinische Maßnahme handelt, müsst ihr auch keinen Extra-Urlaub nehmen. Außerdem habt ihr einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

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Und wenn der Antrag durch ist, bereitet ihr euch so mental und praktisch am besten auf die Mutter-Kind-Kur vor:

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Was wird während der Kur aus der Familie?

Wenn euer Kind euch begleitet, benötigt es nicht unbedingt ein Attest. In diesem Fall hat es allerdings keinen Anspruch auf eigene Therapiestunden. Sollte euer Kind auch behandlungsbedürftig sein, sprecht euren Arzt auf ein Attest an.

Schulpflichtige Kinder werden beurlaubt – und während der Kur vor Ort unterrichtet bzw. bekommen eine Hausaufgabenbetreuung. Bleiben einige Kinder zu Hause, können Beratungsstellen helfen, eine Betreuung zu organisieren, falls kein weiteres Familienmitglied einspringen kann.

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Wie finde ich die richtige Klinik?

Da es Kliniken mit ganz unterschiedlichen Schwerpunkten gibt, solltet ihr euch vorab genau informieren, welche am besten zu euren Bedürfnissen passt. Diese könnt ihr dann bei der Krankenkasse als Wunschklinik nennen.

Die Krankenkassen sind ausdrücklich dazu verpflichtet, das Wunsch- und Wahlrecht zu beachten. Krankenkassen müssen diesen Wunsch bei ihrer Auswahl berücksichtigen oder gegebenenfalls eine Ablehnung begründen.

Eine Ablehnung allein aus wirtschaftlichen Gründen – wenn beispielsweise die ausgewählte Klinik einen höheren Tagessatz als die von der Krankenkasse vorgeschlagene Klinik hat – ist nicht ausreichend.

Das Müttergenesungswerk empfiehlt allen Müttern und Vätern, sich in einer der rund 900 MGW-Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden kostenlos zum Antrag sowie zur Auswahl der richtigen Klinik beraten zu lassen. Die Beratungsstellen unterstützen zusätzlich im Falle einer Ablehnung und helfen bei der Einreichung des Widerspruchs.

Sofort-Hilfe für Mütter und Väter: Weiterführende Links

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