Wenn du schwanger bist, hast du besondere Rechte. Geregelt sind diese im Mutterschutzgesetz, das dich ab 6 Wochen vor der Geburt schützt. Doch nicht nur der Arbeitgeber hat Vorschriften, an die er sich halten muss. Auch du als Schwangere hast einige Pflichten.
Für wen das Mutterschutzgesetz gilt
Der Mutterschutz soll die berufstätige Schwangere und Mutter vor und nach der Geburt schützen. Dieser wird im MuschG (Mutterschutzgesetz) festgehalten und gilt für alle Festangestellte und Teilzeitbeschäftigte, Auszubildende, Hausangestellte oder Heimarbeiterinnen. Auch wenn du ein FSJ ablegst und schwanger wirst, bist du durch das MuschG geschützt und es gelten die gleichen Rechte. Für Beamtinnen, Richerinnen und Soldatinnen gelten Sonderregelungen. Derzeit vom Mutterschutzgesetz ausgenommen sind Selbstständige, Geschäftsführerinnnen und Freiberuflerinnen.
Nach 65 Jahren hat das angestaubte Mutterschutzgesetz im Januar 2018 endlich eine Generalüberholung und wurde den Bedürfnissen der Zeit angepasst. Vor allem Schülerinnen und Studentinnen profitieren von der Neuregelung. Sie waren bisher vom Mutterschutzgesetz ausgeschlossen. Jetzt haben sie zum Beispiel auch das Recht, wichtige Prüfungen nachholen zu können, an denen sie wegen der Schwangerschaft oder in der Stillphase nicht teilnehmen konnten. Die neuen Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2018.
Mehr Freiheiten und längere Schutzfristen im Mutterschutz
Außerdem ermöglichte die Anpassung des Mutterschutzgesetzes Frauen mehr Freiheiten. So ist es jeder Schwangeren möglich, auf eigenen Wunsch länger bis vor der Geburt zu arbeiten. Das hatten vor allem Ärztinnen immer wieder bemängelt. Auch die Nacht- und Wochenendarbeit soll gelockert werden. Bisher hat das Gesetz Schwangeren und Müttern, die arbeiten wollten, schnell einen Riegel vorgeschoben.
Außerdem wurden die Schutzfristen für Müttern von Kindern mit Behinderung um 4 Wochen auf bis zu 12 Wochen nach der Geburt verlängert. Das Gleiche gilt für den Kündigungsschutz für Frauen nach einer nach der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgten Fehlgeburt.
Mehr Informationen findet ihr dazu auch beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
"Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt. 2Sie kann die Erklärung nach Satz 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen."
MuschG §§3 - 16
Mutterschutz vor und nach der Geburt
Wenn der Babybauch gegen Ende der Schwangerschaft ständig irgendwie im Weg und jede Bewegung zu viel ist, sind werdende Mütter froh, endlich in den wohlverdienten Mutterschutz gehen zu dürfen. Der gesetzliche Mutterschutz beginnt etwa sechs Wochen vor der Geburt und schützt Mutter und Kind auch noch bis zu zwei Monate danach.
Bei Früh- oder Mehrlingsschwangerschaften wird der Schutz auf 12 Wochen verlängert. In dieser Zeit dürfen Frauen, die einen festen Job haben, nicht mehr beschäftigt werden – dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet. Nach der Geburt gilt der Mutterschutz für 8 Wochen. In dieser Zeit darfst du ebenfalls kein Arbeitsverhältnis mit Arbeitsvertrag aufnehmen.
Mutterschutzgesetz: Deine Rechte
Primär dient dieses Gesetz dazu, die werdende Mutter und ihr ungeborenes Kind vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Doch jeder Schwangeren kommen durch den gesetzlichen Mutterschutz auch besondere Rechte zu. So kann dir beispielsweise nicht einfach gekündigt werden, auch nicht in der Probezeit. Wenn du in einem befristeten Arbeitsverhältnis bist, endet dies jedoch gemäß Vertrag. Während der Mutterschutzfristen kann dir jedoch nicht gekündigt werden.
Du bist also sowohl während der Schwangerschaft als auch die ersten beiden Monaten nach der Geburt durch den gesetzlichen Mutterschutz gut abgesichert – auch finanziell durch das Mutterschaftsgeld. Doch der Arbeitgeber verpflichtet sich nicht nur dazu, sich an diese Schutzfristen, Ausgleichszahlungen und Kündigungsschutz zu halten.
