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Vertrauliche Geburt: Alles, was Sie darüber wissen müssen

Vertrauliche Geburt: ermöglicht eine anonyme Adoption

Seit 2014 die Möglichkeit für eine vertrauliche Geburt für schwangere Frauen eingeführt wurde, ist die Zahl der ausgesetzten oder in Babyklappen abgegebenen Kinder zurückgegangen. Alle Infos zu Bedeutung und Ablauf einer solchen Geburt.

Das Regelungen zur vertraulichen Geburt waren eine Reaktion darauf, dass in Deutschland bis 2013 immer häufiger Neugeborene ausgesetzt wurden

Seit das Gesetz in Kraft getreten ist, entscheidet sich jeden dritten Tag eine Frau in Deutschland für eine vertrauliche Geburt. Das bedeutet, dass sie ihr Kind unter medizinischer Betreuung zur Welt bringt und dann an das Jugendamt übergibt. Über 1300 Frauen haben sich seit der Reform Ende 2014 an das Hilfstelefon der Schwangerschaftsberatungsstellen gewandt, um sich über die vertrauliche Geburt informieren zu lassen. Jede fünfte dieser Frauen hat sich dafür entschieden, die neuen Möglichkeiten einer vertraulichen Geburt zu nutzen.

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Was ist eine vertrauliche Geburt?

Keine schwangere Frau in Deutschland wird bei der Geburt alleine gelassen. Niemand muss sein Kind alleine und heimlich zur Welt bringen. Während und auch nach der Schwangerschaft hat jede Frau das Recht, Hilfe und Beistand zu suchen – anonym, kostenlos und vertraulich. Dies sind die Grundpfeiler des Gesetzes zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt.

Zum 1. Mai 2014 ist dieses Gesetz und damit das Konzept der vertraulichen Geburt in Kraft getreten. Für schwangere Frauen bedeutet das, dass sie sich im ersten Schritt anonym, kostenlos und unverbindlich beraten lassen können. Die Schwangerschaftsberatungsstellen werden die Möglichkeiten, die die Schwangere hat, mit ihr durchgehen und all ihre Fragen beantworten.
Entscheidet sie sich im zweiten Schritt dann für eine vertrauliche Geburt, kann die Frau ihr Kind medizinisch sicher und vertraulich zur Welt bringen und dann in die Obhut des Jugendamts übergeben. Die Beraterinnen, die sie während des gesamten Prozesses begleiten und ihr helfen, sind an die gesetzliche Schweigepflicht gebunden und stehen den Frauen vor und auch nach der Geburt bei. Beratung, Geburt, Vor- und Nachsorge sind dabei für die schwangere Frau absolut kostenlos.
Dabei ist die Beratung immer, und so oft wie gewünscht, anonym möglich. Erst wenn sich die Schwangere speziell für die vertrauliche Geburt entscheidet, muss sie sich – einmalig – ausweisen. Die Daten werden zur Erstellung eines Herkunftsnachweises (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Anschrift der Schwangeren) verwendet, in einem versiegelten Umschlag sicher verschlossen und besonders geschützt hinterlegt. Niemand hat Zugriff auf diese Daten und die Identität der Frau. Im gesamten weiteren Verfahren der vertraulichen Geburt wird sie weiterhin anonym behandelt, es wird nur ein Pseudonym benutzt, niemals ihr wahrer Name. Dieser bleibt geheim. Ausschließlich ihr Kind hat nach frühestens 16 Jahren das Recht, seine Herkunft zu erfahren und kann ab diesem Zeitpunkt die persönlichen Daten einsehen.

Warum darf das Kind nach 16 Jahren erfahren, wer die Mutter ist?

Für jeden Menschen ist es wichtig, zu wissen, wo er herkommt. Das denkt auch der Bund und sieht es als Recht jedes Menschen an, seine Herkunft zu kennen. Deswegen kann das bei einer vertraulichen Geburt zur Adoption freigegebene Kind die hinterlegten Daten der Mutternach seinem 16. Geburtstag einsehen – wenn es das möchte. Wichtig: Nur das Kind selbst, niemand anderes, bekommt Zugriff auf die Daten.

Gibt es auch nach 16 Jahren die Möglichkeit anonym zu bleiben?

Liegen besondere Umstände vor, würde die Offenbarung ihrer Identität die Mutter zum Beispiel gefährden, können Frauen ihre Identität auch nach dem 16. Geburtstag des Kindes weiter schützen.

Was passiert mit dem Kind?

Nach der Geburt wird das Kind vom Jugendamt in Obhut genommen und ein gesetzlicher Vormund bestimmt. Es wird ins Geburtsregister aufgenommen und kann einen von der Mutter gewünschten Namen bekommen. Wenn sich die Mutter nicht für ein Leben mit dem Kind entscheidet, wird danach ein Adoptionsverfahren eingeleitet.

Bis das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist – das dauert in der Regel ungefähr ein Jahr – kann sich die Mutter grundsätzlich immer noch für ein Leben mit dem Kind entscheiden.

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Wichtig für Frauen, die bereits Kinder haben: Das Jugendamt wird nur ein Pseudonym und nie Ihren richtigen Namen erfahren. Es kann also nicht passieren, dass Ihnen das Sorgerecht für Ihre anderen Kinder entzogen wird, nur weil Sie sich in diesem Fall für eine vertrauliche Geburt entscheiden.

Wo finde ich Hilfe?

Die Regelungen zur vertraulichen Geburt gelten grundsätzlich für alle Geburtskliniken, Krankenhäuser und Hebammen bundesweit. Sie können also in jedem Krankenhaus Hilfe für Ihre Situation finden. Die Klinik wird sich für Sie mit einer Beratungsstelle in Verbindung setzen, die dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und – bei Wunsch – auch alles Weitere übernehmen wird. Auch wenn Sie bereits entbunden haben sollten, finden Sie bei den Beratungsstellen Schutz und Hilfe.
Zusätzlich gibt es bundesweit Schwangerschaftsberatungsstellen an welche Sie sich persönlich wenden können. Auf der Webseite www.geburt-vertraulich.de vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jungend können Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe suchen. Auch unter der Telefonnummer 0800 4040020 werden Sie rund um die Uhr kostenlos und anonym beraten.

Bildquelle: iStock

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