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Strafbar!

Sexting: So gefährlich ist dieser Sextrend – auch für Kinder!

Sexting
© Unsplash/Becca Tapert

Sex ist die schönste Sache der Welt. Wenn zwei Menschen sich so nahe sind, ist das jedes Mal etwas ganz Besonderes! Doch was, wenn beide Partner an verschiedenen Orten sind und trotzdem Lust aufeinander haben? Dann neigt man schon mal dazu, sich gegenseitig sexy Fotos und Videos zu schicken – gerne auch mit erotischen Nachrichten. Doch das sogenannte Sexting kann ganz schön gefährlich werden! Wir zeigen dir, was Sexting bedeutet, worauf du dabei unbedingt verzichten solltest und warum gerade Kinder und Jugendliche unseren Schutz benötigen!

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Wenn es um Flirts geht, neigen manche dazu, Bilder und Videos an andere zu verschicken. Gerade die Jugendlichen können diese Art des Sextings noch gar nicht einschätzen. Denn egal, ob Beziehung oder nicht – Sexting kann ganz schnell zur Straftat werden.

Sexting – heiße Nachrichten

Zwar dreht sich beim Sexting vieles um verschickte Bilder und Videos, aber dennoch kann diese Art der erotischen Messages auch ganz problemlos ablaufen. Gerade dann, wenn sich zwei Leute "nur" verführerische Nachrichten schreiben. Das passiert häufig bei Pärchen, die für eine gewisse Zeit räumlich voneinander getrennt sind, oder sich aus anderen Gründen nicht sehen können. Wenn dann die Lust aufeinander groß wird, ist diese Art von Sexting, auch genannt "Diry Talk", eine gute Möglichkeit, sich nahe zu sein. Doch dazu gehört auch ein gewisses Vertrauen!

Sexting – da wird's gefährlich!

Gerade dann, wenn sich zwei Menschen noch nicht lange kennen, aber einander anmachen möchten, ist Vorsicht geboten. Neben erotischen Nachrichten sind Bilder und Videos die beste Möglichkeit, die andere Person so richtig anzutörnen. Das Problem: Das kann manchmal schlimme Ausmaße annehmen.

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Gefährliches Sexting beim Flirten

Du hast jemanden kennengelernt und möchtest nun einen Schritt weiter gehen? Absolut verständlich. Doch beachte: Du kennst diese Person noch nicht richtig. Was weißt du zu diesem Zeitpunkt über ihn oder sie? Bist du dir sicher, dass du Bilder und Videos an jemand "Fremdes" schicken möchtest? In diesen Situationen weißt du nie, an wen die Bilder noch gehen. Was ist, wenn dein Flirt die Bilder und Videos an andere schickt oder sie gar ins Internet stellt? Im schlimmsten Fall landen solche Dinge sogar auf Pornoseiten. Und: Das Internet vergisst nicht. Einmal online, ist das Verhindern der Verbreitung beinahe unmöglich. Wenn du merkst, dass dich jemand dazu drängen möchte, solche Medien zu verschicken, dann brich am besten sofort den Kontakt ab. Wer dich gern hat und respektiert, akzeptiert auch ein "Nein"!

Gefährliches Sexting in einer Beziehung

Wer meint, in Beziehungen gäbe es nur das romantische und verführerische Sexting, der irrt! Denn auch unter (Ex)-Pärchen kann es zu fatalen Folgen des Sextings kommen. So mancher verträgt die Trennung von dem oder der Ex überhaupt nicht und versucht, die ehemalige Liebe mit solchen Bildern und Videos zu erpressen oder bei sich zu halten. Manchmal geht es um Geld, aber meist ist es die Rache. Selbst wenn dies zur Anzeige gebracht wird, verschwinden auch in diesem Fall die Medien nur selten aus dem Internet. Und: Sowohl beim Flirten als auch durch das Sexting in Beziehungen kann das Vertrauen in künftige Partner kaum aufgebaut werden.

Cybergrooming – Sexting bei Jugendlichen und Kindern ist eine Straftat

Es ist ein fürchterliches Thema, doch genau deshalb ist es wichtig, darüber zu sprechen. Nicht nur Erwachsene erleben Sexting, auch Kinder und Jugendliche sind davon betroffen. Man unterscheidet dabei zwischen freiwilligem Sexting, Cybergrooming und auch Cyberflashing.