Er muss dir auch zu jeder Zeit garantieren können, dass für dich und das Baby keine Gefahr besteht. Deshalb ist im Mutterschutzgesetz außerdem genau geregelt, wie lange eine Schwangere noch arbeiten darf und welche Arbeiten sie noch leisten darf.
Es gelten folgende Verbote laut MuschG:
- Regelmäßiges Tragen oder Heben von Lasten, die mehr als fünf Kilogramm wiegen
- Ständiges Stehen, häufiges Beugen, Recken oder Strecken. Zudem sind Leitern, Gerüste oder ähnliche Gefahren verboten
- Der Umgang mit radioaktiven Materialien, Giftstoffen und Krankheitserregern
- Fließband- bzw. Akkordarbeit
- Arbeit bei Nacht oder an Sonntagen (nach 20 Uhr)
- Zudem ist es ab dem dritten Schwangerschaftsmonat untersagt, in Beförderungsmitteln wie Flugzeugen, Bussen und Taxis zu arbeiten. Sowohl als Fahrerin als auch als Stewardess oder Kontrolleurin.
Du solltest auch wissen, dass dein Arbeitgeber dich für alle Vorsorgeuntersuchungen und ärztlichen Termin im Rahmen deiner Schwangerschaft freistellen muss.
"Der Arbeitgeber hat eine Frau für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind."
MuschG §§3 -16, § 7
Arbeitsplatz & Co.
Du kannst und solltest je nachdem, wie du arbeitest, unbedingt deinen Arbeitgeber auf Hilfsmittel ansprechen. Wenn du viel am Computer sitzt, hast du das Recht, deine Beine hochzulegen und Pausen einzurichten. Dafür muss der Arbeitgeber ggf. einen Hocker, Stuhl oder geeigneten Schemel besorgen. Traue dir das anzusprechen bzw. es zu verlangen, denn es ist dein volles Recht! Sollte sich nichts tun oder du fühlst dich diskriminiert als Schwangere, kannst du dich bei den entsprechenden Aufsichtsbehörden beschweren.
Im Mutterschutz ist Schonzeit für die werdende Mama angesagt
Der gesetzliche Mutterschutz regelt also viele wichtige Details, die dir die Vorbereitung auf die Geburt und die erste Zeit mit Baby erleichtern. Also genieße die sechs Wochen freie Zeit, um dich zu entspannen, Kraft zu tanken und dich auf die Geburt vorzubereiten - fernab vom Arbeitsstress. Denn letztendlich erhöht auch Stress das Risiko einer Frühgeburt.
Und auch wenn das Baby endlich da ist, gilt das Gleiche. Nimm dir die Zeit, die dir der Mutterschutz zuspricht: Vor allem, damit sich der Körper regenerieren kann und du eine Bindung zu dem Baby aufbaust. Dieses sogenannte Bonding ist wichtig für seine ganze weitere Entwicklung.
Deine Pflichten im Mutterschutz
Als werdender Mutter gelten durch das MuschG auch einige Pflichten für dich gegenüber deinem Arbeitgeber. Zunächst muss erwähnt werden, dass der gesetzliche Mutterschutz nur dann greift, wenn du deinen Arbeitgeber rechtzeitig über deine Schwangerschaft informiert hast. Dieser meldet deine Schwangerschaft dann der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Einen festen Stichtag gibt es dafür nicht. Zu Anfang des zweiten Trimesters ist ein guter Zeitpunkt, dann ist die erste noch kritische Phase der Schwangerschaft vorbei und der Babybauch noch nicht so groß, dass dein Mutterglück schon offensichtlich ist.
Normalerweise reicht es aus, deinem Arbeitgeber zu melden, dass du schwanger bist. Allerdings kann dieser von dir auch einen schriftlichen Nachweis verlangen. Das könnte z.B. der Mutterpass sein, den du von deinem Arzt bzw. deiner Ärztin erhältst. Dieser enthält auch den voraussichtlichen Geburtstermin, auf dessen Grundlage du deinem Arbeitgeber den Beginn des Mutterschutzes nennen kannst.
Wie oben bereits erwähnt, sind manche Arbeiten für Schwangere kategorisch verboten. Vor allem solche Tätigkeiten, die viel körperliche Anstrengung bedeuten oder ein großes gesundheitliches Risiko bergen. Aber auch ein genauer Blick in den Impfpass kann manchmal zu einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft führen.
Bildquelle: Getty Images/Marko Geber