Es gibt schon echt kreative Namens-Ideen für Babys: Pfefferminza oder Borussia, Schröder oder Störenfried. Zum Glück und zum Schutz der Kiddis, mag man da denken, erlauben die Standesämter längst nicht alles. Wir verraten dir, was es über verbotene Namen und überraschenderweise erlaubte Babyvornamen zu wissen gibt – und was (werdende) Eltern bei der Namenssuche beachten sollten.
Namensgebung ist meistens eine Gratwanderung: zwischen den Geschmäckern beider Elternteile, zwischen ausgelutscht und ausgefallen. In Anbetracht dessen, dass sich in manchen Kindergartengruppen, Schulklassen und Vereinen bestimmte, sehr beliebte Namen extrem häufen, ist der Wunsch nach einem individuelleren Vornamen für den Nachwuchs durchaus verständlich. Man kann es aber auch übertreiben mit der Kreativität.
Was ist noch witzig und was geht gar nicht? Geschmacksache! Was sind verbotene Namen und was erlaubte? Sache des Standesamts. Die Beamten dort entscheiden, ob jemand seine Tochter Fanta oder Schnucki nennen darf oder dem Sohn den Namen Puhbert oder Sputnick. Sie haben das letzte Wort, wenn es um die Namensgebung für Babys geht – und lehnen zum Schutz des Kindes immer wieder besonders abwegige Vornamen ab. Wie zum Beispiel die kuriosen Namen in der folgenden Liste.
Verbotene Namen: Vornamen, die von deutschen Standesämtern nicht zugelassen wurden
- Waldmeister
- Junge
- Lenin
- Rosenherz
- Schroeder
- Agfa
- Bierstübl
- Pillula
- Grammophon
- Atomfried
- Satan
- Judas
- McDonald
- Tom Tom
- Holgerson
- Megwanipiu
- Mechipchamueh
- Lord
- Sonne
- Stone
- Hummer
- Superman
- Pain (engl.: Schmerz)
- Thanatos (altgr.: Tod)
- Verleihnix
- Nelkenheini
- Gucci
- Whisky
- Puppe
- Jürgenson
Die folgenden Vornamen gehören zwar auch zur Rubrik "ausgefallen", wurden aber im Gegensatz zu den verbotenen Vornamen oben in Deutschland schon zugelassen.
Vornamen, die von deutschen Standesämtern überraschenderweise akzeptiert wurden
- Champagna
- Frodewin
- Pepsi-Carola
- Nussi
- Schneewittchen
- Leonardo da Vinci Franz
- Popo
- Winnetou
- Prestige
- Siebenstern
- Smudo
- Cinderella-Melodie
- Blücherine
- Matt-Eagle
- Katzbachine
- Dee-Jay
- Alemmania
- Bo
- Klee
- Tarzan
Gibt es Regeln, wie der Vorname eines Kindes sein muss?
Ja, die gibt es. Natürlich sollten Eltern bei der Namensgebung nach dem eigenen Geschmack entscheiden dürfen, im Fokus steht aber immer das Kindeswohl.
- Vornamen, die ein vorhersagbares Potenzial für Hänseleien bergen, lehnen Standesämter deshalb (und oft zurecht) ab.
- Damit der gewählte Name nicht abgewiesen wird, ist es ratsam, bei der Namensfindung die Empfehlungen der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) zu berücksichtigen.
- Probleme bei der Zulassung eines Vornamens kann es außerdem bei seltenen oder hier weitgehend unbekannten ausländischen Namen geben. Es kann in einem solchen Fall helfen, Belege für die Existenz des Namens (aus Büchern oder Akten) vorlegen zu können.
- Auch bei geschlechtsneutralen Namen, die sowohl Jungen als aus Mädchen tragen könnten, machen Standesämter gelegentlich Schwierigkeiten. Hier empfiehlt es sich, einen geschlechtsspezifischeren Zweitnamen zu wählen.
Suchst du noch nach dem passenden (nicht verbotenen) Namen für dein Baby?
Dann schau doch mal in unsere Vornamen-Datenbank. Dort haben wir viele Jungen- und Mädchennamen mit Herkunft und Bedeutung für dich gesammelt.
Ups, welche Namen ihr auch besser nicht wählt, seht ihr im Video:
Bildquelle Teaser: Unsplash/Saiid Bel