Die Mutterschaftsrichtlinien werden vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen herausgegeben. Sie legen die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und auch nach der Geburt fest.
Was sind die Mutterschaftsrichtlinien?
Die Mutterschaftsrichtlinien sind 1985 das erste Mal veröffentlicht worden und werden regelmäßig angepasst. Sie regeln die Schwangerschaftsvorsorge als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die letzte Änderung trat am 24.11.2020 in Kraft.
Es wurde beschlossen, dass das sogenannte "Baby-Kino" verboten ist und nur noch medizinisch indizierte Ultraschall erlaubt sind.
Weist die Frauenärztin eine Schwangerschaft bei euch nach, findet die Richtlinie Anwendung. Folgende Untersuchungen stehen der Bald-Mama dann zu:
- Lage der Gebärmutter und Fundusstand
- Kontrolle der Kindslage
- Messung von Blutdruck und Körpergewicht
- Kontrolle des Urins und des Blutes
- Ultraschalluntersuchungen (drei Basis-Ultraschalluntersuchungen)
- Glukosetoleranztest zum Ausschluss einer Schwangerschaftsdiabetes
- Beratung hinsichtlich Impfungen, Hinweise zu Alkohol-, Nikotin-, Drogen-, und Medikamentenkonsum
- Beratung zu Nahrungsergänzungsmitteln insb. Jod und Folsäure
Alle Informationen werden im Mutterpass festgehalten.
Mutterschaftsrichtlinien: Ab wann ist das CTG obligatorisch?
Laut Mutterschaftsrichtlinien werden per CTG die Herztöne eures Kindes ab der 30. Schwangerschaftswoche im zweiwöchigen Rhythmus kontrolliert. Keiner kann allerdings verlangen oder uns zwingen, all diese Untersuchungen und auch das CTG durchführen zu lassen. Es ist also durchaus okay, erst später mit dem CTG zu beginnen, wenn ihr euch damit besser fühlt.
Blutuntersuchungen nach Mutterschaftsrichtlinien
Laut Mutterschaftsrichtlinien sind auch Untersuchungen des Bluts vorzunehmen. Hierzu zählen:
- Abklärung von Infektionskrankheiten wie Röteln, Hepatitis B, Syphilis, HIV und Toxoplasmose
- Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors, um Rhesusunverträglichkeit auszuschließen
- Antikörpersuchtest
Definition einer Risikoschwangerschaft laut Mutterschaftsrichtlinien
Die Mutterschaftsrichtlinien definieren unter anderem auch wann eine Risikoschwangerschaft vorliegt. Bei rund 30 % aller Schwangerschaften in Deutschland handelt es sich um eine solche. Ein besonderes Risiko kann vorliegen, wenn:
- Vorerkrankungen vorliegen
- die Schwangere übergewichtig ist
- es bereits zu Früh-, Fehl- und/oder Totgeburten kam
- eine ungünstige Kindslage
- Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaften
Eine Risikoschwangerschaft bedeutet aber noch lange nicht, dass es bei euch zu Komplikationen kommt oder etwas schief geht.
Liegt eine Risikoschwangerschaft vor, ist die Geburt eine sogenannte Risikogeburt. Laut Mutterschaftsrichtlinien ist dann für eine intensivere Betreuung durch Hebammen und Ärzte bei der Geburt zu sorgen.
Was steht der Mama nach der Geburt laut Mutterschaftsrichtlinien zu?
Auch während und nach der Geburt gilt die Richtlinie noch. So legt sie zum Beispiel fest, dass junge Mütter rund acht Wochen nach der Geburt Anspruch auf eine gynäkologische Untersuchung hat.
Hier findet ihr die Mutterschaftsrichtlinien zum Download.
Froh, dass es solche Regelungen gibt
Genauso wie beim Mutterschutzgesetz bin ich froh, dass es solche Regelungen gibt und wir so gut versorgt sind. Dennoch möchte ich auf eine Sache hinweisen: Es handelt sich immer um ein Angebot an uns Schwangere. Eure Ärztin muss auch aufklären und euch im Grunde die Wahl lassen. Ich weiß, dass es in der Realität anders aussieht.
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