Normalerweise werden innerhalb einer Schwangerschaft drei große Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Eltern konnten bisher darüber hinaus dank neuester Technik ihr Baby auch im 3D-Modus regelmäßig ansehen, wenn sie es selbst bezahlten. Diese Leistung wird jetzt zum Schutz des Embryos verboten.
Strahlenschutzgesetz soll Embryo schützen
Jede Schwangere freut sich am allermeisten auf die Ultraschalluntersuchung. Drei davon sind im Leistungskatalog der Krankenkassen inbegriffen. Doch es können auch aus medizinischen Gründen weitere notwendig sein, insbesondere bei Risikoschwangerschaft oder wenn es anderweitig einen Grund gibt, nach dem Baby zu schauen.
Dank Ultraschall kann die Entwicklung des Embryos frühzeitig begleitet werden und die Ärzte können uns werdenden Müttern sagen, wie es dem Fötus geht bzw. eventuelle Wachstums- oder Versorgungsprobleme frühzeitig erkennen.
Trend zum Babyfernsehen
Doch es habe sich in den letzten Jahren zunehmend der Trend zum "Babyfernsehen" durchgesetzt. Dank modernster Technik des 3D- und 4D-Ultraschall, wird Eltern ermöglicht, das Baby drei- und vierdimensional im Mutterleib zu beobachten und Fotos sowie Videos als Erinnerung zu sichern. Viele Praxen, die mit modernster Ultraschallgeräte ausgestattet sind, boten diese Leistungen für Selbstzahler an.
Dies setze den Embryo jedoch zusätzlicher Strahlung aus. Ab 1. Januar werden diese nicht-medizinisch intendierten Zusatzultraschalle durch den Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) verboten.
"Die für die Bildgebung notwendigen hohen Ultraschallintensitäten seien mit einem potenziellen Risiko für das Ungeborene verbunden, insbesondere, da mit Beginn der Knochenbildung wesentlich mehr Schallenergie am Knochen absorbiert wird."
Ärzteblatt.de
Diese Ultraschall-Untersuchungen sind ab Januar 2021 verboten
Den normalen Ultraschall, der zur Schwangerschaftsvorsorge gehört, wird es weiterhin geben. Doch den nicht-medizinisch intendierten Zusatzultraschall mit 3D- oder 4D-Technik, den Eltern selbst bezahlen müssen, soll es ab Januar des kommenden Jahres nicht mehr geben. Praxen dürfen diesen auch nur noch anbieten, wenn er aus medizinischen Gründen notwendig ist wie z.B. bei der Feindiagnostik und bei bestimmten Schwangerschaftskomplikationen.
Damit soll "Babyfernsehen" oder "Babywatching" als Trend gestoppt werden. Praxen verdienten damit gutes Geld, denn vier von fünf Frauen hätten dieses Zusatzservice, für den man selbst zahlen muss, angenommen.
Verboten sind also "nicht ärztlich indizierte Doppler-, Duplex-, 3D- oder 4D-Verfahren". Es gehe dabei laut Ärztezeitung.de darum, den Fötus als "schutzbefohlene Person" zu betrachten und ihn vor möglichen damit nicht vorhersehbaren Nebenwirkungen zu schützen. Denn ein Ultraschall, der nur dazu dient beim "Babywatching" das Kind zu sehen, würde keinen Nutzen bringen.
Umstrittenes Verbot
Im Zuge der Diskussion des Strahlenschutzgesetzes sei auch der Ultraschall an sich in die Kritik geraten. Die deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) bekräftigte jedoch, dass eine Sonografie zu diagnostischen Zwecken vom reinen "Babywatching" abzugrenzen sei. Es gäbe keine Beweise, dass die 3D-Ultraschallmethode generell medizinischen Schaden am Fötus verursachen wurde.
"Trotz jahrzehntelanger intensivster Forschungsarbeit gibt es nach wie vor keine Studienergebnisse, die darauf hindeuten, dass Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft irgendeine Gesundheitsbelastung für das ungeborene Kind darstellen."
Kai-Sven Heling, Vizepräsident DEGUM
Quellen: Ärztezeitung.de, Ärzteblatt.de
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