Nächste Woche ist es soweit: Ab 1. März 2020 gilt in Deutschland die Masern-Impfpflicht für bestimmte Personengruppen – darunter auch Kinder in Betreuungseinrichtungen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten für dich.
Wer hat die Masern-Impfpflicht beschlossen?
Die Masern-Impfpflicht wurde am 14. November 2019 in der 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen. Eine Mehrheit im Bundestag stimmte der Vorlage des Bundesgesundheitsministeriums zu. Dafür waren CDU/CSU, SPD und FDP. Viele Abgeordnete der Linken und der Grünen enthielten sich, die AfD sprach sich dagegen aus.
Für wen gilt die Masern-Impfpflicht?
Für Kindertagesstätten, Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel die Betreuung durch Tagesmütter, außerdem bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften.
Eltern müssen ab dem 1. März 2020 nachweisen, dass ihr Kind gegen die Masern geimpft wurde. Wer seinen Nachwuchs nicht impfen lässt, der riskiert, dass der die Betreuungseinrichtung nicht mehr besuchen darf. Bei Schulkindern, die wegen der Schulpflicht nicht vom Unterricht ausgeschlossen werden können, drohen Bußgelder von bis zu 2.500 €.
Die Masern-Impfpflicht betrifft auch das Personal der Einrichtungen, wie Lehrer und Erzieher. Und auch medizinische Angestellte, sofern sie nach 1970 geboren wurden, müssen sich dem Piks unterziehen. Asylbewerber und Flüchtlinge müssen sich innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft impfen lassen.
Wie wird die Masern-Impfung kontrolliert?
Ob ein Kind bereits gegen die Masern geimpft wurde, lässt sich über den Impfausweis oder das gelbe Kinderuntersuchungsheft nachweisen. Falls es die Masern schon hatte, reicht ein ärztliches Attest.
Dieser Nachweis muss dann normalerweise der Leitung der Betreuungseinrichtung vorgelegt werden. Wenn das Kind jetzt schon in Kita oder Kindergarten betreut wird oder bereits zur Schule geht, hat man bis zum 31. Juli 2021 Zeit, den Impf-Nachweis nachzuliefern.
Was auch geht: Wurde die Impfung beispielsweise im Kindergarten schon hinterlegt, kann der eine Bestätigung für die Schule ausstellen.
Warum werden die Masern als gefährlich eingeschätzt?
Die Masern sind in Deutschland und ganz Europa wieder auf dem Vormarsch, da in den vergangenen Jahren weniger geimpft wurde: Laut offiziellen zahlen des Robert-Koch-Instituts sind 2019 hierzulande bislang 501 Menschen an Masern erkrankt, in den vergangenen zwei Jahren waren es 1.500. 37 Menschen starben 2018 in Europa sogar an den Masern, das gab die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bekannt.
Wer an Masern erkrankt, ist hochansteckend und muss sich in jedem zweiten Fall stationär im Krankenhaus behandeln lassen. Besonders gefährdet: Kinder unter vier Jahren und Erwachsene über 20 Jahre. Sind bereits Säuglinge und Kleinkinder von der Krankheit betroffen, steigt bei ihnen nachweislich das Risiko für eine tödlich verlaufende Hirnhautentzündung später in ihrem Leben.
Wie wird gegen Masern geimpft?
Meist wird die Impfung in Kombination mit Mumps, Röteln und manchmal auch Windpocken geimpft. Kinder brauchen dafür zwei Termine: Die erste Teilimpfung, die laut Impfkalender zwischen vollendetem 11. und 14. Lebensmonat gegeben werden soll. Und die zweite Teilimpfung, die frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung (und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres) erfolgt und die keine Auffrisch-Impfung ist, sondern wichtig für den kompletten Impfschutz.
Natürlich kann auch noch in einem späteren Alter geimpft werden, falls man die zeitlichen Empfehlungen der Ständige Impfkommission (STIKO) nicht eingehalten hat.
Gut zu wissen: Im Notfall kann die Impfung auch noch bis zu drei Tage nach einer Masern-Ansteckung nachgeholt werden. Vorbeugung gilt allerdings als besser.
Hat die Masern-Impfung Nebenwirkungen?
Trotz möglicher Impfreaktionen gilt die Masern-Impfung als gut verträglich. Durch die Anregung des körpereigenen Immunsystems kommt es bei circa fünf von 100 Geimpften zu einer möglicherweise schmerzenden Rötung oder Schwellung an der Einstichstelle, meist in den ersten drei Tagen danach.
Auch die Lymphknoten, die sich in der Nähe befinden, schwellen gelegentlich an. Weitere seltene Begleitsymptome: leichtes bis mäßiges Fieber, Kopfschmerzen, Magen-Darm-Beschwerden, Gelenkbeschwerden (so gut wie nie bei Kindern), Hodenschwellung, Schwellung der Ohrspeicheldrüse oder ein Mattigkeitsgefühl.
Zwei bis fünf von 100 Geimpften haben mit leichten "Impfmasern" zu kämpfen, die nicht ansteckend sind. Diese treten auf, weil es sich bei der Masern-Impfung um eine Lebendimpfung mit abgeschwächten Viren handelt. Alle Impfreaktionen sind im Normalfall nur temporär und bleiben ohne Folgen.
Wie begründet Gesundheitsminister Jens Spahn die Masern-Impfpflicht?
"Masern werden viel zu häufig unterschätzt", sagt Spahn auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums. "Sie sind hoch ansteckend und können sogar tödliche Folgen haben. Diese Infektionskrankheit gefährdet vor allem diejenigen, die sich selber nicht schützen können: unsere Kinder. Deswegen fördern wir Masernschutz in der Kita, der Schule und bei der Kindertagespflege."
Es werde dem Öffentlichen Gesundheitsdienst ermöglicht, "wieder mehr Reihenimpfungen in Schulen anzubieten." Das helfe, auch andere Infektionskrankheiten wie Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten zu bekämpfen. Der Gesundheitsminister schließt mit den Worten: "Eltern müssen wissen: Impfen schützt die Gesundheit ihrer Kinder."
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