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Antrag auf Bildung und Teilhabe: Viele dürfen ihn stellen

Bildung und Teilhabe

Montag Fußball, Mittwoch Kino mit Freunden, Donnerstag Handball und am Sonntagabend gehts auf Klassenfahrt. Was für die Kinder viel Spaß bedeutet, bedeutet für die Eltern meist ein leeres Portemonnaie. Familien, die sich das nicht leisten können, haben unter Umständen das Recht, Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen.

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Wo ist das Bildungspaket im Gesetz verankert?

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind nicht in einem einzelnen Gesetz zu finden. Vielmehr erhalten verschiedene Personengruppen, die bestimmte Ansprüche haben, das Recht Leistungen für Bildung und Teilhabe zu beantragen.

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Anspruchsgrundlage ist das zweite Sozialgesetzbuch, das zwölfte Sozialgesetzbuch, das Bundeskindergeldgesetz und das Asylbewerberleistungsgesetz. Seit August 2019 gilt zudem das Starke-Familien-Gesetz, wodurch die Leistungen für das Bildungspaket verbessert wurden.

Wer kann einen Antrag auf Bildung und Teilhabe stellen?

Nun aber Schluss mit den Gesetzen und “Butter bei die Fische”. Folgende Kinder können Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn die Familie oder das Kind eine der folgenden staatlichen Leistungen bezieht:

  • Sozialgeld,
  • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Kinderzuschlag,
  • Arbeitslosengeld II (Hartz IV),
  • Wohngeld,
  • Asylbewerber-Leistungen

Darüber hinaus können Kinder bzw. deren Eltern Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II haben, wenn sie spezifische Bildungs-und Teilhabebedarfe der Kinder nicht zahlen können und ansonsten keine der oben genannten Sozialleistungen erhalten (Bedarfslösung).

Außerdem gelten noch folgende Regelungen, wenn ihr Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen wollt:

  • Leistungen für Bildung erhalten Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern die allgemeine- oder berufsbildende Schule noch nicht abgeschlossen ist und sie keine Ausbildungsvergütung erhalten.
  • Leistungen für Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben erhalten Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
  • Teilweise erhalten auch schon Kinder in Kitas und Kindertagespflege Leistungen für Bildung und Teilhabe (z. B. Übernahme der Kosten für das Mittagessen).

Welche Leistungen umfasst das Bildungs- und Teilhabepaket?

Für folgende Leistungen können bedürftige Familien einen BuT-Antrag stellen:

  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten, außer Taschengeld)
  • eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten, außer Taschengeld)
  • persönlicher Schulbedarf (150 € pro Schuljahr, 100 € zu Beginn des Schuljahres und 50 € zum zweiten Halbjahr)
  • Beförderung zur Schule (tatsächliche Kosten, unabhängig davon, ob die Schülerfahrkarte auch außerhalb des Schulverkehrs gilt)
  • Lernförderung (tatsächliche Kosten, auch wenn Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist)
  • Mittagessen in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten, kein Eigenanteil)
  • Freizeitaktivitäten wie Sportverein oder Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich (pauschal mit Nachweis)
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Leistungen für Bildung und Teilhabe können 12 Monate rückwirkend beantragt werden, sofern ihr anspruchsberechtigt wart bzw. seid.

Tipp der familie.de-Redaktion: Erkundigt euch bei der Gemeinde bzw. Stadt, ob es darüber hinaus noch weitere Gutscheine oder Ermäßigungen gibt. Außerdem erhalten bedürftige Familien häufig ermäßigte Eintrittskarten für Schwimmbäder oder Tierparks.

Wo stelle ich für das Bildungspaket den Antrag?

Bis hierhin hört sich das alles relativ unkompliziert an, aber wir wären ja nicht in Deutschland, wenn es nicht doch noch einen bürokratischen Haken gäbe …

Wo genau ihr für Leistungen für Bildung und Teilhabe den Antrag erhaltet, kommt darauf an, welche Leistungen ihr bekommt:

  • Erhaltet ihr Arbeitslosengeld II, ist der Antrag beim Jobcenter zu stellen.
  • Bezieht ihr Wohngeld, ist das Wohngeldamt der richtige Ansprechpartner.
  • Wer Kindergeldzuschlag bekommt, wendet sich mit seinem Antrag auf Bildung und Teilhabe an die Familienkasse.
  • Das Sozialamt ist euer Ansprechpartner, wenn ihr Sozialhilfe bezieht und Leistungen bekommen möchtet.

Eine Übersicht der Ämter, wo ihr Leistungen für Teilhabe und Bildung beantragen könnt, findet ihr online beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Formular erhaltet ihr bei der Behörde, teilweise könnt ihr es auch auf der Webseite eurer Stadt bzw. Gemeinde herunterladen.

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Wo bekomme ich Hilfe zum Thema “Bildung und Teilhabe?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat ein Bürgertelefon zum Thema “Bildungspaket” geschaltet. Unter 030/221 911 009 erhaltet ihr Hilfe.

Quellen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum Thema “Bildungspaket”, Familienportal des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend zur Bildung & Teilhabe

Bildquelle: Gettyimages/Rawpixel

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