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Krankes Kind: Wann brauche ich ein Attest für die Schule?

Attest Schule Attestpflicht
© Getty Images / iStock / Getty Images Plus/ yacobchuk

Euer Schulkind ist krank und kann nicht in die Schule gehen? Dann braucht ihr vielleicht sogar eine Krankschreibung fürs Kind. Wichtig ist zu wissen, wann ein Attest in der Schule überhaupt notwendig ist.

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Wenn eure Kinder länger als drei Tage krank sind, möchten viele Schulen, dass ihr ein ärztliches Attest vorlegt. Das kann unter Umständen nicht nur nervig, sondern auch teuer sein. Denn für das Ausstellen eines Attests können Kinderärzte Geld verlangen. Es handelt sich dabei schlicht nicht um eine Kassenleistung.

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Bevor ihr also Geld in die Hand nehmt um der Schule zu beweisen, dass euer Nachwuchs wirklich nicht am Schulunterricht teilnehmen kann, lohnt sich ein Blick in die Schulordnung. Denn Attest ist eben nicht gleich Attest.

Attestpflicht: Schulordnung gibt Aufschluss

In Deutschland ist alles, was Schule betrifft, Ländersache. Die Bundesländer geben den Schulen in einigen Fragen Autonomie – der rechtliche Rahmen muss allerdings gesichert sein. So hat jede dieser Unterrichtseinrichtungen eigene Anordnungen. Die jeweilige Schulordnung regelt die Rechte und Pflichten von Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern.

Bei der Schulkonferenz, die aus Vertreter*innen dieser drei Gruppen besteht, wird über die Schulordnung abgestimmt. Und hier findet ihr dann auch Informationen darüber, ob ihr mit einem Attest aufwarten müsst, sollte eure Tochter oder euer Sohn länger als drei Tage krank sein, oder womöglich schon am ersten Tag. Denn ja, auch eine Attestpflicht ab Tag eins der Krankheit ist möglich.

Attest für die Schule: Das sind die Regeln

Die weit verbreitetsten Schulregeln in Bezug auf Krankheit des Kindes sind:

  • Am ersten Tag des Fehlens wird die Schule mündlich durch die Erziehungsberechtigten darüber informiert.
  • Ab drei Tagen muss diese Information auch schriftlich durch die Erziehungsberechtigten erfolgen.
  • Die betroffenen Schüler*innen müssen zusätzlich eine schriftliche Erklärung ihrer Eltern vorlegen, wenn sie wieder in der Schule erscheinen.
  • Nach zehn Krankheitstagen muss dann ein Attest vorgelegt werden.
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Die Schule wird allerdings argumentieren, dass man sich nicht immer sicher sein kann, ob nicht andere Gründe für die längere Abwesenheit sprechen und sie deshalb lieber auf so ein System zurückgreift, das potentielle Schulschwänzer*innen eher abschreckt. Wenn eure Schule andere Regeln vorgibt, dann gelten diese.

Begründete Zweifel müssen durch Attest widerlegt werden

Bestehen von Seiten der Schule oder einzelner Lehrer*innen begründete Zweifel an der Krankheit, können sie schon ab dem ersten Tag des Fernbleiben ein Attest verlangen. Diese begründete Zweifel speisen sich daraus, dass

  • die Fehlzeiten des betroffenen Schülers oder der betroffenen Schülerin insgesamt hoch sind
  • am Tag des Fehlens eine Arbeit oder ein Test geschrieben wurde
  • die Ferien anstehen oder zu Ende gegangen sind
  • die Glaubwürdigkeit der Eltern in Verruf steht

Gerade weil immer mehr Eltern ihre Kinder vorzeitig aus dem Unterricht nehmen, um einen günstigeren Urlaub zu ergattern, verlangen immer mehr Schulen ein Attest, wenn Kinder in der Zeit vor oder nach den Ferien fehlen.

Attest in der Schule für volljährige Schüler*innen

Schwieriger wird es auch, wenn die Schüler*innen volljährig sind und sich ihre eigenen Entschuldigungen schreiben können. Da blitzen dann doch die begründeten Zweifel auf, wenn sich gerade am Tag der Mathearbeit eine Magenverstimmung zeigte. Ebenso, wenn der Arzt, der das Attest ausgestellt hat, gar nicht am Ort wohnt und eine Ferndiagnose gestellt hat.

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Ärzte weigern sich, Atteste auszustellen

Es ist in Teilen natürlich verständlich, dass die Schule dem Schulschwänzen mit der Attestpflicht einen Riegel vorschieben möchte. Aber natürlich wäre es auch wünschenswert, nicht immer gleich vom Schlechtesten auszugehen. Generell bedeutet so die Vorgabe für viele Eltern auch Stress, denn manche Kinderärzte weigern sich schlichtweg, ein Attest auszustellen.

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Die Mediziner*innen argumentieren, dass ihnen wertvolle Zeit verloren ginge, denn die Kinder müssten wegen einer Erkältung eigentlich gar nicht in die Praxis kommen, oder, schlimmer noch, sie erhöhen die Ansteckungsgefahr, wenn sie im Wartezimmer auftauchen. Der Appell an die Schulen lautet deshalb, wirklich nur in begründeten Fällen ein Attest zu verlangen. Aber Ärztinnen können nur appellieren – am Ende entscheiden die Schulen, ob sie nicht doch eine medizinische Begründung für das Fehlen vom Unterricht haben wollen.

Sollten eure Kinder eine Schule besuchen, die eine strenge Attestregelung hat, bleibt euch eigentlich nicht viel übrig als die Schulkonferenz davon zu überzeugen, die Regelung zu lockern und die Attestpflicht nur noch bei begründeten Zweifeln zu verlangen.

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