Wir alle haben ein diffuses Bild davon, was in der Schule erlaubt sein sollte und was nicht. Toilettenpausen verweigern? Kindern vom Unterricht ausschließen? Das ist natürlich nicht erlaubt. Oder etwa doch? Hier kommen neun Sachverhalte, die in deutschen Schulen total legal sind.
- 1.Toilettenpausen müssen nicht gewährt werden
- 2.Schüler*innen dürfen vom Unterricht ausgeschlossen werden
- 3.Lehrer*innen dürfen die Handys einsammeln
- 4.Eltern kann fürs Schwänzen vom Kind das Sorgerecht entzogen werden
- 5.Sportbefreiungen können abgelehnt werden
- 6.Die Nichtwahrnehmung des Unterrichts kann teuer werden
- 7.Die Schule kann auf ihrem Gelände ein Fotoverbot aussprechen
- 8.Lernmittel müssen nicht kostenfrei sein
- 9.Hausaufgaben sind ab Klasse 1 erlaubt
Toilettenpausen müssen nicht gewährt werden
Wir alle müssen mal. Natürlich auch eure Kinder. Und obwohl der Gang zur Toilette ein menschliches Bedürfnis ist und die Menschenwürde im Grundgesetzt verankert ist, könnten Lehrer*innen die Toilettenpause verweigern. Der Grund: Es gibt für diesen speziellen Fall keine gesetzliche Regelung. Im Klartext bedeutet das, die Lehrer*innen können bei jedem Wunsch nach einem Klogang abwägen, ob sie ihn gewähren möchten und entscheiden, ob sie dem zustimmen oder nicht.
Schüler*innen dürfen vom Unterricht ausgeschlossen werden
Egal ob euer Kind immer wieder zu spät zur Schule erscheint oder aber immer wieder den Unterricht stört, Lehrer*innen dürfen Ordnungsmaßnahmen durchsetzen. Das reicht von der Möglichkeit, Schüler*innen des Raumes zu verweisen bis zum Unterrichtsausschluss über mehrere Wochen bis hin zu drei Monaten. Jedes Bundesland hat da eigene Vorgaben. Was aber nicht erlaubt ist, sind Kollektivstrafen. Nur weil ein Kind sich falsch verhält, darf niemals die ganze Klasse dafür bestraft werden.
Lehrer*innen dürfen die Handys einsammeln
Tatsächlich brauchen sie einen guten Grund dafür, aber ja, wer im Unterricht damit spielt oder die Hausordnung (siehe Fotoverbot) nicht befolgt, muss das Smartphone abgeben. Nicht eingesammelt werden darf das Telefon wegen Fehlverhalten wie Quatschen. Spätestens am Ende des Unterrichtstages muss das Handy aber an die Schüler*innen zurückgegeben werden.
Eltern kann fürs Schwänzen vom Kind das Sorgerecht entzogen werden
Diese Maßnahme ist das allerletzte Mittel, um die in Deutschland herrschende Schulpflicht durchzusetzen. Doch es stimmt, wenn euer Kind immer wieder unentschuldigt fehlt, drohen ernste Konsequenzen.
Wichtig ist, es müssen vorher folgende Punkte erfüllt sein:
- Erzieherische Gespräche mit dem Kind und seinen Eltern fruchten nicht
- Ein schriftlicher Verweis oder das Überweisen in eine andere Schule hat keinen Erfolg
- Die Eltern zahlen eine Geldbußen und / oder ein Zwangsgeld nicht
Anschließend kann gegen euch eine Ersatzzwangshaft angeordnet werden. Und sollte auch das nicht greifen, könnte Eltern von Extrem-Schulschwänzenden nach einer Anhörung auch das Sorgerecht entzogen werden.
Sportbefreiungen können abgelehnt werden
Euer Kind fühlt sich nicht wohl, hat vielleicht eine kleine Verletzung oder (Perioden-) Schmerzen die zwar nicht dem Besuch der Schule entgegen stehen, eine Teilnahme am Sportunterricht aber ausschließen? In dem Fall könnt ihr eine Entschuldigung für den Sportunterricht, eine sogenannte Sportbefreiung mitgeben. Aber: Der oder die Sportlehrer*in muss diese nicht akzeptieren. Es kann passieren, dass euer Nachwuchs nur bestimmte Übungen nicht mitmachen oder doch komplett am Sportunterricht teilnehmen muss.
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Die Nichtwahrnehmung des Unterrichts kann teuer werden
Bußgelder zwischen 500 und 2.500 Euro können von der Schulaufsichtsbehörde verhängt werden, wenn eure Kinder nicht zur Schule gehen. Das gilt übrigens auch, und gerade, wenn ihr einfach nur früher in die Ferien starten wollt. Hier sind Schulen besonders wachsam, es ist deswegen immer besser den Kontakt zur Schule zu suchen und im Zweifelsfall um eine Ausnahme zu bitten. Wenn ihr plausibel begründen könnt, warum eure Kinder dem Unterricht fernbleiben müssen, im besten Fall mit einem Attest, umgeht ihr das empfindliche Bußgeld.
Die Schule kann auf ihrem Gelände ein Fotoverbot aussprechen
Die Hausordnung macht die Schule. Und wenn die bestimmt, dass auf dem gesamten Gelände keine Fotos gemacht werden dürfen, dann ist das rechtens. Eine Zuwiderhandlung, weil Schüler*innen beispielsweise Fotos von sich auf dem Schulgelände machen oder andere filmen, kann ernste Konsequenzen haben. Gerade wenn das Recht am eigenen Bild verletzt wird, drohen empfindliche Strafen.
Lernmittel müssen nicht kostenfrei sein
In sieben von 16 Bundesländern gibt es eine vollständige Lernmittelfreiheit. Das bedeutet, dass Eltern für die Bücher die im Unterricht benötigt werden, kein Geld aufbringen müssen. Aber das gilt eben nicht für alle Bundesländer, sondern wird individuell festgelegt.
Eine Studie von preply fand nun heraus, dass Eltern in Sachsen-Anhalt am tiefsten in die Tasche greifen müssen. Ganze 220 € werden hier für die Grundschule an Schulkosten pro Schuljahr fällig, in der Oberschule sind es sogar 480 €. Am preiswertesten sind die Bücher dann noch in Brandenburg, hier müssen 12 € in der Grund- und 27 € in der Oberschule aufgewendet werden.
Hausaufgaben sind ab Klasse 1 erlaubt
Hausaufgaben sind bei den meisten Schüler*innen nicht gerade beliebt. Und doch begleiten sie jede*n im Schulalltag. Bereits ab Klasse 1 ist es Lehrer*innen erlaubt, Hausaufgaben aufzugeben. Sie müssen allerdings in maximal 30 Minuten erledigt werden können. In der dritten und vierten Klasse darf die Hausaufgabenzeit dann schon 60 Minuten betragen. Kleiner Trost: Übers Wochenende, Feiertage oder die Ferien sollten eigentlich keine Hausaufgaben aufgegeben werden.
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