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Arbeitsrecht

Schwanger in der Probezeit: Ist die Angst vor der Kündigung berechtigt?

Schwanger in der Probezeit

Das Leben lässt sich nur schwer planen. Eigentlich habt ihr gerade kein Kind geplant, oder du und dein Partner*in habt schon eine lange Kinderwunschzeit hinter euch und ihr habt entschieden: Nun beginnt der neue Job! Nach einigen Wochen merkt ihr dann: Ihr seid (endlich) schwanger und das in der Probezeit.

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Was passiert, wenn man in der Probezeit schwanger wird?

Das lässt sich relativ kurz und knackig beantworten: Nichts! Aber nun dröseln wir das Ganze mal von der rechtlichen Seite her auf.

Kann man, wenn man schwanger ist, in der Probezeit gekündigt werden?

Innerhalb der Probezeit kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ohne Angaben von Gründen kündigen. Doch für Schwangere gelten andere Regeln.

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Sie stehen ab Beginn ihrer Schwangerschaft unter einem besonderen Schutz, fest verankert im Mutterschutzgesetz. § 17 regelt das Kündigungsverbot von berufstätigen werdenden Müttern. Mit eingeschlossen ist auch eine Schwangerschaft in der Probezeit:

Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig 1. während ihrer Schwangerschaft, 2. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und 3. bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.
§ 17 Abs. 1 Mutterschutzgesetz

Eine Kündigung während der Schwangerschaft in der Probezeit ist also unzulässig. Erleidet ihr nach der 12. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt, ist eine Kündigung bis zu vier Monate danach auch nicht rechtens. Der Gesetzgeber möchte damit sicher stellen, dass eine Frau (zusammen mit ihrem Partner) genug Zeit hat, das Erlebte zu verarbeiten und sich nicht um ihren Job sorgen muss.

Ist eine Kündigung in der Probezeit bei unbekannter Schwangerschaft zulässig?

Dieser Kündigungsschutz greift sogar dann, wenn ihr bereits während der Probezeit gekündigt werdet, ihr zu diesem Zeitpunkt aber noch nichts von eurer Schwangerschaft wusstet. Informiert ihr innerhalb von 14 Tagen nach Aussprechen der Kündigung euren Chef über die Schwangerschaft, greift § 17 rückwirkend. Und selbst wenn die zweiwöchige Frist verstrichen ist, weil ihr über diesen Zeitpunkt hinaus nichts von eurer Schwangerschaft geahnt habt, habt ihr gute Chancen, dass dies anerkannt wird.

Schwanger in der Probezeit: Wie dem Chef sagen?

Euch kann ja nichts passieren, also immer raus damit. Es ist ja schließlich eine tolle Neuigkeit. Grundsätzlich könnt ihr selbst entscheiden, wann ihr eurem Chef Bescheid gebt. Aber um Missverständnissen vorzubeugen und ihm auch die Chance zu geben, sich an das Mutterschutzgesetz halten zu können, macht es sicherlich Sinn zeitnah nach den ersten Wochen Bescheid zu geben.

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Schwanger in der Probezeit: Was passiert danach?

Also während der Schwangerschaft kann euch schon mal nichts passieren, das haben wir ja jetzt geklärt. Aber das Mutterschutzgesetz regelt auch die Zeit nach der Geburt (§. 17 Abs. 1 Satz 3 MuSchG).

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Während des Mutterschutzes (in der Regel acht Wochen nach der Geburt) und weiter die vier Monate nach der Entbindung darf euch nicht gekündigt werden, so bestimmt es das Gesetz. Nehmt ihr während dessen oder im Anschluss Elternzeit, darf euch ebenfalls nicht gekündigt werden.

Wie ist es bei befristeten Verträgen?

Anders sieht der Kündigungsschutz bei befristeten Verträgen aus. Diese enden immer nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist, auch bei einer Schwangerschaft bzw. innerhalb der Schutzfrist. Sollte euch euer Arbeitgeber von sich aus eine Vertragsverlängerung anbieten, dürft ihr die Schwangerschaft bei den Verhandlungen verschweigen. Selbst, wenn er euch nach einer möglichen Schwangerschaft fragt, habt ihr das Recht zur Lüge. Diese Frage ist außerdem unzulässig. Ihr müsst sie überhaupt nicht beantworten.

Gibt es Ausnahmen?

In der Kündigungsschutzregelung gibt es nur wenige Ausnahmen. Legal gekündigt werden kann zum Beispiel bei groben Fehlern seitens des Arbeitnehmers oder bei Unternehmensinsolvenz. Dennoch kannst du immer noch versuchen, rechtlich dagegen vorzugehen und solltest auch hier gute Chancen haben.

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Sarah Plück

Mutterschutzgesetz: Ein großes Privileg

Ich finde die rechtliche Stellung von Schwangeren und jungen Müttern in Deutschland schon sehr gut. Blicken wir in andere (europäischen) Länder, da stehen Schwangere und Mütter nicht unter solch einem Schutz. Auch wenn sicherlich vieles in Sachen "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" noch nicht rund läuft, ist dieses Gesetz super.

Sarah Plück
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Bildquelle: Getty Images/nathaphat

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