Wer sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidet, muss sich in dieser schweren Situation nicht nur mit vielen Fragen rund um medizinische und rechtliche Dinge auseinandersetzen, auch die Kostenfrage spielt eine essenzielle Rolle. Was eine Abtreibung kostet und in welchen Fällen die Krankenkasse bezahlt.
Was kostet eine Abtreibung?
Zu einem Schwangerschaftsabbruch gehören neben allen emotionalen und rechtlichen Themen auch immer finanzielle Fragen. Grundsätzlich gilt: Liegen keine gesundheitlichen oder speziellen Gründe wie etwa eine Vergewaltigung vor, muss der Abbruch selbst bezahlt werden. Eine Abtreibung kostet etwa zwischen 200 und 600 €. Insgesamt hängt der finanzielle Aufwand von den Details des Eingriffs ab, also welche Methode angewendet und welche Art der Narkose (z. B. Vollnarkose) genutzt wird.
Was sind die Kosten für eine Absaugung oder Ausschabung?
Ein Schwangerschaftsabbruch mittels einer Ausschabung geschieht meistens unter Vollnarkose, die Absaugmethode wird häufig unter örtlicher Betäubung, manchmal aber auch unter Vollnarkose durchgeführt. Die Narkoseart wirkt sich auf die Kosten der Abtreibung aus. Insgesamt kostet eine Ausschabung oder Absaugung etwa zwischen 400 und 600 €.
Wie viel kostet die Abtreibungspille?
Bei einer medikamentösen Abtreibung mit der Pille Mifegyne ist keine Narkose und kein körperlicher Eingriff notwendig. Hier belaufen sich die Kosten meist auf 200 und 300 €.
Wann werden die Kosten für eine Abtreibung übernommen?
Die ärztliche Beratung vor der Abtreibung, die ärztliche Betreuung nach einem Abbruch und die Behandlung von Komplikationen werden generell immer von den Krankenkassen übernommen. Die Kostenübernahme für die eigentliche Abtreibung muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
Jede gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Abtreibungskosten, wenn das Kind aus medizinischen Gründen, also befürchteter gesundheitlicher Gefährdung der Schwangeren oder aufgrund einer Vergewaltigung abgetrieben wird.
Bei anderen Beweggründen zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur unter bestimmten Bedingungen für den Eingriff. Das ist dann der Fall, wenn sich die Schwangere eine Abtreibung finanziell nicht leisten kann. Wenn eine Einkommensgrenze 1.179 € netto im Monat nicht überschritten wird und auch kein Erspartes zur Verfügung steht, muss die Krankenkasse einspringen.
Die Einkommensgrenze erhöht sich um jeweils 279 € für jedes minderjährige Kind, das die Schwangere schon hat. Wird monatlich mehr als 345 € für Miete ausgegeben, wird die Einkommensgrenze ebenfalls um maximal 345 € erhöht.
Hier findest du Rat, wenn du über einen Schwangerschaftsabbruch nachdenkst
Wenn du dich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidest, sind Beratungstermine bei einer Schwangerschaftskonfliktberatung sowie beim Frauenarzt Pflicht. Hier bekommst du noch weiterreichende Informationen rund um die Abtreibung.
Wenn du Ängste und Sorgen hast und vorab lieber anonyme Beratung möchtest, kannst du unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 – 4040020 die Beratungshotline „Schwangere in Not – anonym und sicher“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend rund um die Uhr erreichen. Dieses verfügt über die oben genannte Liste der Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen anbieten und ihnen ist es erlaubt, über die verschiedenen Methoden zu informieren, die die jeweiligen Ärztinnen und Ärzte anbieten.
Auf der Website https://www.geburt-vertraulich.de kannst du außerdem Schwangerschaftsberatungsstellen in deinem Umkreis suchen und dich per E-Mail oder Chat von Expertinnen beraten lassen.
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