Während der Mutterschutzzeit dürfen angestellte Schwangere ihrer Arbeitsstelle fernbleiben, ohne einen finanziellen Nachteil zu erleiden. Außerdem sind sie vor Kündigungen geschützt. Wie lange der Mutterschutz dauert und wie lange vor und nach der Geburt er dir zusteht.
Die Mutterschutzdauer vor der Entbindung
Die Zeit des Mutterschutzes ist in Deutschland gesetzlich geregelt und dauert insgesamt etwa 14 Wochen. Sie beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Ab diesem Datum musst du als Arbeitnehmerin nicht mehr zur Arbeit gehen, sondern bekommst Mutterschaftsgeld ausbezahlt. Wenn du jedoch möchtest, darfst du bis zur Entbindung noch arbeiten – du bist aber nicht dazu verpflichtet und kannst diese Entscheidung jederzeit zurücknehmen. Da die wenigsten Kinder exakt am ET zur Welt kommen, ändert sich der genaue Zeitraum des Mutterschutzes nach der Geburt meist nochmal.
Die Mutterschutzdauer nach der Entbindung
Nach der Geburt deines Kindes stehen dir 8 Wochen Mutterschutz zu, in denen du nicht arbeiten darfst. Wird das Kleine vor der vollendeten 37. SSW geboren oder hat es eine Behinderung, verlängert sich die Mutterschutzdauer auf 12 Wochen. Auch bei Mehrlingen dauert die Mutterschutzzeit nach der Geburt 12 Wochen. Wenn das Baby vor der vollendeten 34. SSW geboren wird, hat die reguläre Mutterschutzfrist noch gar nicht angefangen. In diesem Fall verlängert sich die Mutterschutzdauer auf 18 Wochen nach der Geburt: 12 Wochen, weil das Kind ein Frühchen ist, plus die 6 Wochen, die die Mama eigentlich vor der Geburt gehabt hätte, aber nicht in Anspruch nehmen konnte.
Antworten auf alle wichtigen Fragen zur Mutterschutzfrist findest du in diesem Artikel:
Die Mutterschutzdauer nach einer Fehlgeburt
Frauen, die ihr Baby vor der 24. SSW verlieren, haben kein Anrecht auf Mutterschutz. Erst danach oder wenn das Baby über 500 Gramm schwer war, greift das Mutterschutzgesetz. Die betroffenen Mütter verfügen dann ebenfalls über einen Anspruch auf eine Mutterschutzdauer von 8 Wochen.
Die Bundesregierung sieht in ihrem Koalitionsvertrag eine Änderung der Mutterschutzregelung nach einer Fehlgeburt vor. Künftig soll schon ab der 20. SSW eine Mutterschutzdauer von 8 Wochen gelten. Kritiker*innen fordern hingegen einen zeitlich gestaffelten Mutterschutz, auch schon für Fehlgeburten ab einem früheren Stadium der Schwangerschaft.
Was kommt nach dem Mutterschutz?
Nach Ablauf der Mutterschutzfrist nach der Geburt hast du Anspruch auf Elternzeit. Wie du die beantragst und was es zu beachten gibt, erfährst du in diesem Artikel und in unserem Video: