Für Kinder bis zum 6. Lebensjahr gibt es in Deutschland insgesamt zehn sogenannte U-Untersuchungen beim Kinderarzt. In diesen Früherkennungsuntersuchungen wird gecheckt, ob das Kind gesund ist und wie es sich entwickelt, um ggf. rechtzeitig mit wichtigen Behandlungen beginnen zu können. Aber muss man da unbedingt hin? Ob und welche U-Untersuchungen Pflicht in Deutschland sind.
Das Wichtigste vorweg: Grundsätzlich sind die U-Untersuchungen in Deutschland nicht verpflichtend, sondern freiwillig. Es gibt jedoch Bundesländer, in denen dies anders aussieht. Auch bei der Aufnahme in den Kindergarten oder in die Schule kann es sein, dass ihr einen Nachweis über die U-Untersuchungen und einen vollständigen Impfschutz vorlegen müsst. Dazu könnt ihr die Teilnahmekarte aus dem U-Heft abgeben.
In welchen Bundesländern sind die U-Untersuchungen Pflicht?
In folgenden Bundesländern sind die U1 bis U9 gesetzlich verpflichtend:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Hessen
Wenn ihr dort wohnt und nicht innerhalb der zeitlichen Toleranzgrenzen zu den U-Untersuchungen geht, bekommt ihr eine Mahnung. Ihr seid dann verpflichtet, die versäumte U-Untersuchung nachholen zu lassen – ggf. durch das Gesundheitsamt.
Was passiert, wenn wir nicht zu den U-Untersuchungen gehen?
Auch wenn in eurem Bundesland keine Pflicht für die U-Untersuchungen besteht: Wenn ihr nicht hingeht, erhaltet ihr zunächst ein Einladungsschreiben über die Krankenkasse oder eine Zentrale Stelle eures Bundeslandes. Macht ihr innerhalb von vier Wochen trotzdem keinen Termin in der Kinderarztpraxis, wird das Gesundheitsamt automatisch darüber informiert.
Dies geschieht, um eine etwaige Erkrankung aber auch Vernachlässigung oder Misshandlung von Kindern früh feststellen und gegenwirken zu können. Das Amt schickt euch ein Schreiben, in dem ihr aufgefordert werdet, die U-Untersuchung innerhalb einer gewissen Frist nachzuholen. Tut ihr das nicht, bietet ein*e Mitarbeiter*in einen Besuch bei euch zu Hause an, um nachzusehen, ob mit eurem Kind alles in Ordnung ist. Wenn ihr die U-Untersuchungen weiter verweigert, wird das Jugendamt informiert, welches überprüft, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Werden wir an die U-Untersuchungen erinnert?
Die Krankenkassen schicken euch in der Regel ein Erinnerungsschreiben. Darin werdet ihr gebeten, einen Termin für die nächste U-Untersuchung in der Kinderarztpraxis zu vereinbaren.
Welche zeitliche Toleranz gibt es für die U-Untersuchungen?
Die Kosten für die U1 bis U9 werden von den gesetzlichen Krankenkassen und auch von den meisten Privatversicherungen übernommen. Allerdings nur, wenn die Untersuchungen innerhalb des vorgegebenen Zeitraums stattfinden. Wenn ihr zu spät dran seid, kann es sein, dass ihr die Kosten selbst tragen müsst. So sehen die zeitlichen Toleranzgrenzen aus:
Vorsorgeuntersuchungen | Zeitraum der Durchführung | Toleranzgrenze |
unmittelbar nach der Geburt | keine | |
3. bis 10. Lebenstag | 3. bis 14. Lebenstag | |
4. bis 5. Lebenswoche | 4. bis 6. Lebenswoche | |
3. bis 4. Lebensmonat | 2. bis 4 1/2. Lebensmonat | |
6. bis 7. Lebensmonat | 5. bis 8. Lebensmonat | |
10. bis 12. Lebensmonat | 9. bis 14. Lebensmonat | |
21. bis 24. Lebensmonat | 20. bis 27. Lebensmonat | |
34. bis 36. Lebensmonat | 33. bis 38. Lebensmonat | |
46. bis 48. Lebensmonat | 43. bis 50. Lebensmonat | |
60. bis 64. Lebensmonat | 58. bis 66. Lebensmonat |
Wegen der Corona-Pandemie wurden die Fristen für die U6 bis U9 vorübergehend ausgesetzt. Seit dem 1. Juli 2022 gilt dies aber nicht mehr – nun müsst ihr wieder pünktlich zur Kinderärzt*in.
Auch wenn ihr alle U-Untersuchungen mit eurem Kind wahrnehmt, kann es natürlich trotzdem passieren, dass euer Kleines eine typische Kinderkrankheit bekommt. Wie ihr die häufigsten erkennt:
Quellen: Landesrecht Baden-Württemberg
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