Fürs Kino ist man wohl nie zu alt. Aber kann man dafür eigentlich zu jung sein? Hier gibt es alles Wichtige rund um das Thema „ Kino und Kind".
Kind und Kino: Gibt es eine Altersbeschränkung?
Prinzipiell gilt: Kinder dürfen natürlich ins Kino gehen. Es wäre auch schade, wenn nicht. Immerhin kann ein Kinobesuch für die ganze Familie ein spaßiges Ereignis sein. Allerdings gibt es je nach Altersstufe unterschiedliche Regelungen, die die Eltern kennen sollten. Ansonsten könnte bei dem geplanten Kinobesuch ganz schön was schiefgehen. Die FSK (Freiwillige Kontrolle der Filmwirtschaft) ist eine Einrichtung, die sich vor allem mit der Altersfreigabe von Medien beschäftigt. Im öffentlichen Raum ist die angegebene Einstufung des Films bindend. Haben Filme keine Alterskennzeichnung, dürfen sowohl Kinder als auch Jugendliche diese nicht sehen.
Die folgenden fünf Gruppen werden unterschieden:
- FSK ab 0 freigegeben/freigegeben ohne Altersbeschränkung
- FSK ab 6 freigegeben
- FSK ab 12 freigegeben
- FSK ab 16 freigegeben
- FSK ab 18/keine Jugendfreigabe
Bei Kinospielfilmen wird außerdem eine Kurzfassung der Freigabebegründung veröffentlicht.
Kinder unter sechs Jahren
Kinder unter sechs Jahren dürfen nur ins Kino, wenn sie von einer erziehungsbeauftragten (mindestens 18 Jahre) oder einer personensorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) Person begleitet werden und der Film keine Altersbeschränkung hat.
Kinder ab sechs Jahren
Wenn euer Kind sechs Jahre oder älter ist, gelten andere Regeln. Wichtig ist, dass der Film für die Altersstufe des Kindes freigegeben wurde oder es sich um Lehr-, Informations- oder Instruktionsfilme handelt. Hat er die Kennzeichnung „FSK ab 12 freigegeben" erhalten, können Kinder zwischen sechs und elf Jahren dennoch in die Veranstaltung (Parental Guidance). Voraussetzung hierfür: Es muss eine personensorgeberechtigte Person dabei sein. Erziehungsbeauftragte Personen reichen in diesem Fall nicht aus.
Schon 20.00 Uhr? Du kommst hier nicht rein!
Schon mal vorab: Euer sechsjähriges Kind darf nicht alleine in die 22.00 Uhr-Vorstellung. Klingt auch irgendwie plausibel, nicht wahr? Für Kinder gibt es zeitliche Regelungen, wie lange sie die Puppen in ihrem Lieblingskino tanzen lassen dürfen. Sollte die angegebene Zeit überschritten werden, dürfen Kinder und Jugendliche nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person die Vorstellung besuchen.
Es gelten die folgenden Zeiten:
- 6 bis 13 Jahre: bis maximal 20.00 Uhr
- 14 bis 15 Jahre: bis maximal 22.00 Uhr
- 16 bis 18 Jahre: bis maximal 24.00 Uhr
Das letzte Wort habt ihr
Ihr könnt also mit euren Kindern lustige Nachmittage im Kino verbringen. Gott sei Dank! Man sollte neben den angegebenen Altersbeschränkungen jedoch auch darauf achten, ob das Kind bereits dazu in der Lage ist, sich auf den Film zu konzentrieren und vor allem diesen auch verarbeiten zu können. Fakt ist: Ihr habt als Eltern das letzte Wort. Seid ihr der Meinung, dass euer Kind noch nicht bereit für die gezeigten Inhalte ist, hört auf euer Gefühl. Der Film läuft ja nicht weg. Notfalls schaut ihr ihn eben später auf DVD oder Blu-Ray.
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