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Sexting unter Jugendlichen

Sexting gilt unter Jugendlichen mittlerweile als eine Art Trend. Sie schicken sich häufig Nacktbilder untereinander und leben damit teilweise ihre Sexualität aus. Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren ist das Sexting laut § 184c straffrei, so lange die versendeten Fotos und Videos zum persönlichen Gebrauch und freiwillig von den dargestellten Personen hergestellt worden ist. Mit bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe wird laut StGB das Anfertigen von sexuellen Inhalten von Kindern unter 14 Jahren verboten, also auch, wenn sich Kinder unter 14 Jahren gegenseitig solche Darstellungen schicken.

Cybergrooming

Unsere Kollegin Andrea hat mit Cyberkriminologe Dr. Thomas-Gabriel Rüdiger über das sogenannte Cybergrooming gesprochen. Dabei handelt es sich um das Schreiben von Nachrichten an Jugendliche und Kinder, um diese zu sexuellen Handlungen zu ermutigen. Diese Form des sexuellen Kindesmissbrauchs wird vor allem durch soziale Medien unterstützt. Täter begeben sich aktiv auf die Suche nach Minderjährigen, mit denen sie über Nachrichten eine gewisse Nähe aufbauen wollen, um sie dann zu sexuellen Handlungen zu überreden, dazu gehört dann eben auch das Verschicken von Nacktbildern oder Videos. Das schlimme daran ist nicht nur der sexuelle Missbrauch der Kinder, sondern auch die Erpressung, die damit oft einhergeht. Weigert sich ein Kind, wird oft mit Straftaten gegenüber den Eltern oder mit anderen Dingen gedroht.

Cyberflashing

Neben dem Cybergrooming ist auch das Cyberflashing eine strafbare Handlung im Netz und zählt zum Cybermobbing. Dabei geht es um das unaufgeforderte Zusenden von pornografischen Bildern und Videos, meist jedoch Bilder – die sogenannten "Dick Pics". Dick Pics bezeichnen Fotos, auf denen der Penis, jedoch nur selten der Körper oder das Gesicht des Mannes erkennbar sind. Das Verschicken solcher Bilder betrifft jedoch nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Erwachsene. Ziel dieses Versendens pornografischer Inhalte ist es, den Gegenüber zur gleichen Handlung zu überreden.

Was kann man gegen diese strafbaren Handlungen tun?

Generell gilt: Sexting muss nicht sein! Es gibt viele andere Wege, um einander Zuneigung und Liebe zu zeigen. Denn leider leben wir in einer Zeit, in der die Verbreitung von sexuellen Darstellungen jederzeit möglich ist. Erwachsene, die von den negativen Folgen des Sextings betroffen sind, sollten in jedem Fall zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Die Polizei hat die Möglichkeit, Täter nachzuverfolgen. Es ist wichtig, nicht nur die Person selbst, sondern auch, um den Täter daran zu hindern, so etwas noch mit anderen Leuten zu machen.

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Eltern sollten ihre Kinder frühzeitig aufklären. Bekommen die Kinder ein Handy, muss den Kindern schonend, aber verständlich beigebracht werden, welche Gefahren im Internet lauern und auch, dass sie jederzeit mit ihren Eltern über solche Dinge sprechen können. Kinder und Jugendliche schämen sich und haben oft Angst, ihren Eltern von diesem sexuellen Missbrauch zu erzählen. Doch nur dann kann der Täter bestraft werden. Auch über Social Media sollte unbedingt aufgeklärt werden. Plattformen wie Facebook, Instagram und Co. machen es Tätern heutzutage leicht, Sexting, Cybergrooming und andere Straftaten zu begehen. So sollten Eltern auch ein Auge auf die Aktivitäten der Kinder auf diesen Plattformen werfen.

Kinder wachsen mit Social Media, Smartphones, Internet und Co. auf. Daher ist es wichtig, sie mit der Technik vertraut zu machen, ohne sie zu überfordern. Wir zeigen dir die besten Apps für Kinder.

Eine erste Anlaufstelle bei sexuellem Missbrauch oder Verdacht auf solchen kann das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530) sein. Hier finden Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend, Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, Fachkräfte und generell Interessierte anonyme und kostenlose Hilfe. Wer sich nicht traut zum Hörer zu greifen, kann sich auch online beraten lassen. Die Webseite Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch beantwortet viele Fragen und hat weitere Kontakte für Hilfesuchende.

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Sextortion: Informationsvideo von EUROPOL

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