Schulranzen, Bücher, Sportsachen: Der Start eines neuen Schuljahrs, kann ganz schön teuer werden. Unter bestimmten Bedingungen bekommt ihr 150 € Zuschuss.
Nach und nach starten die Bundesländer gerade ins neue Schuljahr. Was bei vielen Kindern für Jubel sorgt, bereitet manchen Eltern Sorgenfalten auf der Stirn. Bücher, Schultasche, Hefte, Schreibutensilien, Sportsachen – das kann ganz schön teuer werden.
150 € Zuschuss für Schulmaterialien: Das sind die Voraussetzungen
Deshalb steht Eltern unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche finanzielle Unterstützung aus dem Schulbedarfspaket zu. Voraussetzung ist, dass Eltern oder Alleinerziehende mit Schulkind den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten. Ein Anspruch besteht auch für Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerber-Leistungen.
Seid ihr berechtigt, könnt ihr 100 € für das erste Schulhalbjahr erhalten, Anträge dafür sind jetzt möglich. Für das zweite Schulhalbjahr könnt ihr ab Februar weitere 50 € beantragen. Insgesamt hält das Schulbedarfspaket also 150 € für jedes berechtigte Schulkind pro Schuljahr bereit.
Wo kann man das Schulbedarfspaket beantragen?
Wo ihr das Schulbedarfspaket bei euch vor Ort beantragen könnt, erfahrt ihr auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dort gibt es eine Karte, auf der ihr ganz bequem die nächste Anlaufstelle für euch finden könnt. Die Leistungen könnt ihr übrigens bis zu zwölf Monate rückwirkend beantragen, also auch nach Beginn des Schuljahres.
Das Schulbedarfspaket ist Bestandteil der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Dazu gehören u. a. auch die Unterstützung bei ein- und mehrtägigen Ausflügen mit der Kita, der Kindertagespflege oder der Schule, Zuschüsse für den Schulbus, das Mittagessen oder Nachhilfe sowie 15 € pro Monat für Aktivitäten wie den Sportverein oder die Musikschule.
Mehr zum Bildungs- und Teilhabepaket lest ihr hier:
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