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Welcher Familienname fürs Kind?

Familienname fürs Kind

Immer mehr Paare entscheiden sich bei der Hochzeit nicht für einen Familiennamen, sondern jeder behält seinen eigenen Nachnamen. Und immer mehr Eltern bekommen ohne Trauschein ein Kind. Inzwischen alles ganz normal. Ein bisschen kompliziert wird es allerdings, wenn Nachwuchs unterwegs ist. Welchen Nachnamen soll und darf das Baby bekommen? Wir erklären Ihnen alles Wichtige zum Namensrecht.

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Wie soll das Kind mit Nachnamen heißen?

Noch vor ein paar Jahrzehnten war alles ganz einfach: Frau Fischer hat Herrn Krüger geheiratet. Von da an hießen beide Krüger, inklusive der Kinder, die die beiden bekommen haben. Einfach war gestern – heute ist das alles deutlich komplizierter. Denn seit 1991 muss es keinen gemeinsamen Familiennamen mehr geben. Nicht selten behalten Mann und Frau nach der Hochzeit ihren bisherigen Namen, in unserem Fall bleibt Frau Fischer also Frau Fischer und Herr Krüger heißt auch weiterhin Herr Krüger. Egal ob verheiratet oder nicht: Das Kind von Frau Fischer und Herr Krüger bekommt dann in vielen Fällen den Nachnamen des Vaters und heißt beispielsweise Timo Krüger. Damit ist in der Kita oder beim Kinderarzt klar: Der Papa ist auch der "richtige" Papa und nicht vielleicht nur der neue Freund der Mutter. Wenn die Mutter (Frau Fischer) einen anderen Nachnamen trägt als ihre Kinder (Timo und Amelie Krüger), muss sie sich darauf einstellen, dass sie desöfteren mit "Frau Krüger" angesprochen wird. Denn für Erzieherinnen, Lehrer oder die Kinderärztin ist diese Namenspraxis zwar inzwischen Normalität, aber in der Realität sind zwei unterschiedliche Namen nur schwer zu merken.

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Das sagt das Namensrecht im Einzelnen

Wenn die Eltern verheiratet sind und sich schon vor der Geburt ihres Kindes für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden haben, ist die Namensfrage schon geklärt: Das Kind erhält denselben Namen, den auch die Eltern tragen.

Wenn die Eltern verheiratet sind, aber jeweils ihren ursprünglichen Nachnamen behalten haben, müssen die Eltern einen der beiden Nachnamen zum Familiennamen ihres Kindes machen:

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Trägt die Mutter einen Doppelnamen, der Vater seinen ursprünglichen Namen, wird damit der Name des Vaters zum Familiennamen:

➤ Wichtig zu wissen: Der Name muss spätestens einen Monat nach der Geburt feststehen, er lässt sich später nicht mehr ändern – und gilt dann auch für alle weiteren Kinder, die das Paar noch bekommt. Ein Doppelname als Nachnamen für das Kind ist nicht erlaubt.

Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, sich aber das Sorgerecht teilen

Ein Fall, der immer häufiger wird: Die Eltern sind bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet, haben aber vor der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragt. In diesem Fall müssen und dürfen sie gemeinsam entscheiden, ob das Kind den Nachnamen des Vaters oder der Mutter bekommen soll. Ein Doppelname, der aus beiden Familiennamen besteht, kann nicht vergeben werden. Und auch hier gilt: Der Familienname gilt für alle weiteren Kinder.

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Wenn die unverheirateten Eltern dann aber doch heiraten, können sie den Nachnamen ihres Kindes später noch ändern. Ist das Kind über fünf Jahre, muss es der Namensänderung auf dem Standesamt zustimmen.

Wenn nur ein Elternteil das Sorgerecht hat

Wenn die Eltern vor der Geburt kein gemeinsames Sorgerecht beantragt haben, erhält automatisch die Mutter das alleinige Sorgerecht – und das Kind trägt damit ihren Familiennamen. Wenn sich Mutter und Vater einig sind, darf das Kind auch den Nachnamen des anderen Elternteils bekommen. Ist das Kind älter als fünf Jahre, muss es zustimmen, wenn es den Familiennamen des Vaters erhalten soll.

Nachname bei Adoptivkindern

Ein adoptiertes Kind bekommt automatisch den Nachnamen seiner Adoptivfamilie, bzw. der Person, die es adoptiert hat. Hat die Adoptivfamilie keinen Familiennamen, so gilt bei der Namensgebung dasselbe Recht wie bei einem ehelichen Kind.

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Kann der Familienname des Kindes nachträglich geändert werden?

Nein! Eine Änderung des Nachnamens ist nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen möglich.

Namensrecht im Fall einer Scheidung

Kommt es zu einer Scheidung, kann die Mutter (oder natürlich der Vater) ihren (oder seinen) Geburtsnamen wieder annehmen. Was aber passiert mit dem Kind, das beispielsweise den Nachnamen des Vaters trägt, aber bei seiner Mutter lebt, die wieder ihren Mädchennamen angenommen hat? Wenn beide Elternteile einer Änderung des Nachnamens des Kindes zustimmen, ist das problemlos möglich. Bei Kindern, die älter als fünf Jahre sind, muss das Kind selbst der Namensänderung zustimmen. Wenn der andere Elternteil der Namensänderung nicht zustimmt, ist eine Änderung nicht möglich. Eine Ausnahme wird nur gemacht, wenn die Namensänderung für das Wohl des Kindes erforderlich ist.

Bildquelle: vision net ag

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